Amtsarzt- Gespräch nur auf DDU ausgerichtet?
Verfasst: 24. Sep 2021, 09:55
Bitte um Meinungen zu folgendem Fall:
Eine Kollegin von mir Beamtin auf LZ 45 J. wird nach mehrfach langem krankheitsbedingten Ausfall (seelisch und körperlich erkrankt) und Konflikten mit dem Dienstherrn zum Amtsarzt geschickt.
Die Beamtin hat seit Jahren keinen Dienstposten mehr, diesen hatte man ihr ohne vorige Rücksprache mit ihr weggenommen, weil sie lange krank war. Sie hat bislang nie ein BEM Angebot bekommen.
Sie möchte zurück in den Dienst, da es auf ihrem alten Dienstort, den sie von zu Hause gut erreichen kann, auch inzwischen mehrere freie Dienstposten gibt.
Dies hat sie ihrem Personaler gegenüber schriftlich geäußert. Dieser sagt, man müsse erstmal das Gespräch beim Amtsarzt abwarten und dass sie erst nach einem Personalgespräch zurück in den Dienst kommen darf...
Als die Beamtin sich beim Amtsarzt vorstellt und sich von dem Gespräch Unterstützung erhofft, ist dieser unfreundlich zu ihr, rät ihr, in DDU zu gehen und macht keinerlei Vorschlag, wie sie mit ihren Erkrankungen weiter arbeiten könne.
Die Beamtin fragt, ob es auch eine Teildienstfähigkeit gäbe, dies lehnt der AA sofort ab, er sagt, er habe nur eine Prognose abzugeben an ihren Dienstherr und zwar ob sie in 3-6 Monaten wieder voll dienstfähig sei oder eben nicht.
Sie könne noch eine Reha machen, müsse aber diese in 3 Monaten abgeschlossen haben und dann sich mit einem vom Klinikarzt verfassten Eingliederungsplan sofort wieder beim AA vorstellen, die Wiedereingliederung dürfe dann höchstens 3 Monate dauern, wenn sie diese jedoch nicht schaffe, also während der Wiedereingliederung ausfalle oder danach nicht voll dienstfähig sei, dann sei es komplett AUS- dann sei sie raus.
Ich bitte um Rat, wie sich meine Kollegin hier verhalten sollte und welche Rechte sie hat. Sie wirkt sehr niedergeschlagen und ich mache mir Sorgen...sie hat sich aus meiner Sicht nie etwas zu schulden kommen lassen, ich habe sehr viele Jahre mit ihr zusammen gearbeitet und sie ist immer fleißig gewesen, man kann doch nicht so mit ihr umgehen oder?
Eine Kollegin von mir Beamtin auf LZ 45 J. wird nach mehrfach langem krankheitsbedingten Ausfall (seelisch und körperlich erkrankt) und Konflikten mit dem Dienstherrn zum Amtsarzt geschickt.
Die Beamtin hat seit Jahren keinen Dienstposten mehr, diesen hatte man ihr ohne vorige Rücksprache mit ihr weggenommen, weil sie lange krank war. Sie hat bislang nie ein BEM Angebot bekommen.
Sie möchte zurück in den Dienst, da es auf ihrem alten Dienstort, den sie von zu Hause gut erreichen kann, auch inzwischen mehrere freie Dienstposten gibt.
Dies hat sie ihrem Personaler gegenüber schriftlich geäußert. Dieser sagt, man müsse erstmal das Gespräch beim Amtsarzt abwarten und dass sie erst nach einem Personalgespräch zurück in den Dienst kommen darf...
Als die Beamtin sich beim Amtsarzt vorstellt und sich von dem Gespräch Unterstützung erhofft, ist dieser unfreundlich zu ihr, rät ihr, in DDU zu gehen und macht keinerlei Vorschlag, wie sie mit ihren Erkrankungen weiter arbeiten könne.
Die Beamtin fragt, ob es auch eine Teildienstfähigkeit gäbe, dies lehnt der AA sofort ab, er sagt, er habe nur eine Prognose abzugeben an ihren Dienstherr und zwar ob sie in 3-6 Monaten wieder voll dienstfähig sei oder eben nicht.
Sie könne noch eine Reha machen, müsse aber diese in 3 Monaten abgeschlossen haben und dann sich mit einem vom Klinikarzt verfassten Eingliederungsplan sofort wieder beim AA vorstellen, die Wiedereingliederung dürfe dann höchstens 3 Monate dauern, wenn sie diese jedoch nicht schaffe, also während der Wiedereingliederung ausfalle oder danach nicht voll dienstfähig sei, dann sei es komplett AUS- dann sei sie raus.
Ich bitte um Rat, wie sich meine Kollegin hier verhalten sollte und welche Rechte sie hat. Sie wirkt sehr niedergeschlagen und ich mache mir Sorgen...sie hat sich aus meiner Sicht nie etwas zu schulden kommen lassen, ich habe sehr viele Jahre mit ihr zusammen gearbeitet und sie ist immer fleißig gewesen, man kann doch nicht so mit ihr umgehen oder?