Hallo Forum,
seit heute dabei und gleich eine Frage; hoffe mir kann Jemand mit Rat zur Seite stehen.
Ich habe eine Zusage für den gehobenen Verwaltungsdienst in Bayern erhalten; nun hat mir die dortige Personalverwaltung einen ganzen Stoss an Unterlagen zugesandt. Alles ausgefüllt bis auf den Personalbogen und hier liegt das Problem.
Im Personalbogen wird nach Disziplinarverfahren etc. gefrat. Ende 2004 wurde in meinem Fall ein Disziplinarverahren nach der Hess. Disziplinarodrnung eröffnet aber nach dem Vorverfahren gem. § 23 HDO eingestellt. Gleichzeitig wurde ein Verfahren nach § 153a StPO nach Zahlung von 300 € eingestellt; mein Anwalt hat mir damals geraten dies zu tun.
Welche Auswirkung wird meine Angabe der beiden Verfahren im Personalbogen haben ? Hat Jemand schon mal sowas "hinter" sich ?
Sofern ich das Strafrechtl. Verfahren angebe, werde ich auch das Disziplinar. Verfahren angeben müssen.
Hoffe auf Antworten,
Danke und Grüße
Sabine
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