Verschwiegenheit zwischen Amtsarzt, Dienstherr und Beamten

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Allium
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Verschwiegenheit zwischen Amtsarzt, Dienstherr und Beamten

Beitrag von Allium »

Wenn Beamte wegen einer längeren Krankschreibung zum Amtsarzt müssen, wird ja der Amtsarzt vom Dienstherrn mit der Untersuchung beauftragt und dieser teilt dem Beamten schließlich einen Termin mit.

Wie ausführlich muss der Beamte vorab über den exakten Grund und über den Anlass für die Untersuchung informiert werden?

Kann der Amtsarzt auch während der Untersuchung plötzlich dem Beamten mitteilen, dass der Dienstherr als Grund für die Begutachtung Zweifel an der geistigen Gesundheit des Beamten genannt hat oder wäre es Aufgabe des Dienstherrn, den Beamten vorab darüber zu informieren, dass die Untersuchung auch wegen psychischer/geistiger Auffälligkeiten erfolgen soll?

Wenn der Amtsarzt jedoch gar kein Psychiater ist, kann er doch zur psychischen Gesundheit des Beamten hier keine versierte Stellungnahme abgeben oder?

Darf der Amtsarzt dem Beamten z. B. während der Untersuchung sagen, dass er ein Schreiben vom Dienstherrn bekam, wo die geistigen Fähigkeiten des Beamten angezweifelt werden? Gibt es in dem Fall ein Dienstgeheimnis zwischen dem Dienstherrn und dem Amtsarzt?
Querulant
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Re: Verschwiegenheit zwischen Amtsarzt, Dienstherr und Beamten

Beitrag von Querulant »

ich hatte von meinem Dienstherren damals ein gut 3 seitiges Schreiben bekommen, in dem kleinlichst aufgeführt war, nach was mich mein AA zu untersuchen hat.
Nachdem mein AA auch kein Psychiater war, war das Gespräch nach gut 90 Minuten erledigt, mit dem Ergebnis, dass ich zu einer weiteren Untersuchung zu einem Facharzt durfte.
Dieser Termin fand gut 8 Monate später, Rechts der Isar, statt.
Es dauerte alles so lange, weil mein RA wegen Formfehlern mehrmals Einspruch gegen die Untersuchung eingelegt hatte.
Bis zu diesem Termin hatte mich der AA für dienstunfähig erklärt.
Querulant
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Re: Verschwiegenheit zwischen Amtsarzt, Dienstherr und Beamten

Beitrag von Querulant »

Beim AA war ich Oktober 2018.
Facharzttermin Juni 2019.
Vorruhestand 31.12.2019
Ob der AA mich krank schreiben darf, weiß ich nicht, habe das auch nie hinterfragt. Ich war dienstunfähig und das reichte auch dem Dienstherren.
Mir war es aber Recht, so konnte ich mir den Weg zu nem anderen Arzt sparen.

Ich hatte bis zum 31.12.2019 volle Bezüge
Allium
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Re: Verschwiegenheit zwischen Amtsarzt, Dienstherr und Beamten

Beitrag von Allium »

Querulant hat geschrieben: 7. Mär 2022, 16:01 Beim AA war ich Oktober 2018.
Facharzttermin Juni 2019.
Vorruhestand 31.12.2019
Ob der AA mich krank schreiben darf, weiß ich nicht, habe das auch nie hinterfragt. Ich war dienstunfähig und das reichte auch dem Dienstherren.
Mir war es aber Recht, so konnte ich mir den Weg zu nem anderen Arzt sparen.

Ich hatte bis zum 31.12.2019 volle Bezüge
das frage ich mich auch, wenn der Amtsarzt DU ausspricht, warum muss man sich dann trotzdem noch weiter von einen Fachärzten/Hausarzt krankschreiben lassen?

zwischen deinem letzten Amtsarzt-Termin und der tatsächlichen DU hat es ja noch 6 Monate gedauert, hast du dagegen geklagt?
Querulant
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Re: Verschwiegenheit zwischen Amtsarzt, Dienstherr und Beamten

Beitrag von Querulant »

Ich hatte nur einen Termin beim Amtsarzt im Oktober 2018.
Die Frühpensionierung trat 14 Monate später in Kraft.
Ich hatte mit einem RA gegen die externe Untersuchung vor dem Verwaltungsgericht Regensburg mit Erfolg geklagt,
weil das Vorladungsschreiben mehrere Formfehler enthielt.
Zudem war ich unter 55 Jahren alt, da muss bei uns in Bayern das Innenministerium zustimmen und das dauerte auch noch etwas...
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