Verbeamtung auf Lebenszeit Schlechterstellung
Verfasst: 28. Mär 2009, 09:20
Einen schönen Guten Tag wünsche ich euch allen,
ich bin seit 01.03.08 als Beamter tätig. Am 01.02.09 bin ich vom Land zum Bund gewechselt und nun dort auch weiterhin tätig.
Ich dachte durch das neue Dienstrecht, dass ich nach der 3-jährigen Probezeit schon Beamter werden würde, also am 01.03.11, da wäre ich dann 25 Jahre, aber nun haben wir die Richtlinien für das neue Dienstrecht bekommen und da heißt es, dass für die Beamten, die nach dem alten Dienstrecht eingestellt wurden, weiterhin die alten Rechte bezüglich der Verbeamtung auf Lebenszeit gelten, d. h. für mich, dass ich erst im November 2012 Beamter auf Lebenszeit werden kann, also mit 27 Jahren.
Ich finde das irgendwie als Ungerechtigkeit, weil Beamter die jetzt eingestellt werden, eher Beamter auf Lebenszeit werden können, als einer wie ich, der ja schon nen bißchen länger im öffentl. Dienst arbeitet.
Sind euch irgendwelche Änderungen in dieser Hinsicht bekannt?
ich bin seit 01.03.08 als Beamter tätig. Am 01.02.09 bin ich vom Land zum Bund gewechselt und nun dort auch weiterhin tätig.
Ich dachte durch das neue Dienstrecht, dass ich nach der 3-jährigen Probezeit schon Beamter werden würde, also am 01.03.11, da wäre ich dann 25 Jahre, aber nun haben wir die Richtlinien für das neue Dienstrecht bekommen und da heißt es, dass für die Beamten, die nach dem alten Dienstrecht eingestellt wurden, weiterhin die alten Rechte bezüglich der Verbeamtung auf Lebenszeit gelten, d. h. für mich, dass ich erst im November 2012 Beamter auf Lebenszeit werden kann, also mit 27 Jahren.
Ich finde das irgendwie als Ungerechtigkeit, weil Beamter die jetzt eingestellt werden, eher Beamter auf Lebenszeit werden können, als einer wie ich, der ja schon nen bißchen länger im öffentl. Dienst arbeitet.

Sind euch irgendwelche Änderungen in dieser Hinsicht bekannt?