Frühpension, Mindestversorgung, PKV etc. Danke an Alle :)
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 14.02.2022 13:30
- Behörde:
Frühpension, Mindestversorgung, PKV etc. Danke an Alle :)
Guten Tag Allerseits,
vielen Dank für die bereits vielen beantworteten Fragen über die Suchfunktion, ohne Euch wäre vieles deutlich komplizierter gewesen
Zu meiner Person: Ich bin ein "junger" (<35 J.) Landesbeamter, der ein Schreiben erhalten hat, worin die Behörde beabsichtigt mich in den vorzeitigen Ruhestand aus ges. Gründen zu schicken. Nun habe ich einen Monat Zeit Einwende zu erheben oder nicht. Momentan bin ich dienstunfähig, möchte aber mittelfristig wieder in den Dienst zurück, wenn es mir körperlich wieder besser geht. (Es geht bereits bergauf )
Ich habe das Forum durchforstet sowie den Versorgungsrechner meines Bundeslandes bemüht. Auch habe ich das Landesrecht "studiert".
Zusätzlich Telefonate mit dem Personalrat, dem Versorgungsamt und der Personalabteilung geführt. Jedoch habe ich noch ein paar offene Fragen.
1. Ich erfülle alle Tatbestände für die Mindestpension. Diese beläuft sich auf grob 1.700€. Jedoch habe ich im Internet gelesen, dass in Ausnahmefällen, z.B. aufgrund von viel Teilzeit die Mindestpension NICHT greift, sondern nur das "erdiente Ruhegehalt". Stimmt das, denn dies beläuft sich laut Versorgungsrechner auf ca. 1.200€. Frage: Gibt es ein Minimum an Mindestpension (Deckelung z.B. Minimum grob 1.600€) und nie tiefer? (Nicht geschieden)
2. Handelt es sich bei meinem o.g. Schreiben um einen Anhörungsbogen, oder ist das Bereits die "Verfügung", da ich mich ja innerhalb eines Monats melden kann? (Rechtsbehelf?) Geht darum, weil im Gesetz steht: Ruhestand beginnt,..., mit Ende des Monats, in dem Verfügung in Ruhestand dem Beamten zugestellt worden ist. und ich mich frage, ob ich bereits ab 01.03.22 in Ruhestand geschickt werde, oder das doch noch etwas dauert?
3. Wird der Ruhestand an Bedingungen geknüpft bzw. wird sowas im vornherein reingeschrieben wie: " Ruhestand zum 01.04.22 und in 2 Jahren prüfen wir Reaktivierung"
4. Laut Landesrecht werde ich 70% Beihilfe erhalten. Was passiert mit der PKV? Melde ich mich bei denen und mein 50% Vertrag wird zum 30% Vertrag und ich zahle dementsprechend weniger oder wird ein NEUER Vertrag geschlossen? Muss ich das überhaupt der PKV melden? Möchte spätestens in 2 Jahren wieder im Dienst sein.
Sorry für die lange Ausführung, ich wäre aber für jede Hilfe wirklich sehr dankbar
Liebe Grüße
Xoxoxo
vielen Dank für die bereits vielen beantworteten Fragen über die Suchfunktion, ohne Euch wäre vieles deutlich komplizierter gewesen
Zu meiner Person: Ich bin ein "junger" (<35 J.) Landesbeamter, der ein Schreiben erhalten hat, worin die Behörde beabsichtigt mich in den vorzeitigen Ruhestand aus ges. Gründen zu schicken. Nun habe ich einen Monat Zeit Einwende zu erheben oder nicht. Momentan bin ich dienstunfähig, möchte aber mittelfristig wieder in den Dienst zurück, wenn es mir körperlich wieder besser geht. (Es geht bereits bergauf )
Ich habe das Forum durchforstet sowie den Versorgungsrechner meines Bundeslandes bemüht. Auch habe ich das Landesrecht "studiert".
Zusätzlich Telefonate mit dem Personalrat, dem Versorgungsamt und der Personalabteilung geführt. Jedoch habe ich noch ein paar offene Fragen.
1. Ich erfülle alle Tatbestände für die Mindestpension. Diese beläuft sich auf grob 1.700€. Jedoch habe ich im Internet gelesen, dass in Ausnahmefällen, z.B. aufgrund von viel Teilzeit die Mindestpension NICHT greift, sondern nur das "erdiente Ruhegehalt". Stimmt das, denn dies beläuft sich laut Versorgungsrechner auf ca. 1.200€. Frage: Gibt es ein Minimum an Mindestpension (Deckelung z.B. Minimum grob 1.600€) und nie tiefer? (Nicht geschieden)
2. Handelt es sich bei meinem o.g. Schreiben um einen Anhörungsbogen, oder ist das Bereits die "Verfügung", da ich mich ja innerhalb eines Monats melden kann? (Rechtsbehelf?) Geht darum, weil im Gesetz steht: Ruhestand beginnt,..., mit Ende des Monats, in dem Verfügung in Ruhestand dem Beamten zugestellt worden ist. und ich mich frage, ob ich bereits ab 01.03.22 in Ruhestand geschickt werde, oder das doch noch etwas dauert?
3. Wird der Ruhestand an Bedingungen geknüpft bzw. wird sowas im vornherein reingeschrieben wie: " Ruhestand zum 01.04.22 und in 2 Jahren prüfen wir Reaktivierung"
4. Laut Landesrecht werde ich 70% Beihilfe erhalten. Was passiert mit der PKV? Melde ich mich bei denen und mein 50% Vertrag wird zum 30% Vertrag und ich zahle dementsprechend weniger oder wird ein NEUER Vertrag geschlossen? Muss ich das überhaupt der PKV melden? Möchte spätestens in 2 Jahren wieder im Dienst sein.
Sorry für die lange Ausführung, ich wäre aber für jede Hilfe wirklich sehr dankbar
Liebe Grüße
Xoxoxo
-
- Beiträge: 73
- Registriert: 15.02.2017 07:21
- Behörde:
Re: Frühpension, Mindestversorgung, PKV etc. Danke an Alle :)
Hallo,
zu 1.: Eine Kürzung der Mindestversorgung wegen langen Freistellungszeiten gab es früher einmal, ist aber Geschichte, da überwiegend Frauen betroffen waren.
zu 2.: Es handelt sich um einen Anhörungsbogen zu einer beabsichtigten Maßnahme. Möchte man den Ruhestand vermeiden, sollte entsprechend Stellung genommen werden, ggf. mit ärztlicher Hilfe (Gutachten oder Attest).
zu 3.: Im Regelfall behält sich die Personalstelle vor, regelmäßige Überprüfungen des Gesundheitszustandes zum Zwecke der Reaktivierung durchführen zu lassen. Darauf muss nicht explizit in der Verfügung zur Versetzung in den Ruhestand hingewiesen werden.
zu 4.: Natürlich muss du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Die Beihilfestelle verlangt die Vorlage der geänderten Versicherung, da sie sonst die Beihilfe kürzen müsste.
Viele Grüße
zu 1.: Eine Kürzung der Mindestversorgung wegen langen Freistellungszeiten gab es früher einmal, ist aber Geschichte, da überwiegend Frauen betroffen waren.
zu 2.: Es handelt sich um einen Anhörungsbogen zu einer beabsichtigten Maßnahme. Möchte man den Ruhestand vermeiden, sollte entsprechend Stellung genommen werden, ggf. mit ärztlicher Hilfe (Gutachten oder Attest).
zu 3.: Im Regelfall behält sich die Personalstelle vor, regelmäßige Überprüfungen des Gesundheitszustandes zum Zwecke der Reaktivierung durchführen zu lassen. Darauf muss nicht explizit in der Verfügung zur Versetzung in den Ruhestand hingewiesen werden.
zu 4.: Natürlich muss du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Die Beihilfestelle verlangt die Vorlage der geänderten Versicherung, da sie sonst die Beihilfe kürzen müsste.
Viele Grüße
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 14.02.2022 13:30
- Behörde:
Re: Frühpension, Mindestversorgung, PKV etc. Danke an Alle :)
Hallo mecki111,mecki111 hat geschrieben: ↑14.02.2022 14:40 Hallo,
zu 1.: Eine Kürzung der Mindestversorgung wegen langen Freistellungszeiten gab es früher einmal, ist aber Geschichte, da überwiegend Frauen betroffen waren.
zu 2.: Es handelt sich um einen Anhörungsbogen zu einer beabsichtigten Maßnahme. Möchte man den Ruhestand vermeiden, sollte entsprechend Stellung genommen werden, ggf. mit ärztlicher Hilfe (Gutachten oder Attest).
zu 3.: Im Regelfall behält sich die Personalstelle vor, regelmäßige Überprüfungen des Gesundheitszustandes zum Zwecke der Reaktivierung durchführen zu lassen. Darauf muss nicht explizit in der Verfügung zur Versetzung in den Ruhestand hingewiesen werden.
zu 4.: Natürlich muss du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Die Beihilfestelle verlangt die Vorlage der geänderten Versicherung, da sie sonst die Beihilfe kürzen müsste.
Viele Grüße
vielen, vielen lieben Dank für die klasse Antworten Das hilft mir bereits sehr, trotz meiner "undurchsichtigen Art zu Fragen"
Dürfte ich noch ergänzende Fragen stellen?
1. Ich fasse zusammen: Also ist die Mindestpension grob (+/- ~ 100€) gesehen wirklich der Auszahlungsbetrag aufs Konto - (exkl. Steuern/PKV)
2. / 3. Top Danke
4. Weißt du zufällig, ob in Versetzung in den Ruhestand der selbe Versicherungsvertrag bleibt und dieser in einen "Pensionärsvertrag umgewandelt wird" oder ob man einen komplett neuen Vertrag abschließt? Falls alter Vertrag bestehen bleibt, kann ich davon ausgehen, dass es günstiger wird, da ich ja nicht mehr 50%, sondern nur noch 30% versichert wäre?
Liebe Grüße
-
- Beiträge: 73
- Registriert: 15.02.2017 07:21
- Behörde:
Re: Frühpension, Mindestversorgung, PKV etc. Danke an Alle :)
Normalerweise bleibt der Versicherungsvertrag bestehen. Mit der Absenkung auf 30% sinken zunächst die Beiträge etwas. Aber mit dem Alter kommen nur noch Erhöhungen wegen der erhöhten Risiken.
-
- Beiträge: 103
- Registriert: 20.10.2021 17:51
- Behörde:
Re: Frühpension, Mindestversorgung, PKV etc. Danke an Alle :)
Es kommen doch keine Erhöhungen wegen erhöhten Risiken dazu!? Einmal abgeschlossen ändert sich am Risiko nichts mehr, wenn man den Vertrag nicht ändert.
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 21.10.2021 14:30
- Behörde:
Re: Frühpension, Mindestversorgung, PKV etc. Danke an Alle :)
Mal als Rechenbeispiel:
Ich zahle als Beamter (51) aktuell monatlich 384 EUR an die private Krankenversicherung (50% PKV, 50% Beihilfe).
Hatte kürzlich ein Gespräch mit meinem Versicherungsvertreter, weil die PKV eine Tariferweiterung anbot, um im Alter die Beiträge zu senken. Mein Vertreter sagte aber, das wäre Quark und würde sich nicht lohnen.
Auf meine Frage, was ich denn zahlen müsse, wenn ich morgen in den Ruhestand gehen würde, rechnete er nach und sagte mir: 170 EUR.
Auf mein Erwidern, dass eine Senkung des Tarifs von 50% auf 30% doch "rechnerisch" dann 230 EUR sein müssten, sagte er mir, dass man das so nicht rechnen könne. Da würden andere Berechnungsgrundlagen gelten.
Dem Themenstarter empfehle ich einen kurzen Anruf bei seiner PKV. Dort sollte man ihm ohne weiteres auf die Schnelle sagen können, was es künftig dort kosten werden, wenn die Versicherung ihn nur noch mit 30% unterstützen müsste.
Ich zahle als Beamter (51) aktuell monatlich 384 EUR an die private Krankenversicherung (50% PKV, 50% Beihilfe).
Hatte kürzlich ein Gespräch mit meinem Versicherungsvertreter, weil die PKV eine Tariferweiterung anbot, um im Alter die Beiträge zu senken. Mein Vertreter sagte aber, das wäre Quark und würde sich nicht lohnen.
Auf meine Frage, was ich denn zahlen müsse, wenn ich morgen in den Ruhestand gehen würde, rechnete er nach und sagte mir: 170 EUR.
Auf mein Erwidern, dass eine Senkung des Tarifs von 50% auf 30% doch "rechnerisch" dann 230 EUR sein müssten, sagte er mir, dass man das so nicht rechnen könne. Da würden andere Berechnungsgrundlagen gelten.
Dem Themenstarter empfehle ich einen kurzen Anruf bei seiner PKV. Dort sollte man ihm ohne weiteres auf die Schnelle sagen können, was es künftig dort kosten werden, wenn die Versicherung ihn nur noch mit 30% unterstützen müsste.
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 14.02.2022 13:30
- Behörde:
Re: Frühpension, Mindestversorgung, PKV etc. Danke an Alle :)
@mecki111 Dankeschön für deine Antwort
@Spee: Das klingt plausibel was du sagst. Ich glaube es sind die übliche Erhöhungen gemeint, die jeden treffen aufgrund des steigenden Alters. Eine neue Risikoklassifizierung findet i.d.R. nicht statt, so weit ich weiß
@bigstrolch Vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag mitsamt Beispiel.
Das wird wohl das Beste sein, wenn ich dort anrufen. Wollte mir das "sparen", um keine schlafenden Hunde zu wecken und ich telefonisch noch nie eine zufriedenstellende Antwort erhalten habe
@Spee: Das klingt plausibel was du sagst. Ich glaube es sind die übliche Erhöhungen gemeint, die jeden treffen aufgrund des steigenden Alters. Eine neue Risikoklassifizierung findet i.d.R. nicht statt, so weit ich weiß
@bigstrolch Vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag mitsamt Beispiel.
Das wird wohl das Beste sein, wenn ich dort anrufen. Wollte mir das "sparen", um keine schlafenden Hunde zu wecken und ich telefonisch noch nie eine zufriedenstellende Antwort erhalten habe
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 14.02.2022 13:30
- Behörde:
Re: Frühpension, Mindestversorgung, PKV etc. Danke an Alle :)
Vielen Dank schon Mal an Alle!
Fehlt nur noch die Antwort darauf, wie viel Mindestpension ich erhalten werde. Ich hoffe ja darauf, dass es wirklich die ~1.700€ sind. Irgendwie habe ich Bammel, dass es doch anders kommen könnte
Ps: Im Internet habe ich zudem eine gute Seite eines Rechtsanwaltes gefunden, der Vieles erläutert inkl. Gesetzeszitierung. Keine Werbung, aber hilfreich für Andere vielleicht? Darf ich die Seite hier posten? @admins
Fehlt nur noch die Antwort darauf, wie viel Mindestpension ich erhalten werde. Ich hoffe ja darauf, dass es wirklich die ~1.700€ sind. Irgendwie habe ich Bammel, dass es doch anders kommen könnte
Ps: Im Internet habe ich zudem eine gute Seite eines Rechtsanwaltes gefunden, der Vieles erläutert inkl. Gesetzeszitierung. Keine Werbung, aber hilfreich für Andere vielleicht? Darf ich die Seite hier posten? @admins
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 21.10.2021 14:30
- Behörde:
Re: Frühpension, Mindestversorgung, PKV etc. Danke an Alle :)
Ich denke, deine Einschätzung, dass du bei einem Anruf schlafende Hunde weckst, ist völlig fehl am Platz.
Erstens bist du dort am Telefon ein Unbekannter und deine Gesprächspartner wird kaum realisieren "Vorsicht, da geht einer in Pension, jetzt wirds teuer für uns!" Denn für die Versicherung wird es erstmal billiger, weil sie nur noch 30% leisten müssen (bei freilich geringerem Beitragseingang).
Zweitens ist es das Wesen einer Versicherung, ein Risiko abzusichern. Die PKV kann dich gar nicht rauswerfen. Aufgrund der seit 2009 geltenden Versicherungspflicht kann die Versicherung von sich aus den Versicherten nicht ordentlich kündigen. Nur im Falle einer schwerwiegenden Vertragsverletzung wäre eine außerordentliche Kündigung zulässig (z.B. bei Versicherungsbetrug oder arglistiger Täuschung). Bei falschen Angaben vor Vertragsbeginn bei der Gesundheitsprüfung (z. B. Verschweigen von Krankheiten) ist eine außerordentliche Kündigung bei grober Fahrlässigkeit in den ersten 5, bei Vorsatz in den ersten 10 Jahren noch möglich.
Ansonsten bist du "safe" und KEINE Versicherung wird die Nase rümpfen, weil ein Schaden eintritt oder in deinem Fall ein Beamter in den vorzeitigen Ruhestand muss.
Also, ruf an und frage, wie hoch dein Beitrag wäre, weil du eventuell in den vorzeitigen Ruhestand musst. Der Mitarbeiter wird 3 Mausklicks brauchen und dir den Betrag nennen können.
Erstens bist du dort am Telefon ein Unbekannter und deine Gesprächspartner wird kaum realisieren "Vorsicht, da geht einer in Pension, jetzt wirds teuer für uns!" Denn für die Versicherung wird es erstmal billiger, weil sie nur noch 30% leisten müssen (bei freilich geringerem Beitragseingang).
Zweitens ist es das Wesen einer Versicherung, ein Risiko abzusichern. Die PKV kann dich gar nicht rauswerfen. Aufgrund der seit 2009 geltenden Versicherungspflicht kann die Versicherung von sich aus den Versicherten nicht ordentlich kündigen. Nur im Falle einer schwerwiegenden Vertragsverletzung wäre eine außerordentliche Kündigung zulässig (z.B. bei Versicherungsbetrug oder arglistiger Täuschung). Bei falschen Angaben vor Vertragsbeginn bei der Gesundheitsprüfung (z. B. Verschweigen von Krankheiten) ist eine außerordentliche Kündigung bei grober Fahrlässigkeit in den ersten 5, bei Vorsatz in den ersten 10 Jahren noch möglich.
Ansonsten bist du "safe" und KEINE Versicherung wird die Nase rümpfen, weil ein Schaden eintritt oder in deinem Fall ein Beamter in den vorzeitigen Ruhestand muss.
Also, ruf an und frage, wie hoch dein Beitrag wäre, weil du eventuell in den vorzeitigen Ruhestand musst. Der Mitarbeiter wird 3 Mausklicks brauchen und dir den Betrag nennen können.
-
- Beiträge: 531
- Registriert: 28.06.2013 18:45
- Behörde:
Re: Frühpension, Mindestversorgung, PKV etc. Danke an Alle :)
Hallo.
Ich denke wenn ich die Versicherung abschliesse hab ich ein Eintrittsalter und Risiko und danach wird der Beitrag für mich festgesetzt.
Der Beitrag besteht aus Risikoabsicherung und Alterungsrückstellung. Das kann über die Häfte sein.
Ändern kann sich der Beitrag nur durch allgemeine Teuerrungen der Leistungen in diesem Tarif. Nicht durch mein Alter oder meine Krankheit.
Änderungen im Beihilfesatz muss ich zeitnah melden damit ohne Risikoprüfung gewechselt wird.
Ich denke wenn ich die Versicherung abschliesse hab ich ein Eintrittsalter und Risiko und danach wird der Beitrag für mich festgesetzt.
Der Beitrag besteht aus Risikoabsicherung und Alterungsrückstellung. Das kann über die Häfte sein.
Ändern kann sich der Beitrag nur durch allgemeine Teuerrungen der Leistungen in diesem Tarif. Nicht durch mein Alter oder meine Krankheit.
Änderungen im Beihilfesatz muss ich zeitnah melden damit ohne Risikoprüfung gewechselt wird.
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 14.02.2022 13:30
- Behörde:
Re: Frühpension, Mindestversorgung, PKV etc. Danke an Alle :)
Hallo Gertrud1927 und bigstrolch,
ja, ihr beiden habt recht. Ich sollte mir da nicht Sorgen drum machen. Das alles ist sowieso nur zweitrangig, da ich sowieso vor habe in naher Zukunft in den Dienst zurück zu kehren!
Das einzige, was mich noch beschäftigt ist, wie hoch die Mindestpension ausfallen wird. So lange das grob die 1.600-1.800€ sind, kann man nach Abzug von Krankenversich. und Steuern noch Leben. Sollten es doch deutlich weniger sein, wirds eng.
Vielen Dank an Alle!
ja, ihr beiden habt recht. Ich sollte mir da nicht Sorgen drum machen. Das alles ist sowieso nur zweitrangig, da ich sowieso vor habe in naher Zukunft in den Dienst zurück zu kehren!
Das einzige, was mich noch beschäftigt ist, wie hoch die Mindestpension ausfallen wird. So lange das grob die 1.600-1.800€ sind, kann man nach Abzug von Krankenversich. und Steuern noch Leben. Sollten es doch deutlich weniger sein, wirds eng.
Vielen Dank an Alle!
-
- Beiträge: 785
- Registriert: 26.03.2020 08:30
- Behörde:
Re: Frühpension, Mindestversorgung, PKV etc. Danke an Alle :)
Wende dich an deine Personalstelle und lass dir deine Versorgungsbezüge ausrechnen.
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 14.02.2022 13:30
- Behörde:
Re: Frühpension, Mindestversorgung, PKV etc. Danke an Alle :)
Hi Pipapo,
habe ich bereits telefonisch versucht, geht nur niemand ran. Das Versorgungsamt konnte mir auch keine Infos dazu geben. Für die telefonische Ansprechpartnerin war das Wort Mindestpension schon fast was "unbekanntes".
Also muss ich mich noch etwas gedulden
-
- Beiträge: 531
- Registriert: 28.06.2013 18:45
- Behörde:
Re: Frühpension, Mindestversorgung, PKV etc. Danke an Alle :)
Hallo.
Hab ich nicht gelesen oder gefunden wer Dein Dienstherr ist, aber ist auch egal.
Wenn Du wegen DDU in Ruhestand geschickt wirst brauchst Dir keine Sorgen zu machen das es die Mindestpesion nicht gibt.
Und die Höhe um ist so wie Du schreibst weil ich nicht das Bundesland weiss. Kann man aber selber schauen. Das ist dann Dein Einkommen Brutto.
Hab ich nicht gelesen oder gefunden wer Dein Dienstherr ist, aber ist auch egal.
Wenn Du wegen DDU in Ruhestand geschickt wirst brauchst Dir keine Sorgen zu machen das es die Mindestpesion nicht gibt.
Und die Höhe um ist so wie Du schreibst weil ich nicht das Bundesland weiss. Kann man aber selber schauen. Das ist dann Dein Einkommen Brutto.
-
- Beiträge: 265
- Registriert: 02.11.2020 12:18
- Behörde:
Re: Frühpension, Mindestversorgung, PKV etc. Danke an Alle :)
das ist ja sehr interessant zu wissen, macht ne Menge Geld aus, wenn man sogar weniger als die Hälfte zahlt, schließlich ist das Ruhegehalt ja auch deutlich geringer. Mit dem Beihilfeergänzungstarif hat es aber nichts zu tun oder?bigstrolch hat geschrieben: ↑15.02.2022 15:34 Mal als Rechenbeispiel:
Ich zahle als Beamter (51) aktuell monatlich 384 EUR an die private Krankenversicherung (50% PKV, 50% Beihilfe).
Hatte kürzlich ein Gespräch mit meinem Versicherungsvertreter, weil die PKV eine Tariferweiterung anbot, um im Alter die Beiträge zu senken. Mein Vertreter sagte aber, das wäre Quark und würde sich nicht lohnen.
Auf meine Frage, was ich denn zahlen müsse, wenn ich morgen in den Ruhestand gehen würde, rechnete er nach und sagte mir: 170 EUR.
Auf mein Erwidern, dass eine Senkung des Tarifs von 50% auf 30% doch "rechnerisch" dann 230 EUR sein müssten, sagte er mir, dass man das so nicht rechnen könne. Da würden andere Berechnungsgrundlagen gelten.