Nichtanerkennung von Dienstfolgen nach Widerstandshandlung

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Paasch, Frank
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Nichtanerkennung von Dienstfolgen nach Widerstandshandlung

Beitrag von Paasch, Frank »

Hiermit frage ich Polizeibeamte aus dem Bereich NRW:
Sachverhalt: Im Jahre 2012 erlitt ich in Ausübung meines Dienstes während einer Widerstandshandlung eines Meniskusriss im rechten Knie. Orthopäde meinte damals das keine OP durchgeführt werden muss, Krankengymnastik reicht.Hab ich dann auch so gemacht.
Zu diesem Zeitpunkt war ich ein 48jähriger PHK. Alles erforderliche geschrieben und über den Dienstweg weitergeleitet. Leider ist seit jeher die Sachabteilung ZA in unsere Behörde freundlich ausgedrückt nicht die Schnellste ud auch nicht die Fähigste was die Beabeitung von Dienstunfällen angeht. Kurz und knapp gesagt, ich habe über Monate hinweg nichts von meinem Dienstunfall gehört, obwohl ich der Sachbearbeiterin hinter her telefoniert habe und auch eine Beschwerde geschrieben habe. Es ging mir besser, ich konnte wieder Dienst versehen und habe mich auchaufgrund privater Probleme nicht mehr darum gekümmert. Auch habe ich mir zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Gedanken darüber gemacht, was das für Auswirkungen hat. Ja. Ich war naiv, hat man doch bei unserer Einstellung 1981 groß getönt: "Ich müsst euch im Klaren sein, das ihr im Dienst verletzt werden könnt, aber der Dienstherr steht hinter Euch." Ich war der Meinung, der Dienstunfall ist geschrieben und somit auch in meiner Akte, was das Wichtigste ist.
Pustekuchen. 2018 erneuter Widerstand. Gleiches Knie. Meniskus wieder kaputt, Sofortige OP. Vorstellung beim PÄD nach 8 monatiger Genesung.
PÄD wollte Dienstunfallfolgen nicht anerkennen, da ja bereits 2012 meniskussriss. Es sollt eine Kausalität beider Widerstände erbracht werden.
BGU Duisburg. 2 verschiedene Gutachten plus ein Zusatzgutachten. 2 Gutachten liegen mir vor, das Zusatzgutachten wurde mir erst nach Anordnung des Gerichtes zugestelt. (Hab beim VG Düsseldorf meine Behörde verklagt.). Auswurf aus den Gutachten: Man will die Meniskusverletzung nicht anerkennen, weil ich kurz ausgedrückt zu alt bin und der Meniskusriss aufgrund meines Alters entstanden ist. (
Degenerative Veränderung, weil horizontaler Riss) Durch das BGU wurde ein Proffesor der das so zitiert obwohl es andere Meinungen gibt, die dieser Behauptung widersprechen. Im Zusatzgutachten steht dann allerdings, das es bei mir 2012 aufgrund vorhandener MRT Bilder keine gesundheitlichen Vorschäden gab. Ich habe bis zu dem Widerstandstag normal meinen Wachdienst versehen, hab meine Sporttest gemacht und hatte bis dahin keine Beeinträchtigungen im Knie. 2018 wurden dann bei der OP erhebliche Schäden im Knie festgestellt, Kein Knorpel mehr, Arthrose, Schäden an der Kniescheibe etc.
Es hat sich dann herausgestellt, das die Sachbearbeiterin 2012 die Unfallmeldung nicht weiter bearbeitet hat, weil angeblich damals kein Attest vorlag.
Sie soll mich dann angeblich per Mail auf das fehlende Attest angeschrieben haben. Mail liegt mir vor. Es gibt in dieser Mail keinen eingetragenen Absender und keinen eingetragenen Empfänger, was heisst das diese Mail niemals versendet wurde. Mein Dienstunfall 2012 landete dann in einem Ordner für auf Wiedervorlage abgelegte Dienstunfälle und wurde seitdem nicht mehr benutzt. Meine Beschwerde 2019 gegen diese Sachbearbeiterin wurde dann eingestellt, weil nur fahrlässig gehandelt. Bemerkenswert war der Spruch:" Das kann im Rahmen der vielfältigen und täglichen Arbeitsvorgängen einer Sachbearbeiterin mal passieren.
Der Hohn ist weiterhin, das ich mir anhören muss, das ich bei dem Angriff auf meine Person nicht belegen kann, wie ich bei der Abwehr des Widerstanden mit meinen Beinen gestanden bzw. wie ich den mit dem BES die Treppe runter gefallen bin.
So wie meine Behörde die Ablehnung erklärt, muss sich jeder Polizeibeamte, der aktiv im Schichtdienst auf der Straßé seinen Dienst versieht die Frage stellen, ab wann bin ich zu alt, wo mir jegliche Verletzungen, die ich im Dienst erleide, als degenerative Vorschäden ausgelegt werden.
Zu dem Entschluss gekommen bin ich der Meinung, das der Dienstherr spätestens ab dem vierzigsten Altersjahr die einzelnen Beamten/innen von der Straße nehmen müsste um degenerativen Schäden vorzubeugen und seiner Fürsorgepflicht nach zukommen.
Ich bin jetzt durchgängig im 38 Jahr 24/7 auf der Straße.

Meine Frage ist jetzt, haben noch andere Kollegen sowas erlebt und sich gerichtlich gewehrt.
Ich denke meine Verhandlung wirde irgendwann nächstes Jahr stattfinden.
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Hauseltr
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Re: Nichtanerkennung von Dienstfolgen nach Widerstandshandlung

Beitrag von Hauseltr »

Im Vergleich zu den frischen Meniskusverletzungen, bei denen es sich in erster Linie um Sportverletzungen handelt, entsteht der Großteil der Meniskusverletzungen aufgrund von degenerativen Veränderungen. Hier führt meist eine Bagatellverletzung zum endgültigen Riss.

Den tatsächlichen Zusammenhang zu beweisen, fällt daher nicht leicht.

Auch mein in Dienst erlittener Meniskusschaden wurde so begründet und als Dienstunfall abgelehnt. Auch bei mir wurde ein gemeldeter Unfall, der mit einem Hammerschlag vergleichbar auf eine Seite der Kniescheibe erfolgte, als ursächlich ausgeschlossen und auf der Dienststelle nicht vermerkt. Der spätere Schaden trat auch hier zeitversetzt auf, wenn auch bei einer dienstlichen Verrichtung.

https://praxiswelt.info/medizin-wissens ... tigen-riss
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