Darius hat geschrieben: ↑14.02.2022 16:12
der zwar keine Sachkostenliste hat, aber auf Niveau der BEL erstattet. Der hat sich auch schon wegen abgelehnter Labor- und Materialkosten geärgert.
Also wer so einen Vertrag abschließt darf sich hinterher nicht ärgern. Ich weiß nicht, ob du das in einen inhaltlichen Zusammenhang stellen wolltest, aber da haben auch professionelle Abrechner keinen Spielraum mehr, um noch abrechnungsfreundlich zu sein. PKV Patienten dürfen nicht nach BEL abgerechnet werden. Er hat sich auf dem Qualitätsniveau der Schulnote 4 versichert und ärgert sich, dass vermutlich noch schlechter erstattet wird als bei einer Sachkostenliste? Bei so einem Vertrag sollte man sich das durch den Vertrag gesparte Geld gut zur Seite packen.
Um das zu veranschaulichen ein Beispiel aus dem sonstigen Abrechnungsbereich: Im Seitenzahnbereich erstattet die GKV nach wie vor nur Leistungen auf Kostenniveau einer Amalgamfüllung. Also kann man die Amalgamfüllung nehmen, Billigkunststoff, der genausoviel kostet wie die Amalgamfüllung (um die 27 Euro) oder zahlt für alles was besser ist drauf. Da würde doch niemand auf die Idee kommen, sich das als Versicherungsmodell zu Grunde zu legen, wenn man die Wahl hat und dann auf den Zahnarzt zu schimpfen, dass er nicht abrechnen kann.
Wenn ich eine Versicherung suchen würde, würde ich entweder schauen, dass wenn eine Sachkostenliste vorhanden ist, diese umfangreich ist und mich da beraten lassen und vergleichen. Außerdem sollte die nicht jährlich geändert werden dürfen. Analoge Leistungen sollten nicht nur nach Kulanz erstattet werden und Faktor 3,5 für die Leistungen mit drin sein. Außerdem würde ich mich mal in verschiedenen Praxen durchfragen oder bei den üblichen Factoringunternehmen, welche PKV denn besonders negativ auffallen mit schlechter Erstattungspraxis. Die führen da gerne Statistiken, die aufschlussreich sind.
Interessanter Beitrag. Aber welcher normale Beamter kennt sich schon mit solchem Detailkram aus? Ich sag ja, bei den meisten von ist die Auswahl des Versicherers und des Tarifs reiner Zufall. Oft schließt man sich einfach der Herde an oder vertraut dem Vertreter, der die Familie schon seit Jahren "betreut".
Nein, ich wollte das nicht in einen Zusammenhang stellen. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, das professionelle Abrechner die einzelnen Versicherer gut kennen und etwas Spielraum bei der Gestaltung ihrer Rechnungen haben, so dass am Ende Arzt und Patient glücklich sind und es nicht zu Gebührenstreitigkeiten kommt.
Drei kleine Anmerkungen noch:
Auf den Zahnarzt sollte niemand schimpfen. Die PKV ist nur der eigene Rückversicherer. Was man an ärztlichen Leistungen individell mit dem Arzt vereinbart, ist nahezu grenzenlos und geschieht ohne Beteiligung der PKV. Was man später aber von Beihilfe oder PKV erstattet bekommt, unterliegt ausschließlich den jeweiligen Versicherungsbedingungen bzw. Beihilferichtlinien.
Faktor 3,5 als Höchsterstattungssatz ist meines Erachtens zu wenig. Gerade bei Zahnärzten. Also sollte man einen Tarif wählen, der auch über Faktor 3,5 erstattet - inkl. Beihilfeanteil - zumindest im Bereich Zahn!
Zum Thema Kulanz: Kulanz ist intransparent und ungerecht. Individuell ist es natürlich schön, etwas zu erhalten, was einem nicht zusteht, weil man es nicht versichert hat. Der, der es zahlen muss, sieht es vielleicht wieder anders. Letztlich ist Kulanz eine willkürliche Leistung ohne Rechtsgrund. Niemand sollte sich einen Versicherer wählen, nur, weil er als so kulant gilt! Viel wichtiger ist ein starker Tarif bei einem Versicherer, der zuverlässig im tariflich vereinbarten Rahmen leistet.