Mal kurz eine Frage bezüglich der Gültigkeit der Dsvollz.
Für alle die dieses nicht kennen, dies ist unsere "Bibel" über unsere Dienstpflichten, die wir sogar teilweise in der Schule auswendig lernen mussten.
Egal in welcher Anstalt wir tätig waren.
Die genaue Bezeichnung lautet:
Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug
Dies würde ja eigentlich bedeuten, dass diese Vorschriften nur für den Strafvollzug gelten und nicht bspw für U-Haftanstalten, Vollzugskrankenhäuser oder Arrestanstalten.
Oder wie ist diese Bezeichnung zu deuten? Bzw... Wo gilt diese nun?
LG