Hallo Zusammen,
habe einen kleinen Aushilfsjob angeboten bekommen als Webdes.Für 450 Euro, bin DU muss ich das meinen Arbeitgeber angeben ?
MfG Tobi
Nebenverdienst
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Re: Nebenverdienst
Hallo.
Wenn Du den Job annimmst mußt Du das Deiner Versorgungsstelle melden.
Wenn Du den Job annimmst mußt Du das Deiner Versorgungsstelle melden.
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Re: Nebenverdienst
Hallo,Gertrud1927 hat geschrieben: ↑17.09.2021 23:02 Hallo.
Wenn Du den Job annimmst mußt Du das Deiner Versorgungsstelle melden.
Du musst in jedem Fall den Nebenverdienst anzeigen - also nicht verwechseln mit genehmigen lassen. Ein solcher Nebenjob muss nicht genehmigt werden, sondern nur angezeigt. Das aus dem Grunde, da der Dienstherr eine Prüfung vornimmt, ob ein Nebenjob nicht genehmigungsfähig wäre...
Dann muss Du spätestens am Ende des Jahres bzw. wenn Du Deine Jahresbescheinigung bekommst, diese der Versorgungsstelle mitteilen. Hier wird geprüft, ob eine Anrechnung stattfindet. I. d. R. findet bei nur einem Nebenjob bis monatlich 450 € aber keine Anrechnung statt...