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Verbeamtung auf Lebenszeit Schlechterstellung

Verfasst: 28. Mär 2009, 09:20
von Dale
Einen schönen Guten Tag wünsche ich euch allen,

ich bin seit 01.03.08 als Beamter tätig. Am 01.02.09 bin ich vom Land zum Bund gewechselt und nun dort auch weiterhin tätig.

Ich dachte durch das neue Dienstrecht, dass ich nach der 3-jährigen Probezeit schon Beamter werden würde, also am 01.03.11, da wäre ich dann 25 Jahre, aber nun haben wir die Richtlinien für das neue Dienstrecht bekommen und da heißt es, dass für die Beamten, die nach dem alten Dienstrecht eingestellt wurden, weiterhin die alten Rechte bezüglich der Verbeamtung auf Lebenszeit gelten, d. h. für mich, dass ich erst im November 2012 Beamter auf Lebenszeit werden kann, also mit 27 Jahren.

Ich finde das irgendwie als Ungerechtigkeit, weil Beamter die jetzt eingestellt werden, eher Beamter auf Lebenszeit werden können, als einer wie ich, der ja schon nen bißchen länger im öffentl. Dienst arbeitet. :(

Sind euch irgendwelche Änderungen in dieser Hinsicht bekannt?

Verfasst: 30. Mär 2009, 13:48
von AL1978
Dale, was hast du davon, wenn du schon mit 25 deine Lebenszeit bekommst?
Okay, dir mag die neue Regelung ungerecht erscheinen. Aber du brauchst doch nur deine Zeit bis 27 absitzen, dir nichts zuschulden kommen lassen und fertig.

Verfasst: 16. Mai 2009, 19:23
von thenotic82
Hallo,

es gibt definitiv keine Änderung. Die Übergangsregelungen des DNeuG sagen leider eindeutig, dass für uns altes Recht gilt. Wir müssen 27 Jahre alt werden. Erst für die ab in Kraft treten des DNeuG begründeten Beamtenverhältnisse gilt das neue Recht.

Gruß
thenotic82

Verfasst: 16. Mai 2009, 22:48
von Optimist
Hallo Dale,

Deine SCHLECHTERSTELLUNG ist doch an den Haaren herbeigezogen.
Das Du den Statuswechsel erst zwei Jahre später erfährst ändert doch nicht darann, dass Dein Geld stimmt. Oder???

Verfasst: 18. Mai 2009, 19:56
von Zollkodex-Ritter
@ Optimist

Zu kurz gedacht...

Werd mal Dienstunfähig ohne Lebenszeitbeamtung, dann schauen wir mal, wie hoch deine finanziellen Einbußen sind.