Wegen einem Kreuzbandriss war ich in einer Privatklinik in Stuttgart. Nun habe ich das Problem, dass die Beihilfe mir nicht alle Kosten erstatten will.
Ihre Begründung ist, dass sie auf Grund ihrer Vergleichsrechnung die Kosten nur bis zur maximalen Höhe der teuersten Universitätsklinik in Baden-Württemberg übernimmt.
Damit bleibe ich aber auf einem großen Teil der Kosten sitzen. Die Krankenkasse hingegen hat ihren Teil komplett übernommen.
Was kann ich dagegen machen? Wie groß sind meine Chancen auf vollständige Kostenübernahme?
Ich bin für jeden Rat sehr dankbar.
Beihilfe übernimmt nur Teilbetrag der Kosten e. Privatklinik
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Die Beihilfestelle hat die Vergleichsberechnung und damit die Kürzung sicher nicht aus Jux und Tollerei vorgenommen. Es gibt also mit großer Wahrscheinlichkeit eine Regelung, die dies verlangt. Deshalb befürchte ich, dass die Chancen für eine vollständige Kostendeckung eher klein sind.
Ich weiß es aber nicht! (Beihilfe ist schon lange nicht mehr mein Fachgebiet.) Theoretisch könnte es ja auch sein, dass die Regelung gegen höherrangiges Recht verstößt, denkbar ist auch, dass die Beihilfestelle bein Vergleichen zu kleinlich war oder einen Ermessensspielraum nicht genügend ausgeschöpft hat, oder dass es irgend einen konkreten Grunde gibt, weshalb genau in Ihrem Fall ausnahmsweise keine Vergleichsberechnung vorgenommen werden muss.
In einem Punkt bin ich mir aber sicher: So lange hier nicht steht, um welche Beihilfeverordnung es sich handelt (die des Landes Baden-Württemberg oder die des Bundes) ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine verwertbare Antwort bekommen vergleichsweise gering.
Viele Grüße
Gerda
Ich weiß es aber nicht! (Beihilfe ist schon lange nicht mehr mein Fachgebiet.) Theoretisch könnte es ja auch sein, dass die Regelung gegen höherrangiges Recht verstößt, denkbar ist auch, dass die Beihilfestelle bein Vergleichen zu kleinlich war oder einen Ermessensspielraum nicht genügend ausgeschöpft hat, oder dass es irgend einen konkreten Grunde gibt, weshalb genau in Ihrem Fall ausnahmsweise keine Vergleichsberechnung vorgenommen werden muss.
In einem Punkt bin ich mir aber sicher: So lange hier nicht steht, um welche Beihilfeverordnung es sich handelt (die des Landes Baden-Württemberg oder die des Bundes) ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine verwertbare Antwort bekommen vergleichsweise gering.
Viele Grüße
Gerda