Feststellung Dienstjubiläum
Verfasst: 31. Jan 2022, 00:46
Hallo,
ich habe diese Tage einen Bescheid zur Feststellung meines Dienstjubiläums bekommen. Überraschung, irgendwie hatte ich mich mit dem Thema noch gar nicht befasst. Aber das 25-jährige kommt tatsächlich bald. Na ja, viel gibt es nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das eine einmalige Zahlung.
Die angegeben Zeiten sind soweit korrekt. Jetzt bin ich aber über folgendes gestolpert:
Zeiten der Kinderbetreuung laut DJubV sollen angerechnet worden sein, 3 Jahre pro Kind. Natürlich unter Vermeidung von Doppelzählungen unter Verweis auf Besoldungsvorschrift. Soweit logisch. Jetzt verhält es sich bei mir folgendermassen:
11 Monate Erziehungsurlaub beim ersten Kind
3 Jahre Elternzeit beim zweiten Kind
Später
3 Jahre Beurlaubung o.B. zum Zwecke der Betreuung minderjähriger Kinder, ich mein nach Para 91 BBG. Diese Zeit wird für die Berechnung des Dienstjubiläums komplett nicht anerkannt.
Leider konnte man seinerzeit den Erziehungsurlaub nicht sparen und später noch nehmen, daher dann gezwungenermaßen Beurlaubung o.B.. Ich frage mich, ob in dem Fall nicht 6 Jahre Kinderbetreuung gemäß DJubV anerkannt werden könnten/müssten/sollten, d.h. 4 Jahre Erziehungsurlaub und Elternzeit plus zwei Jahre Beurlaunung o.B. für Kinderbetreuung. Kann mir hier jemand weiter helfen?
Danke schon mal!
ich habe diese Tage einen Bescheid zur Feststellung meines Dienstjubiläums bekommen. Überraschung, irgendwie hatte ich mich mit dem Thema noch gar nicht befasst. Aber das 25-jährige kommt tatsächlich bald. Na ja, viel gibt es nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das eine einmalige Zahlung.
Die angegeben Zeiten sind soweit korrekt. Jetzt bin ich aber über folgendes gestolpert:
Zeiten der Kinderbetreuung laut DJubV sollen angerechnet worden sein, 3 Jahre pro Kind. Natürlich unter Vermeidung von Doppelzählungen unter Verweis auf Besoldungsvorschrift. Soweit logisch. Jetzt verhält es sich bei mir folgendermassen:
11 Monate Erziehungsurlaub beim ersten Kind
3 Jahre Elternzeit beim zweiten Kind
Später
3 Jahre Beurlaubung o.B. zum Zwecke der Betreuung minderjähriger Kinder, ich mein nach Para 91 BBG. Diese Zeit wird für die Berechnung des Dienstjubiläums komplett nicht anerkannt.
Leider konnte man seinerzeit den Erziehungsurlaub nicht sparen und später noch nehmen, daher dann gezwungenermaßen Beurlaubung o.B.. Ich frage mich, ob in dem Fall nicht 6 Jahre Kinderbetreuung gemäß DJubV anerkannt werden könnten/müssten/sollten, d.h. 4 Jahre Erziehungsurlaub und Elternzeit plus zwei Jahre Beurlaunung o.B. für Kinderbetreuung. Kann mir hier jemand weiter helfen?
Danke schon mal!