Freistellung für Gerichtsverhandlung

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Max05
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Freistellung für Gerichtsverhandlung

Beitrag von Max05 »

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine eher rechtliche Frage. Ich bin Beamter im gehobenen tech. Dienst der Bundeswehr. Vor einiger Zeit musste ich eine zivilrechtliche Klage gegen ein Unternehmen einleiten, dass mir eine unseriöse Geldanlage aufgeschwatzt hat (also rein privat). Es kam zu mehreren Verhandlungen und ich wurde auch vom Gericht vorgeladen. Nun wollte ich von meinem Dienstherrn eine Freistellung haben, jedoch hat er diese verweigert, mit der Begründung, dass eine Zivilklage, in der ich selbst Kläger bin, ja mein "Privatvergnügen" sei. Eine Freistellung gäbe es nur, wenn ich z.B. als Zeuge bei einem Strafprozess o.ä. vorgeladen sei. Ich müsste hierfür Urlaub oder dergleichen nehmen.

Nun habe ich diesbezüglich nochmal im Internet recherchiert und auch meinen Anwalt befragt. Die Aussagen sind hier ziemlich eindeutig. Der Arbeitgeber muss immer frei geben, egal ob es sich um eine private Zivilklage handelt, oder man als Zeuge vorgeladen wird. Es besteht jedoch kein Anrecht auf Vergütung. Der Arbeitgeber, bzw. Dienstherr müsste also zumindest unbezahlten Urlaub genehmigen.

Mein Dienstherr hat aber das ebenfalls abgelehnt, und zwar sowohl meine hausinterne Personalstelle, als auch das Personalamt der Bundeswehr. Nun würde ich gern mal wissen, ob es hier Leute gibt, die schon mal ähnliche Erfahrungen gesammelt haben, oder die sich juristisch auskennen, und wie das in anderen Behörden aussieht. Verbiegt hier der Dienstherr mal wieder das Recht zu seinen Gunsten? Muss man da erst wieder klagen um recht zu bekommen? Danke schon mal im voraus für eure Beiträge :)
Pipapo
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Re: Freistellung für Gerichtsverhandlung

Beitrag von Pipapo »

Der Dienstherr hat doch gesagt, du musst Urlaub oder dergleichen nehmen. Also entweder Erholungsurlaub oder du beantragst Urlaub ohne Bezüge für die Zeit.
Mit welcher Begründung hat denn deiner Dienstherr das abgelehnt?
Max05
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Re: Freistellung für Gerichtsverhandlung

Beitrag von Max05 »

Hallo Pipapo,

danke für deine schnelle Antwort. Urlaub ohne Bezüge gibt es bei uns nicht. Es gibt nur Freistellungen bzw. Sonderurlaub mit Bezüge. Aber dass ist eben an ganz bestimmt Bedingungen geknüpft. Wie ich schon geschrieben hatte, hat mein Dienstherr das damit begründet, dass eine Zivilklage meine persönliche Angelegenheit ist und dafür kein Anrecht auf Freistellung besteht.
Rein formal ist die Sache mit dem Erholungsurlaub aber nicht korrekt. Was wäre, wenn ich meinen Urlaub schon aufgebraucht hätte? Oder anderweitig verplant? Ich bin ja auch nicht zum Spaß zu dieser Verhandlung gefahren, sondern ich hatte eine offizielle Vorladung vom Richter. Hätte dies also gar nicht ablehnen können.
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Ruheständler
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Re: Freistellung für Gerichtsverhandlung

Beitrag von Ruheständler »

Infos zu dieser Sache gibt es auch hier im unteren Teil AW: Dienstbefreiung um Gerichtstermin wahrzunehmenhttps://www.juraforum.de/forum/t/dienst ... en.652485/
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Pipapo
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Re: Freistellung für Gerichtsverhandlung

Beitrag von Pipapo »

Max05 hat geschrieben: 18. Sep 2021, 10:45 Hallo Pipapo,

danke für deine schnelle Antwort. Urlaub ohne Bezüge gibt es bei uns nicht….,
Auch für Beamte der Bundeswehr gilt doch wohl § 22 der SUrlV
Max05
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Re: Freistellung für Gerichtsverhandlung

Beitrag von Max05 »

Danke, für die Antworten und Tipps.
Unter dem Link von "Ruheständler" ist das Problem genau beschrieben, das in etwa auch auf meinen Fall zutrifft (nur, dass ich hier Kläger war und nicht Beklagter). In diesem Gesetz steht eben drin "...sofern sie nicht durch private Angelegenheiten der Beamtin oder des Beamten veranlasst sind,". Dass ist genau der Punkt, auf den sich auch mein Dienstherr beruft und mit dem er meine Freistellung verweigerte. Nun ist aber das grundsätzliche Problem, dass der Arbeitgeber/Dienstherr in einem solchen Fall eigentlich unbezahlten Urlaub geben müsste. Der in §5 genannte Sonderurlaub ist aber nicht unbezahlt. Insofern hat der Dienstherr hier zwar Recht, müsste mir aber eigentlich unbezahlten Sonderurlaub gewähren, wofür es aber offensichtlich keine Regelung gibt. Hier liegt m.E. ein Widerspruch, bzw. eine fehlende Regelung vor?! Der Dienstherr kennt keine unbezahlte Freistellung oder Urlaub (abgesehen von Pflege und Kindererziehung). Ich hatte das Problem auch schon mal, als ich mich wegen eines Sabbaticals erkundigt hatte. Das ist auch nur ein "verschobenes" Teilzeitmodell und geht nicht als unbezahlter Urlaub. ... und jetzt?

Nach meinem Verständnis ist die aktuelle Lage so, dass ein Angestellter in einem privaten Unternehmen laut Gesetz unbezahlten Urlaub bekommen muss. Ein Beamter dagegen muss in einem exakt gleichen Fall, Erholungsurlaub nehmen oder Überstunden absetzen, weil das Beamten-Gesetz dafür keine Regelung vorgesehen hat. Kann doch irgendwie nicht sein, oder?? Verstehe ich hier was falsch?
Pipapo
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Re: Freistellung für Gerichtsverhandlung

Beitrag von Pipapo »

Es ist ja auch der § 22 SUrlV, nicht § 5. Googeln kannst du den ja sicher selber.
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