Weiterbildung genehmigungspflichtig, Nebentätigkeit möglich?

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Katharina15
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Weiterbildung genehmigungspflichtig, Nebentätigkeit möglich?

Beitrag von Katharina15 »

Hallo,

ich habe eine etwas komplexere Frage und habe mich bereits durch die entsprechenden Seiten auf den Servern von Nds. gewühlt, aber nicht wirklich eine Komplettantwort bekommen.

Ich bin Lehrerin ( verbeamtet auf Lebenszeit) in Nds. Würde gerne eine Weiterbildung berufsbegleitend starten in die Richtung systemische Beratung und Therapie.

Diese findet nur am Abend ab 17:00 und am Wochenende statt. Muss man diese anmelden und von der Schulleitung/ Dienstherrn genehmigen lassen?

Natürlich könnte es mal vorkommen, dass da Termine ( bei GK oder Elternsprechtag) kollidieren, aber das ist dann ein Einzelfall und lässt sich dann nachholen.

Bin ich da der Schule Rechenschaft schuldig? Die kosten muss ich eh komplett selber übernehmen.

Ich würde danach dann natürlich gern als Therapeutin nebenher arbeiten .

Verstehe ich das richtig, dass dies nur nach Anmeldung ( ist ja klar) möglich ist und nur 30% der Zeit, die ich unterrichte nebenher arbeiten darf?

Ich bin in Teilzeit. Das wären dann ja bei 12 Unterrichtsstunden nur 4 Stunden die Woche? Ist der Verdienst dann zweitrangig oder gibts da dann auch ne Grenze prozentual oder von 450 Euro, wie in anderen Bundesländern?

Hat jemand eine Nebentätigkeit als Lehrer und Erfahrung?

Bin für alles dankbar!
Torquemada
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Re: Weiterbildung genehmigungspflichtig, Nebentätigkeit möglich?

Beitrag von Torquemada »

Katharina15 hat geschrieben: 27. Sep 2021, 17:15
Diese findet nur am Abend ab 17:00 und am Wochenende statt. Muss man diese anmelden und von der Schulleitung/ Dienstherrn genehmigen lassen?

Das ist privat. Du darfst in deiner Freizeit Kurse besuchen...etc. Deinen Dienstherrn hat das nicht zu interessieren.
Katharina15
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Re: Weiterbildung genehmigungspflichtig, Nebentätigkeit möglich?

Beitrag von Katharina15 »

Vielen Dank für die Antwort.

Leider habe ich aber für meine 2. Frage bisher keine klare Antwort gefunden:

Wenn ich nur Teilzeit arbeite: Darf ich dann von meiner Teilzeit-Stundenzahl nur 1/5 zusätzlich nebenher arbeiten ( das wären ja dann nur 4 Stunden) oder rechnet man auch bei Teilzeitbeschäftigten mit dem 1/5 von einer Vollzeitstelle?

Was ja dann vermutlich um die 8 Stunden wären.

Über eine Aufklärung diesbezüglich wäre ich dankbar!
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