Bajuwar66 hat geschrieben: ↑29.02.2024 12:16
Hallo Pedi.L
Ich lebe ca.5-6 Monate Winter im Ausland..habe jetzt im Januar auch das Reaktivierungsuntersuchungsschreiben bekommen..
Gott sei dank bin ich diesen Winter im Lande wegen gesundheitlicher Probleme..
Habe auch keine Ahnung wie das mit den Reisekosten wäre da mein Wohnsitz ja noch in Deutschland ist.
Halt uns bitte auf dem laufenden wie das jetzt bei Dir geregelt wird.
Ist ja scheinbar laut BANST in 2 Jahren wieder so weit ind dann bin ich im Ausland.
L.G
die reisekosten sind zu uebernehmen. das steht sogar im leitfaden zur dienstunfaehigkeit des bundes drinne. bei so hohen anreisekosten wie sie aus dem ausland i.d.r. anfallen sind die kosten vorher per abschlagszahlung zu begleichen. wenn sich der dienstherr ziert direkt anwalt einschalten am besten. lasst euch nicht verarschen.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/down ... onFile&v=7
anlage 7:
Für Beamtinnen und Beamten, die sich im Ausland befinden, gilt das oben Ausgeführte. Es
handelt sich um eine Dienstreise, die nach dem BRKG und zusätzlich nach der Auslandsrei-
sekostenverordnung abgerechnet werden kann.
Bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten scheidet eine Übernahme der Reisekos-
ten nach dem BRKG bereits dem Grunde nach aus, weil sie nach § 1 Absatz 1 BRKG nicht in
den Anwendungsbereich dieser Regelungen fallen, denn sie führen keine Dienstreisen zur
Erledigung von Dienstgeschäften mehr aus. Reisekosten sind aber auch keine Kosten für er-
forderliche Rehabilitationsmaßnahmen im Sinne des § 46 Absatz 4 Satz 4 BBG. Da die Reise
jedoch dienstlich veranlasst ist und dazu dient, die Dienstfähigkeit zu untersuchen und wei-
tere erforderliche und erfolgversprechende Maßnahmen zu begutachten, ist es der Ruhe-
standsbeamtin oder dem Ruhestandsbeamten nicht zumutbar, die Reisekosten selbst zu zah-
len. Es ist daher aus Fürsorgegründen geboten, dass der Dienstherr diese Kosten trägt.
und lasst euch auch nicht davon abwimmeln, dass ihr ja vielleicht noch einen wohnsitz in deutschland habt. fakt ist, dass man sich im ausland befindet und zwar nicht nur vorübergehend in vielen fällen wie ein urlaub. man lebt dort mehrere monate oder sogar länger. wird der aufenthalt dort dann unterbrochen und man reist dorthin zurueck sind die reisekosten von dort aus zu erstatten. der dienstherr versucht sich gerne um so hohe kosten zu druecken.
vielleicht koennte ein moderaator ja mal einen sticky post machen mit einigen infos zur dienstunfaehigkeit wie dem leitfaden hier. viele themen wiederholen sich ja doch immer wieder und man muss sie sich dann muehevoll zusammensuchen oder immer wieder neu fragen