Betrifft amtsunabhängige Mindestversorgung Land Berlin. Ich bin geschieden, habe aber bisher trotzdem Familienzuschlag Stufe 1 bekommen, da das Einkommen meines Kindes unterhalb der Grenze lag. Jetzt ist das Kind volljährig und wird studieren. Der Unterhalt muss neu berechnet werden, weil jetzt beide Elternteile unterhaltspflichtig sind. Dafür ist das Einkommen beider Eltern relevant. d.h. zur Berechnung meines Anteils am Unterhalt ist mein Einkommen als Ledige relevant. Lt. der Veröffentlichung zur Mindestversorgung der Pensionsstelle auf den Internetseiten des Landes Berlin würde ich als Ledige einen deutlich höheren Familienzuschlag Kind bekommen, als wenn ich verheiratet wäre, so daß in der Summe in beiden Fällen die gleiche Versorgung gezahlt wird, solange man dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist. Aber nun habe ich eine neue Versorgungsberechnung erhalten, nach der ich die deutlich niedrigere Grundversorgung als Ledige aber trotzdem "nur" den gleichen Familienzuschlag Kind wie als Verheiratete bekomme. Auf Nachfrage vor bereits einem Monat wurde mir gesagt, intern gäbe es eine andere Anweisung nach der alle den gleichen Familienzuschlag Kind bekommen, aber die Vorgesetzte würde sich das mal anschauen. Seitdem ist niemand mehr erreichbar und meine E-Mails werden nicht beantwortet. Hatte jemand das gleiche Problem? Wie wurde es geklärt, d.h. welcher Familienzuschlag Kind ist richtig?
Die Idiotie, daß verheiratete Beamte immer noch mehr verdienen und mehr Pension bekommen als ledige Beamte, muss ich zähneknirschend hinnehmen. Daran wird sich in meiner Lebenszeit wohl auch nichts mehr ändern. Aber bisher gab es zumindest eine Angleichung der Einkommen / der Versorgung für Ledige, solange ein Kind mit Unterhaltsansprüchen existiert. Es wundert mich, daß das jetzt plötzlich anders sein soll.
Amtsunabhängige Mindestpension Ledige Berlin
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