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Was wird wann aus Personalakte gelöscht?

Verfasst: 22. Dez 2021, 20:27
von Neutron
Hallo Leute,

ich habe mal ein paar Fragen. War vor 11 Jahren für 1 Jahr im öffentlichen Dienst des Landes Niedersachen als Vertretungslehrer an einer Schule beschäftigt. Jetzt meine Fragen:

1. Existiert die Personalakte noch?
2. Wenn ja, wurde schon etwas daraus gelöscht? Zum Beispiel die Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf und die Zeugnisse?
3. Wird die Akte irgendwann gesperrt und man hat keinen Zugriff mehr darauf?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Re: Was wird wann aus Personalakte gelöscht?

Verfasst: 22. Dez 2021, 21:24
von Possi
Hallo Neutron,

Unter https://dejure.org/gesetze/BBG/113.html findest du die Antwort.

Demnach dürften es 5 Jahre sein.

Aber Nachfragen bei der Behörde kostet nichts.

Beste Grüße
Possi

Re: Was wird wann aus Personalakte gelöscht?

Verfasst: 22. Dez 2021, 21:55
von Pipapo
Possi hat geschrieben: 22. Dez 2021, 21:24 Hallo Neutron,

Unter https://dejure.org/gesetze/BBG/113.html findest du die Antwort.

Demnach dürften es 5 Jahre sein.

Aber Nachfragen bei der Behörde kostet nichts.

Beste Grüße
Possi
Ne, die Akte wird 5 Jahre nach dem Abschluss gelöscht. Abgeschlossen ist aber erst gem. Satz 2, Punkte 1-3 des §.

Re: Was wird wann aus Personalakte gelöscht?

Verfasst: 22. Dez 2021, 21:57
von Neutron
Habe ich schon versucht. Irgendwie möchte mir dort aber keiner eine Antwort geben. Ich hatte heute den netten Herrn von der Service Hotline an der Strippe. Weiter verbinden wollte er mich nicht, sondern fragte nach. Er meinte die Akten werden 70 Jahre nach Geburt gelöscht.

Viele Grüße

Re: Was wird wann aus Personalakte gelöscht?

Verfasst: 22. Dez 2021, 22:01
von Neutron
Pipapo hat geschrieben: 22. Dez 2021, 21:55
Possi hat geschrieben: 22. Dez 2021, 21:24 Hallo Neutron,

Unter https://dejure.org/gesetze/BBG/113.html findest du die Antwort.

Demnach dürften es 5 Jahre sein.

Aber Nachfragen bei der Behörde kostet nichts.

Beste Grüße
Possi
Ne, die Akte wird 5 Jahre nach dem Abschluss gelöscht. Abgeschlossen ist aber erst gem. Satz 2, Punkte 1-3 des §.
Wird die Akte denn irgendwann archiviert? Stehe vor einer erneuten Einstellung und die wollen jetzt alle Unterlagen nochmals haben. Suchen die da nicht nach meinem Namen?

Re: Was wird wann aus Personalakte gelöscht?

Verfasst: 22. Dez 2021, 22:18
von Pipapo
Nö, das machen die nicht.

Re: Was wird wann aus Personalakte gelöscht?

Verfasst: 22. Dez 2021, 22:23
von Neutron
Pipapo hat geschrieben: 22. Dez 2021, 22:18 Nö, das machen die nicht.
Archivieren oder suchen? :D

Re: Was wird wann aus Personalakte gelöscht?

Verfasst: 23. Dez 2021, 08:22
von Dienstunfall_L
Wenn die Unterlagen für die Bewerbung gefordert werden, dann macht sich niemand die Mühe, in Archiven danach zu suchen. Wenn du Interesse an der neuen Einstellung hast, reichst du sie (noch einmal) ein.

Wenn du die Unterlagen aber verloren haben solltest und du die Personalakte als Rettung siehst, um die Unterlagen wiederzuerlangen, dann könntest du versuchen, Einsicht in deine Personalakte zu nehmen. Wenn eine existiert, müsstest du auch Recht auf Einsicht haben.

Re: Was wird wann aus Personalakte gelöscht?

Verfasst: 27. Dez 2021, 16:12
von One
Peronalakten von Tarifbeschäftigten werden in der Regel nach Ablauf von 5 Jahren bis auf einen Rumpfdatensatz (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Dauer der Beschäftigung) gelöscht/vernichtet. Grundlage sind die einschlägigen datenschutzrechtlichen und -gesetzlichen Regelungen.

Personalakten von Beamten werden nicht gelöscht oder vernichtet, sondern vollständig archiviert. Hier gelten die regulären Aussonderungsfristen der Archive (z.B. Bundesarchiv für Bundesbeamte). Hintergrund ist, dass die Personalakten der Beamten Anspruchs- und Berechnungsgrundlage für sämtliche Versorgungsleistungen sind (Ruhestandbezüge, Hinterbliebenenversorgung, etc.). Daher erfolgt kein Löschung, auch nicht teilweise. Die Akten werden erst, nachdem diese als Archivgut eingestuft wurden und die damit einhergehenden Aussonderungsfristen abgelaufen sind (bei Bundesbeamten im Regelfall 30 Jahre nach Einstufung als Archivgut), vernichtet.