Zwangspensionierung / Frühpensionierung

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Allium
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Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Beitrag von Allium »

Querulant hat geschrieben: 4. Feb 2022, 10:38
Bei mir lagen zwischen dem Besuch beim AA bis zur Zurruhesetzung sogar 14 Monate, weil ich noch zu einem Facharzt durfte.
DU kannst die Pensionierung sowohl beschleunigen, als auch hinaus zögern.
Hallo Querulant, kannst du erklären was du mit Hinauszögern meinst? Was hat denn eine aufschiebende Wirkung wenn jemand zwangspensioniert werden soll? Muss bei unter 55 jährigen immer das oberste Ministerium zustimmen?
Querulant
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Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Beitrag von Querulant »

Bei uns in Bayern gibt es den ein oder anderen Fachanwalt.
Mir ist ein Fall bekannt, da versucht der Dienstherr nach Empfehlung des AA seit zwei Jahren
eine ärztliche Fachuntersuchung durchzusetzen. Dies scheiterte bisher immer an Formfehlern
die das zuständige Verwaltungsgericht auch bestätigte.

Ich selbst wollte mir das aber nicht an tun und so schnell wie möglich in den Ruhestand.

Bei mir musste das Innenministerium zustimmen.
Dienstunfall_L
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Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wegen des laufenden Antrags auf einen GdB nimmst du am besten Kontakt zur SchwB Vertretung auf.
beelzebub
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Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Beitrag von beelzebub »

Mal eine Frage an den Fragesteller:
Aufgrund eines TELEFONATS mit einem Amtsarzt wurde Dir attestiert, dass Du die nächtsen 12 Monate nicht mehr dienstfähig sein wirst?
Worum ging es denn in diesem Telefonat. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Telefonat als Grundlage für ein amtsärztliches Gutachten ausreichend und rechtlich unanfechtbar ist. Um das anzufechten, brauchst Du aber einen Rechtsanwalt, der kann das sicher besser alsein Laie.

Wenn Du Deine Pensionierung hinauszögern möchtest, kommst Du um einen Fachanwalt nicht herum. Versuch es gar nicht erst alleine und verliere keine Zeit.
moonlightman
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Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Beitrag von moonlightman »

Hallo

Vielen Dank für die ganzen Ratschläge zu meiner Frage… Also ich bin seit knapp 2 Jahren krankgeschrieben und bei einem Psychologen in Behandlung. Zudem auch noch bei einem Therapeuten… Im letzten Jahr habe ich 6 Wochen eine psychosomatische Klinik besucht und würde jetzt gerne noch eine Traumatherapie machen. Ich hatte vor knapp einem Jahr bereits eine amtsärztliche Untersuchung. Auf Grund von Corona hat der AA mich allerdings aufgrund der Akteneinsicht meiner Fachärzte begutachtet. Dort heißt es ich bräuchte noch mehr Zeit für die Genesung und ein Klinikbesuch wäre empfehlenswert. Zudem ist nicht davon auszugehen, dass ich in den nächsten 12 Monaten nicht wieder dienstfähig sein werde. Ich habe wie gesagt in diesen 12 Moanten eine Klinik aufgesucht und mich weiterhin ambulant Therapeuten lassen. Nun ist etwas mehr als 1 Jahr vergangen und ich hatte einen neuen Termin beim AA. Allerdings wieder nicht persönlich, sondern nur telefonisch… Hier habe ich dem AA meine aktuelle Lage erklärt und auch um etwas Zeit gebeten um noch eine Traumtherapie machen zu können. Die Wartezeiten für so etwas oder auch für einen Klinikplatz sind momentan wahnsinnig lang. Nun habe ich 2 Wochen nach diesem Telefonat ein Gutachten erhalten. Dort heißt es, dass nicht damit zu rechen sei, dass ich in den kommenden 12 Monaten wieder dienstfähig sein werde. Seitdem habe ich nichts ,ehr gehört… Ich gehe stark davon aus, dass man mich jetzt frühpensionierung möchte. Einen Anwalt habe ich selbstverständlich von Anfang an mit einbezogen… Einen GdB habe ich leider nur von 20. Der Personalrat ist leider total gegen mich und erhofft sich selbst nur einen Karrieresprung durch diesen Posten und arbeitet demnach dem Behördenleiter stark zu…
Dienstunfall_L
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Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Unabwendbares lässt sich nicht ändern. Überprüfe - für dich - deine eigene Einschätzung, ob du denkst, in 6 Monaten wieder fit für deinen Dienst zu sein oder für anderen amtsangemessenen Posten. Diskutier die Frage anschließend mit deinen dich Behandelnden.

Wenn das Ergebnis der Überlegungen „Nein, nicht in 6 Mon.“ lautet, dann mobbt dich niemand raus, sondern es ist (auch wenn wer persönliches Interesse hat) der Lauf der Sache, gesetzlich so vorgesehen.

Allerdings müssen die entsprechenden Formalien eingehalten werden.
Ein Telefonat ist keine Begutachtung.
moonlightman
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Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Beitrag von moonlightman »

Das denke ich eben auch bzgl. des Telefonates. Und auch schon die Begutachtung im Jahr davor… Aufgrund einer Aktenlage. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das ausreicht um jemanden vorzeitig zu pensionieren….
Pipapo
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Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Beitrag von Pipapo »

moonlightman hat geschrieben: 10. Feb 2022, 22:16 Das denke ich eben auch bzgl. des Telefonates. Und auch schon die Begutachtung im Jahr davor… Aufgrund einer Aktenlage. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das ausreicht um jemanden vorzeitig zu pensionieren….
Warum nicht? Wenn du persönlich beim AA gewesen wärst, dann hätte der auch nur die Befunde deiner Fachärzte durchgelesen und sich mit dir unterhalten. Und dann sein Gutachten geschrieben.
Allium
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Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Beitrag von Allium »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 4. Feb 2022, 22:28 Ein Schreiben des DH: ja
Eigene Einwände haben keine aufschiebende Wirkung, die von PR und v.a. SchwBV schon.
Nach Ablauf des Verfahrensschritts „Prüfung von Einwänden“, für das dir ein Schreiben zugeht, läuft der Rest des Verfahrens ohne dich. Nimm PR und ggf. SchwBV mit ins Boot, PR müsste informiert sein, aber besser du vergewisserst dich durch Nachfrage.
kann hier zurückmelden, dass die SBV mir gesagt hat, es ist ratsam, auf jeden Fall einen Antrag GdB zu stellen bzw. Neufeststellung. Zudem gelte, BEM vor Zurruhesetzung...die SBV am Standort könnte also zumindest das BEM ggf. ja auch mit dem PersRat anstoßen oder falls dies wegen Krankschreibung noch nicht durchgeführt werden konnte, nochmal aktivieren. Ich habe gelesen, dass das BEM zwar angeboten werden soll, aber auch vor DDU nicht schützt. Aber es gibt zunächst auch eine Teildienstfähigkeit, die man versuchen könnte sowie Rehabilitationsleistungen, bevor ein DDU ausgesprochen werden sollte. Der SBV sagte mir deutlich, bevor nicht das BEM durchgeführt wurde, wird i.d.R. niemals ein DDU ausgesprochen...
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Xoxoxo
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Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Beitrag von Xoxoxo »

Allium hat geschrieben: 16. Feb 2022, 12:40 kann hier zurückmelden, dass die SBV mir gesagt hat, es ist ratsam, auf jeden Fall einen Antrag GdB zu stellen bzw. Neufeststellung. Zudem gelte, BEM vor Zurruhesetzung...die SBV am Standort könnte also zumindest das BEM ggf. ja auch mit dem PersRat anstoßen oder falls dies wegen Krankschreibung noch nicht durchgeführt werden konnte, nochmal aktivieren. Ich habe gelesen, dass das BEM zwar angeboten werden soll, aber auch vor DDU nicht schützt. Aber es gibt zunächst auch eine Teildienstfähigkeit, die man versuchen könnte sowie Rehabilitationsleistungen, bevor ein DDU ausgesprochen werden sollte. Der SBV sagte mir deutlich, bevor nicht das BEM durchgeführt wurde, wird i.d.R. niemals ein DDU ausgesprochen...
Dazu kann ich nur sagen, dass auch ohne Durchführung eines bEM-Verfahren ein "DDU" ausgesprochen werden kann, sowie eine frühzeitige Versetzung in den Ruhestand. (Ich weiß, du schriebst: i.d.R.) :)
abfallteil
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Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Beitrag von abfallteil »

bei mir hieß es damals auch das ich nicht vor ablauf von 12 monaten dienstfähig sein werde und mein arbeitgeber schickte mich 12 monate später erneut zum amtsarzt, danach hieß es 3 jahre und auch nahc ablauf dieser zeit durfte ich wieder hin.

ich dneke es kommt drauf an was empfohlen wird und was im arztbrief steht. ansosnten kann man einen wohl jederzeit shcicken, da sich der geusndheitszustand ja jederzeit verbessern oder auch vershclechtern kann.
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :) Geschenk des Tages.
Dienstunfall_L
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Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Zitat „Der SBV sagte mir deutlich, bevor nicht das BEM durchgeführt wurde, wird i.d.R. niemals ein DDU ausgesprochen...
I.d.R. vielleicht nicht, aber es kommt auf den Einzelfall an und ich kann nur meine Erfahrung wiedergeben, dass ein BEM nicht immer durchgeführt wird vor Zurruhesetzung.
Allium
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Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Beitrag von Allium »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 7. Mär 2022, 17:25 Zitat „Der SBV sagte mir deutlich, bevor nicht das BEM durchgeführt wurde, wird i.d.R. niemals ein DDU ausgesprochen...
I.d.R. vielleicht nicht, aber es kommt auf den Einzelfall an und ich kann nur meine Erfahrung wiedergeben, dass ein BEM nicht immer durchgeführt wird vor Zurruhesetzung.
ja vor allem was nützt das BEM, wenn es gar keinen DP gibt, der DH mauert und den Beamten eh nicht wieder haben will. Frage mich auch, was diese Wiedervorstellungen beim AA überhaupt bringen, es wird doch niemand reaktiviert oder kennt ihr da entsprechende Fälle?
Dienstunfall_L
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Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Erstens: Der DH ist zu bestimmten Schritten verpflichtet, je nach Fall also auch dazu, die DF überprüfen zu lassen.
Zweitens mögen Reaktivierungen nicht Regelfall sein, aber es gibt sie.
Es ist eine Frage des Einzelfalls, allgemein lässt sich nicht beantworten, ob es „was nützt“ oder „bringt“.
Wenn du gegen die Untersuchung angehen willst, brauchst du einen RA, der Formfehler findet und Rechtsmittel einlegt. Sonst begibst du dich auf ganz dünnes Eis, denn du hast auch Pflichten, z. B. die zur Mitwirkung.
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