Versorgung nach Dienstunfall und Rente oder Reaktivierung ?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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trulla
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Versorgung nach Dienstunfall und Rente oder Reaktivierung ?

Beitrag von trulla »

Hallo,
Kennst sich jemand gut mit der Versorgung nach Dienstunfall aus? Ich habe da eine besondere Konstellation:
jemand , der nach einem Dienstunfall in den Ruhestand versetzt wird, erhält aufgrund vergleichsweiser kurzer Dienstzeit die Mindestversorgung (66,66% der letzten Stufe) .
Aus einem früheren Arbeitsverhältnis steht eine Rente zu, die Altersgrenze ist aber noch nicht erreichte, daher gibt es eine vorübergehende Erhöhung der Versorgung.
Soweit so gut.
Nun gibt es ja zwei Möglichkeit :
a) Wiederherstellung d (teilweisen) Dienstfähigkeit und Reaktivierung. Hier stellt sich mir die Frage, wie die Bezüge bei einer Teildienstfähigkeit berechnet werden. Sollte diese z.B. bei 50 % liegen, würden dann ja die Bezüge unter denen der jetzigen Versorgung liegen oder sehe ich das falsch ?
b) DDU bis zur Altersgrenze, ab da würde dann auch die Rente gezahlt. Soweit ich verstanden habe dürfen Rente und Versorgung zusammen nicht die Höchstgrenze überschreiten. Nicht verstanden habe ich die Berechnung der Höchstgenze bei DDU aufgrund eines Dienstfalles. (Wird da in diesem Beispiel z.B. nur die Zeit vom 17. Geburtstag bis zur Versetzung in den Ruhestand gezählt kommt man auf einen Betrag unter der Mindestversorgung aufgrund des Dienstunfalls, was ja nicht sein kann).
Kann mir da jemand weiterhelfen? Das wär sehr hilfreich. Danke
Gertrud1927
Beiträge: 514
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Re: Versorgung nach Dienstunfall und Rente oder Reaktivierung ?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich nehm mal das BeamtVG Bund.
a. Ich denke bei Teilzeit gibt es das Gleiche wie jetzt.
§6.1 Ganz am Ende gibt es für Teilzeit bei begrenzter Dienstfähigkeit den Verweis nach §13.1.1
b. Bei erhalt der Rente wird wie in §55 gerechnet.
Die Berechnung der Höchstgrenze ist fiktiv und nur eine Berechnung nach §55.2. Geht halt vom 17 Lj bis Versorgungsfall und dann die Zurechnungszeit §13.1.
Mit dieser Berechnung hat Deine Mindestversorgung nichts zu tun. Die gibt es ja wenn man mit der normalen Versorgung nicht die Mindestversorgung erreicht. Und die bekommst Du ja.
trulla
Beiträge: 49
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Re: Versorgung nach Dienstunfall und Rente oder Reaktivierung ?

Beitrag von trulla »

Hallo Gertrud , danke für die Antwort.
Das mit der Teilzeit ist ja schon irgendwie seltsam, wenn man dann genauso viel bekommt, obwohl man wieder arbeitet. Ich dachte, dass darf nicht sein, dass da keine Besserstellung ist. Schließlich wird die Teildienstfähigkeit ja aufgrund der Dienstunfallfolgen ausgesprochen, aber danke für den Hinweis,

Ich verstehe leider noch nicht, wie das mit der Rente funktioniert.
Normalerweise erhält man ja Rente plus Versorgung maximal jedoch bis zu dieser Höchstgrenze. Wenn man jedoch früh in den Ruhestand versetzt wird , kann diese Höchstgrenze doch auch unter der Mindestversorgung nach Dienstunfall (66,33%) liegen. Wird dann auch alles, was über der Höchstgrenze liegt abgezogen oder bleibt es dann bei der Mindestversorgung ?

Dankeschön
Kerberos
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Re: Versorgung nach Dienstunfall und Rente oder Reaktivierung ?

Beitrag von Kerberos »

Welches Bundesland ist überhaupt gemeint?
Dienstunfall_L
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Re: Versorgung nach Dienstunfall und Rente oder Reaktivierung ?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich bin auch von dieser Problematik betroffen, bei meinen Recherchen konnte ich nicht erkennen, dass es Unterschiede in den BL gibt.

Vielleicht kann jemand das an einem Beispiel erklären?
Nehmen wir an, aufgrund eines Dienstunfalls findet die Zurruhesetzung eines 45 J. alten Beamten nach 20 Dienstjahren statt, es wird Unfallmindestruhegehalt i.H.v. 66 2/3% gezahlt.
trulla
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Re: Versorgung nach Dienstunfall und Rente oder Reaktivierung ?

Beitrag von trulla »

Die Regelungen in den Bundesländern sind da auch meines Erachtens vergleichbar.
Danke, Dienstunfall_L , es sind 66 2/3 % da hatte ich mich vertippt.
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