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Eingruppierung und Erfahrungstuffe gleichzeitig anrechenbar?

Verfasst: 25. Okt 2021, 17:31
von Chris123
Guten Tag,

ist bei bei den Bundesbeamte möglich sich die vorherigen Tätigkeiten sowohl als Voraussetzung für die Eingruppierung in die A-Besoldung, wie auch für die Erfahrungsstufen anrechnen zu lassen?

Voraussetzung für mittleren Dienst wurden durch entsprechende Ausbildung plus gleichwertige Tätigkeit (3 Jahre) erfüllt.

Kann ich mir dann auch noch 3 Jahre gleichwertige Tätigkeit als Erfahrungsstufe anrechnen lassen? Oder nur noch 1,5 Jahre als Erfahrungsstufe, da 1,5 Jahre abgezogen wurden, weil es Voraussetzung für eine Direkteinstellung war?

Vielen Dank.

Chris