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Vorruhestand/ Kürzung der Bezüge aufgrund Diszi
Verfasst: 5. Nov 2021, 15:54
von zilly
Ich werde voraussichtlich am 01.01.22 ( Landespolizei Nds.) in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Aufgrund eines abgeschlossenen Disziplinarverfahrens wird mein Brutto- Grundgehalt um 5 % gekürzt, und zwar bis einschließlich 09/2022. Erfolgt DANN eine Neuberechnung der Pensionshöhe ( denn 5% von A 10 sind ja nicht unerheblich...) ????
Re: Vorruhestand/ Kürzung der Bezüge aufgrund Diszi
Verfasst: 6. Nov 2021, 19:40
von Sunshine51
Schau mal im Gesetz unter Disziplinargesetz Niedersachsen nach

Soweit ich das weiß ist es danach weiterhin gekürzt

konntest Du kein Widerspruch einlegen ?
Re: Vorruhestand/ Kürzung der Bezüge aufgrund Diszi
Verfasst: 6. Nov 2021, 20:04
von Pipapo
zilly hat geschrieben: ↑5. Nov 2021, 15:54
Ich werde voraussichtlich am 01.01.22 ( Landespolizei Nds.) in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Aufgrund eines abgeschlossenen Disziplinarverfahrens wird mein Brutto- Grundgehalt um 5 % gekürzt, und zwar bis einschließlich 09/2022. Erfolgt DANN eine Neuberechnung der Pensionshöhe ( denn 5% von A 10 sind ja nicht unerheblich...) ????
Die Pensionshöhe berechnet sich ja nicht nach deinen Aktivenbezügen, sondern nach der Besoldungstabelle. Wenn dir jetzt 5% deines Pensionsbruttos abgezogen werden, dann erhältst du ab 10/2022 deine Pension ohne Abzug von 5%. Da muss nichts neu berechnet werden.