Ist ein Stellenplan verpflichtend?

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One
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Re: Ist ein Stellenplan verpflichtend?

Beitrag von One »

Sei mir bitte nicht böse, aber wenn du im 3. Jahr deines Studiums bist, solltest du eigentlich die haushaltsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Grundlagen inklusive dem Laufbahnprinzip kennen.

1. Der Stellenplan ist natürlich verpflichtend. Du verkennst aber, dass eine Planstelle nur die Obergrenze darstellt, aus derer besoldet werden kann. D.h. auf einer Planstelle A 10 kann natürlich ein Beamter A 10 geführt werden. Eine Planstelle A 10 kann aber auch unterwertig mit einem Beamten A 9 besetzt werden. Einzig eine überwertige Besetzung mit z.B. einem Beamten A 11 ist nicht möglich.

2. Der Haushaltsplan hebelt nie die dienstrechtlichen Grundlagen aus. Es gilt bei allen Dienstherrn immer und ohne Ausnahmen "Dienstrecht bricht Haushaltsrecht". Solltest du dir für deine Prüfung merken. Dieser Grundsatz wird in verschiedenen Variationen gern abgefragt und geprüft.

Für dich heißt das letztlich, selbst wenn du auf einer Planstelle A 10 bei deinem Dienstherrn nach deinem Anwärterdienst eingestellt wirst, wirst du erst einmal dem Laufbahnprinzip folgend in A 9 eingestellt (Ausnahmen gibt es nur bei technischen Beamten).

Wie lange du A 9 bleibst richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Artikel 33. GG). Wenn du einen Dienstposten inne hast, der entsprechend bewertet ist, du eine entsprechend gute Beurteilung hast und wenn die Planstelle, auf der du sitzt, es haushaltsmäßig hergibt, kannst du befördert werden. Wie lange das dauert ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich und hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Es gibt Leute, die werden bereits nach einem Jahr befördert, es gibt aber auch Leute, die müssen Jahre auf eine Beförderung warten, auch wenn sie auf einer höherwertigen Planstelle sitzen.

Aber wie gesagt, das sind alles Basics, die man in einem Anwärterdienst eigentlich in der ein oder anderen Lehrveranstaltung zumindest mal gehört haben müsste.
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