Reha nach 10 Jahren DU

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Möhrchen7
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Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von Möhrchen7 »

Hallo, ich bin seit mehr als 10 Jahren (relativ jung) aufgrund psychischer Probleme dienstunfähig (Land NRW) in den Ruhestand versetzt .
Etwa alle 3-4 Jahre findet daher eine Überprüfung durch den Amtsarzt statt. Bisher 3x befand der Amtsarzt, dass ich weiter dienstunfähig bin und war eher entsetzt, dass ich dennoch immer wieder zu ihm geschickt wurde zwecks Überprüfung, da er der Meinung war, dass ich nicht wieder dienstfähig werde.
Jetzt ist ein neuer Amtsarzt da und der ist der Meinung, dass ich nach über 12 Jahren krankheitsbedingtem Ausfall eine Reha machen sollte, da man ja nicht ausschließen könne, dass ich dadurch wieder dienstfähig werden könnte.
Das Gutachten des AA hat die hat die Verwaltung nun zum Anlass genommen, mir nun aufzugeben mich um einen Reha Platz zu bemühen.
Nun meine Frage, kennt sich jemand mit dem Ablauf aus?
Also was muss, soll. kann ich tun?
Wer übernimmt die Kosten? Muss mein Dienstherr alle Kosten übernehmen?
In dem Schreiben von der Verwaltung steht nur, dass ich gebeten werde mich um die Durchführung einer stationären Reha zu bemühen, sonst nichts. Keine Rechtsgrundlage, keine Rechtsbehelfsbelehrung, keine Bezugnahme auf Gesetze.
Ich bin gerade etwas ratlos und würde mich sehr darüber freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen würde. In der Suchfunktion habe ich nichts passendes gefunden.
Fritzzz
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von Fritzzz »

Sind Sie denn in Therapie oder in ärztlicher Behandlung? Wenn nicht, ist es ja eigentlich klar, dass ein AA einen Vorschlag macht, schließlich kann und soll eine Therapie ja den gesundheitlichen Zustand verbessern.
Es kommen sicher noch Statements von erfahrenen Betroffenen.
Frenzy
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von Frenzy »

Wie ist es denn weitergelaufen?
Pipapo
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von Pipapo »

Frenzy hat geschrieben: 25.10.2021 19:28 Wie ist es denn weitergelaufen?
Nach3 Tagen sicher noch nicht viel :roll:
Möhrchen7
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von Möhrchen7 »

Hallo,
noch ist nichts passiert.
Ja, ich bin in ärztlicher Behandlung, allerdings aktuell keine therapeutische Maßnahmen, da allgemein ich klar komme und die psychischen Probleme recht spezifisch mit der Arbeit zu tun haben.

Der AA hatte daher ja schon 3x ausgeschlossen, dass ich je wieder dientsfähig werde und mein Therapeut hat die Behandlung abgeschlossen.

Ich habe jetzt erst einmal einen Antrag auf Kostenübernahme an die Beihilfe und Kk gestellt.
Mir fehlt allerdings jede Vorstellung, wie der Ablauf genau ist, also was muß ich tun, beantragen usw.
Welche Vorschriften muss ich beachten...
Ich habe jetzt gelesen, dass sämtliche Kosten der Dienstherr übernehmen muss. Finde aber keine Grundlage dafür. Daher suche ich am besten gesicherte Informationen, von jemandem, der das schon mal durchgemacht hat.
beelzebub
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von beelzebub »

Ich kenne das nur aus Sachsen-Anhalt.
§ 48 LBG LSA – Erhaltung und Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
(§ 29 BeamtStG)

(1) Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder zur Vermeidung einer begrenzten Dienstfähigkeit an geeigneten und zumutbaren gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen; ihnen können entsprechende Weisungen erteilt werden. Aufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen nach Satz 1 oder § 29 Abs. 4 des Beamtenstatusgesetzes trägt der Dienstherr, wenn sie aufgrund der Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung im Sinne des § 49 vom Dienstherrn entweder angeordnet oder zuvor genehmigt wurden. Für die Dauer der angeordneten oder zuvor genehmigten Rehabilitationsmaßnahme ist Dienstbefreiung zu gewähren.

(2) Die Frist nach § 29 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes beträgt fünf Jahre ab Eintritt in den Ruhestand.

(3) Nach Ablauf von zehn Jahren seit Eintritt in den Ruhestand ist eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nur mit Zustimmung der Ruhestandsbeamtin oder des Ruhestandsbeamten zulässig.

Für NRW habe ich das nicht gefunden, allerdings kann da ein dienstunfähiger Beamter, nur mit seiner Zustimmung reaktiviert werden, wenn er das 55ste Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 42 LBG NRW)

Allerdings finde ich es schon merkwürdig, warum ein AA nach 10 Jahren eine Reha anordnen möchte, da kommt der doch nicht von alleine drauf. Im Allemeinen arbeitet diese doch nur im Auftrag...?
Dienstunfall_L
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich sehe nicht, dass hier § 29 o. entspr. Landes-§ anzuwenden ist.
Auch das mit dem 55. Lebensjahr würde ich prüfen auf aktuellen Stand.

@Möhrchen7 Konkret würde ich die behandelnden Ärzte aufsuchen und erfragen, ob sie für aussichtsreich halten, dass durch eine Reha dein Gesundheitszustand verbessert werden könnte, ob sie eine empfehlen und wenn ja, mit welcher Spezialisierung bzw. wo.
Ich würde nicht die Geschichte mit dem AA vorbringen. Wenn eine Reha von deinen Fachärzten als nicht Erfolg versprechend eingeschätzt wird, dann brauchst du einen Bericht, in dem dies gut begründet wird.
Möhrchen7
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von Möhrchen7 »

Mein Hausarzt hält es nicht für unbedingt Erfolg versprechend, allerdings ist er erst seit 2 Jahren mein Arzt und die bisher behandelnden Spezialisten praktizieren nicht mehr.
Ich habe aber bereits ein Schreiben vom Dienstherrn bekommen, dass ich mich um eine Reha bemühen soll.
Das Schreiben ist aber ohne Nennung von Rechtsgrundlagen, oder Rechtsbehelfen.
Mir kommt es so vor, als ob dieser Fall dort so auch noch nicht vorgekommen ist und jetzt keiner weiß wie es läuft.
Ich bin mittlerweile echt ratlos
beelzebub
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von beelzebub »

Dann schreib doch einfach zurück und verlange die Auskunft über die rechtliche Grundlage der ergangenen "Weisungen", gleichzeitig fordere Deinen Dienstherren auf, die Kosten für die Reha zu übernehmen.
Geh in die Offensive.
Linus
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von Linus »

Hallo Möhrchen,

ich kann Dir zwar nicht alles beantworten, aber zumindest eine Info zur Reha geben, wenn Du sie auch machen möchtest, da ich selbst eine gemacht habe.

Das war sehr einfach, mein Arzt hat mir einen Krankenhauseinweisungsschein geschrieben (ja, auch wenn es seltsam klingt). Dazu bekam ich von ihm auch eine Empfehlung, wohin ich gehen kann. (Wobei das mit der Krankenkasse geklärt werden kann).
Mit dem Schein bin ich dann zu einem Aufnahmegespräch in die Klinik gefahren, bekam einen Aufnahmetermin und das wars.

Ingesamt 6 Wochen war ich dann stationär da, WE immer heim, was erlaubt ist.

Die Kosten wurden von der KK übernommen.

Der einzige Unterschied, ICH wollte diese Reha bevor der AA/Gutachter überhaupt eingeschaltet wurde. Hatte erst eine normale Kur, und ein Jahre später dann diese Reha. BEM hatte ich dazwischen. Auch einige Monate normal gearbeitet.

Also wenn Du selber diese Reha möchtest, einfach mit der KK klären welche Klinik in Frage kommt, wegen der Kostenübernahme.
Olinec
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von Olinec »

Guten Abend,

warum soll denn der Fragesteller eine stationäre Reha machen ?
Es gibt da keine Vorschrift und ich würde das nicht machen. Der AA kann zwar Vorschläge machen, aber letztendlich würde ich mich mit dem behandelnden Facharzt zusammen setzen und der wird dann einen Befundbericht schreiben. Wenn dort steht oder so ähnlich steht, dass eine Dienstunfähigkeit vorliegt, wird sich der AA oder spätesten der Dienstherr danach richten !
Linus
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von Linus »

Guten Abend zurück,

wie ich geschrieben habe, FALLS Möhrchen eine Reha machen möchte !

Und genau dafür habe ich eine Antwort über das WIE gegeben, nicht mehr und nicht weniger.
Weil ja auch die Frage gestellt wurde, wie das Ganze ablaufen soll.

Ob oder ob nicht, sollte man für sich selber entscheiden.
Möhrchen7
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von Möhrchen7 »

Hallo, vielen Dank für eure vielen Anregungen und Infos, das weiß ich sehr zu schätzen.
Mittlerweile bin ich jetzt etwas schlauer, und zwar kommt bei mir § 35 Abs 1 S 4 LBG NRW zum Tragen, das bedeutet, dass ich keinen Beihilfeanspruch habe, sondern der Dienstherr sämtliche Kosten tragen muss.
Da der Dienstherr eine Reha wünscht, muss ich dem nachkommen.
Jetzt weiß ich nur noch nicht, in wie weit die Anordnung an Formvorschriften gebunden ist, da ich lediglich ein einfaches Schreiben bekommen habe, dass ich mich um eine Reha bemühen soll.
Weiß jemand, an wen ich mich mit den Fragen wenden kann? Gewerkschaft,,,?
Möhrchen7
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von Möhrchen7 »

Ich habe einfach Sorge, dass ich eine Reha mache und dann auf den Kosten sitzen bleiben, weil irgendeine Vorschrift nicht eingehalten wurde,
Oder gibt es sowas wie Ausführungsvorschriften zu § 35 LBG NRW, das würde mir schon sehr weiterhelfen.
DieBSE
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Re: Reha nach 10 Jahren DU

Beitrag von DieBSE »

Hallo Möhrchen7,
frag doch einfach Deinen Dienstherrn bzw. den Ansprechpartner im Personalbereich. Das ist in der Regel auch das Beste und Sinnvollste, denn eine Auskunft hier im Forum ist ja keine Bestätigung einer Kostenübernahme.