Beamtenrecht NRW einige Fragen

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Heffernan
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Beamtenrecht NRW einige Fragen

Beitrag von Heffernan »

Guten Morgen zusammen,

Ich hab da einige Fragen:

Beförderung von A8 zu A9

- Gibt es eine Reaktionsfrist des Amtes zwischen Abgabe der Bewerbung (Anfang Oktober Bis heute nichts gehört, auch auf Nachfrage nicht)

- Das Bewerbungsverfahren wurde durch ein Bewerbungsmanagment durchgeführt, dort sollte man sich bewerben. Einige Mitbewerber haben dem Amtsleiter aber eine einfache Mail als Bewerbung gesendet. Wie soll man damit umgehen?

- Ich bin von den Mitbewerbern der einzige der Vertiefungslehrgänge hat und damit den anderen gegenüber im Vorteil. Muss ich trotzdem einen Auswahltest machen?

Ich habe mich versucht reinzulesen, aber hab nicht die passenden Antworten im Beamtenstatusgesetz und Laufbahnverordnung NRW gefunden.
Und leider ist unser Personalrat in dieser Hinsicht nicht aussagekräftig.

Vielen Dank für eure eventuellen Antworten.
One
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Re: Beamtenrecht NRW einige Fragen

Beitrag von One »

Heffernan hat geschrieben: 22. Jan 2022, 09:38 - Gibt es eine Reaktionsfrist des Amtes zwischen Abgabe der Bewerbung (Anfang Oktober Bis heute nichts gehört, auch auf Nachfrage nicht)
Nein, allerdings geben gute Personalverwaltungen ab einer bestimmten Bearbeitungsdauer Zwischennachrichten heraus.
Heffernan hat geschrieben: 22. Jan 2022, 09:38 - Das Bewerbungsverfahren wurde durch ein Bewerbungsmanagment durchgeführt, dort sollte man sich bewerben. Einige Mitbewerber haben dem Amtsleiter aber eine einfache Mail als Bewerbung gesendet. Wie soll man damit umgehen?
Solange in dem Ausschreibungstext nicht explizit festgelegt ist, dass nur dieses Bewerbungssystem zu nutzen ist, passiert gar nichts. Und selbst wenn, hielte ich es für rechtlich höchst fragwürdig, ggf. geeignete Bewerber, nur weil sie dieses System nicht nutzen, auszuschließen. Maßstab ist Artikel 33 GG der daraus abgeleitete Bewerberverfahrensanspruch. Kurz gesagt: Es ist egal, wie ein Bewerber mitteilt, der er sich auf eine bestimmte Position bewirbt. Der Dienstherr muss zumindest prüfen, ob der Bewerber nicht offensichtlich ungeeignet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Bewerber auch im Verfahren berücksichtigt werden.
Heffernan hat geschrieben: 22. Jan 2022, 09:38 - Ich bin von den Mitbewerbern der einzige der Vertiefungslehrgänge hat und damit den anderen gegenüber im Vorteil. Muss ich trotzdem einen Auswahltest machen?
Erstaunlich, dass du anscheinend alle Mitbewerber im Verfahren kennst und weißt, wie diese qualifiziert sind. Das halte ich aus Sicht des Personaldatenschutzes für sehr bedenklich.
Ungeachtet dessen muss jeder, der die im Ausschreibungstext benannten Anforderungen erfüllt, für das weitere Auswahlverfahren und ggf. auch Auswahltest zugelassen werden. Jeder Bewerber hat das gleiche Verfahren zu durchlaufen. Andernfalls ist die Vergleichbarkeit der Bewerber untereinander nicht gegeben und das Auswahlverfahren rechtlich angreifbar. Im Ergebnis müsstest du die selben Tests absolvieren, wie alle anderen Bewerber auch, ungeachtet irgendwelcher Zusatzqualifikationen, die du hast.
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