Abzug Urlaubstage trotz AU?
Verfasst: 27. Sep 2021, 00:21
Hallo!
Ich bin Beamtin bei der Polizei NRW.
Bin seit ca. 1,5 Wochen aufgrund einer Wadenverletzung krank geschrieben, laut meinem wird die Krankschreibung insgesamt auf 4-6 Wochen hinauslaufen.
Nun steht bei mir am Samstag eigentlich eine 1-wöchige Reise nach Spanien an.
Ich habe meinem Vorgesetzten mitgeteilt, dass ich beabsichtige, diese auch anzutreten.
Nun hat er Kontakt mit der Personalstelle aufgenommen.
Die wollten ein Attest vom Arzt, dass die Genesung nicht beeinträchtigt wird (liegt vor) und wollen sich das dann nochmal von meinem Vorgesetzten irgendwie bestätigen lassen (hab ich nicht so wirklich verstanden?).
Als ich mit der Dame von der Personalstelle sprach, teilte sie mir mit, dass ich - vermutlich- die Urlaubstage dafür nehmen muss...
Ist das rechtmäßig?
Mal davon abgesehen, dass ich der Meinung bin, dass mein Vorgesetzter in vorauseilendem Gegorsam gehandelt hat...
In meinen Augen habe ich in NRW eigentlich keine Verpflichtung, Angaben über meinen Aufenthaltsort während meiner AU zu machen, geschweige denn um Erlaubnis zu fragen...
Aber ich finde auch keine Rechtsgrundlage, dass es rechtmäßig wäre, mir trotz AU die Urlaubstage abzuziehen.
Hat hier jemand Erdshrungen damit?
LG
Ich bin Beamtin bei der Polizei NRW.
Bin seit ca. 1,5 Wochen aufgrund einer Wadenverletzung krank geschrieben, laut meinem wird die Krankschreibung insgesamt auf 4-6 Wochen hinauslaufen.
Nun steht bei mir am Samstag eigentlich eine 1-wöchige Reise nach Spanien an.
Ich habe meinem Vorgesetzten mitgeteilt, dass ich beabsichtige, diese auch anzutreten.
Nun hat er Kontakt mit der Personalstelle aufgenommen.
Die wollten ein Attest vom Arzt, dass die Genesung nicht beeinträchtigt wird (liegt vor) und wollen sich das dann nochmal von meinem Vorgesetzten irgendwie bestätigen lassen (hab ich nicht so wirklich verstanden?).
Als ich mit der Dame von der Personalstelle sprach, teilte sie mir mit, dass ich - vermutlich- die Urlaubstage dafür nehmen muss...
Ist das rechtmäßig?
Mal davon abgesehen, dass ich der Meinung bin, dass mein Vorgesetzter in vorauseilendem Gegorsam gehandelt hat...
In meinen Augen habe ich in NRW eigentlich keine Verpflichtung, Angaben über meinen Aufenthaltsort während meiner AU zu machen, geschweige denn um Erlaubnis zu fragen...
Aber ich finde auch keine Rechtsgrundlage, dass es rechtmäßig wäre, mir trotz AU die Urlaubstage abzuziehen.
Hat hier jemand Erdshrungen damit?
LG