Also der Beihilfeergänzungstarif soll ja eigentlich dafür sorgen, dass die Krankenkasse Kosten übernimmt, welche sie selbst anerkannt hat, aber die die Beihilfestelle nicht anerkennen will. Diese Differenz übernimmt dann die Krankenkasse. So wurde mir das von meiner PKV seinerzeit erklärt.das ist ja sehr interessant zu wissen, macht ne Menge Geld aus, wenn man sogar weniger als die Hälfte zahlt, schließlich ist das Ruhegehalt ja auch deutlich geringer. Mit dem Beihilfeergänzungstarif hat es aber nichts zu tun oder?
Warum der Beitrag der PKV bei einem Leistungsrückgang von 50% auf 30% auf weniger als die Hälfte sinkt, kann ich nicht näher erklären. Ich muss dazu glauben, was mir der Vertreter sagte: Man kann das nicht 1:1 mit mathematischer Prozentrechnung berechnen, es gelten andere Grundsätze für die Höhe des Beitrags, wenn man in Pension ist und nur noch 30% PKV braucht.