Anerkennung Erfahrungsstufe + Anspruch Pension

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mm8
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Anerkennung Erfahrungsstufe + Anspruch Pension

Beitrag von mm8 »

Guten Morgen zusammen.

Zu meiner Person:
- Soldat auf Zeit 14 Jahre
- 34 Jahre
- Dienstzeitende 2023
- 09/2022 Beginn Ausbildung mittlerer Dienst


Jetzt zu meinen Fragen:

1. Welche Erfahrungen gibt es bezüglich der Anerkennung der Erfahrungsstufe aus der Zeit bei der Bundeswehr? Vor allem da es ja dann in meinem Fall Landesbesoldung und keine Bundesbesoldung mehr ist!?

2. Wie ist es mit dem Pensionsanspruch bzw. der Anrechnung meiner Dienstjahre bei der Bundeswehr an die zukünftige Pension. Werden die Jahre angerechnet, teilweise angerechnet oder überhaupt nicht?


Vielen Dank im voraus für die Antworten!
Gertrud1927
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Re: Anerkennung Erfahrungsstufe + Anspruch Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Nur was ich gefunden habe.
1. Ich denke du nimmst Erfahrungsstufen mit. Schau mal §28 und 29 im Bundesbesoldungsgesetz.
2. Zeiten angerechnet nach § 8 im Beamtenversorgungsgesetz.
mm8
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Re: Anerkennung Erfahrungsstufe + Anspruch Pension

Beitrag von mm8 »

Vielen Dank für die Antwort.

Gibt es hier jemand der in naher Vergangenheit Erfahrungswerte diesbezüglich gesammelt? Läuft das alles unkompliziert ab?
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Bruce Springsteen
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Re: Anerkennung Erfahrungsstufe + Anspruch Pension

Beitrag von Bruce Springsteen »

.
Zuletzt geändert von Bruce Springsteen am 31. Aug 2021, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Bruce Springsteen
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Re: Anerkennung Erfahrungsstufe + Anspruch Pension

Beitrag von Bruce Springsteen »

mm8 hat geschrieben: 31. Aug 2021, 13:09 Vielen Dank für die Antwort.

Gibt es hier jemand der in naher Vergangenheit Erfahrungswerte diesbezüglich gesammelt? Läuft das alles unkompliziert ab?
Servus 8mm,

zwischen "denken" und "wissen" besteht ein Unterschied, Gertrude. Er spricht u.a vom Land, du vom Bund.

Zu mir: ich war 8 Jahre bei den Grünen im Verein und hab danach bei der BwFachS KA sowohl meine mittlere Reife als auch das Fachabi nachgeholt. Dann bin ich nach 1 Jahr Suche in den m.D und hab dann nach Abschluss innerhalb von 3,5 Jahren sowohl meine Lebenszeitverbeamtung als auch den kompletten m.D von A6 auf A9 durchgeballert. Jetzt mach ich den Aufstieg in den g.D.

Bei mir war es so nach Antragstellung: ich musste zweifelsfrei belegen (Wehrbescheinigung + Abschlusszeugnis), dass meine Jahre bei der BW nicht nur "grün" waren, also auch Verwaltungstätigkeiten dabei waren, die als Erfahrung in Form der Stufen anerkannt werden. Da ich mir das im vorn herein dachte, dass es nicht schaden kann, hab ich beim Abgang drauf bestanden, dass dies explizit im Abschlusszeugnis der BW drin steht. ABER... dein Dienstherr hat laut Gesetz entsprechend "Ermessenspielraum", das heißt, der kann, muss aber nichts ankennen. Wenn du bspw. in 14 Jahren nur im Felde tarnen und täuschen hattest, bringt dir das deinem zukünftigen AG nix. Du hast ja keine Erfahrung, einen Tacker mit Munition (Heftklammern) zu füllen. Warum sollte dich dann dein neuer Dienstherr "kräftiger" entlohnen?! Geht ja alles in Zeiten der Sparsamkeit (ein Grundsatz der Verwaltung mit seinen Geldern entsprechend sparsam zu haushalten) zu Lasten des Haushaltes. Du siehst, was dahinter steckt..

Je besser deine Argumente und Qualifikationen (ich hab meinen Bürokaufmann noch übern BFD gemacht + Vorschriftenverwalter bei der BW + Vertrauensperson = somit vorherige Kenntnis von Rechtsgrundlagen), umso höher die Chance, dass es anerkannt wird in Form der Erfahrungsstufen.

Zu deiner zweiten Frage. Mit deiner Wehrbescheinigung wird automatisch der Pensionsanspruch, deine Jubiläen (ich hab gestern lustigerweise 16 Jahre ö.D geschafft) und sonstiges errechnet. Bei mir in BaWü ist der KVBW (Kommunalverband Bw) für Pension und dergleichen zuständig. Ist aber von Land zu Land anders. Deine Personalstelle wird dich da durchleiten. Du bekommst zum Abgang deiner BW drei (!!!) ganze Ausfertigungen deiner Wehrbescheinigungen. Eine kannste direkt bei deiner Personalstelle abgeben, wenn die Originale brauchen. Ansonsten mach beglaubigte Kopien.

Punkt 2 ist dir also sicher, Punkt 1 in der Schwebe/fraglich, da Ermessenspielraum.

MkG
SU a.D ;)
mm8
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Re: Anerkennung Erfahrungsstufe + Anspruch Pension

Beitrag von mm8 »

Guten Morgen "Bruce Springsteen" und Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

zu 1.
Ich habe ausschließlich Stabsarbeit geleistet (U.m.P). Des weiteren teilte mir der BFD mit, dass ich mir auf jeden fall eine "Tätigkeitsbeschreibung"(genaue Beschreibung des Formulars weiß ich jetzt nicht) anfertigen lassen sollte. Dieses Formular ist mit meinen Tätigkeiten zu befüllen, welche ich in der Zeit als Soldat ausgeführt habe. Diese stehen auch nochmal in meinem vorläufigen Dienstzeugnis. Ich warte eigentlich nur auf die Unterlagen des Berufsförderungsdienstes um das alles abschließen zu können.
Weiterhin habe ich den Wirtschaftsfachwirt gemacht und vor der Bundeswehrzeit einen kaufmännischen Beruf erlernt. Ich denke das wären dann die Punkte die dafür sprechen. Es wird meines Erachtens nur "Anpassungen" in der Stufe geben, da die Landesbesoldung mehr als die Bundesbesoldung hat. Zumindest lese ich das so heraus bzw. leite mir das so ab.

zu 2. Da ich auch in BaWü meine Anstellung haben werde, wende ich mich mal an den KVBW. Aber verstehe ich das richtig, das auf jeden Fall Jahre angerechnet werden? Es stellt sich nur die Frage wie viele?


Das generelle Problem ist in meinen Augen einfach das man fast nichts findet. Natürlich gibt es Seiten die Themen anreißen, aber wirklich schlau wird man daraus nicht. Weiterhin kann der Berufsförderungsdienst auch keine hilfreichen Aussagen treffen (Fragen mit Gegenfragen beantworten usw.)


Von A6 auf A9 in 3,5 Jahren? Grundlage hierfür gute Beurteilungen und sehr guter Ausbildungsabschluss?
siam4
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Re: Anerkennung Erfahrungsstufe + Anspruch Pension

Beitrag von siam4 »

Guten Morgen,
nach zwölf Jahren Soldatentum kann ich Folgendes berichten:
Zu 1.)
Das Mitnehmen der Erfahrungsstufen war gar kein Problem. Die Verwendung bei der BW spielte hierbei keine Rolle. Ich bin jetzt Landesbeamter in Bayern, kann mir aber nicht vorstellen, dass die Tätigkeit bei der BW überhaupt einen Ausschlag gibt. Der Nachweis in einem Dienstzeugnis ist ja nur semioffiziel.
Also zusammengefasst: Das war kein Problem.

Zu 2.)
Die Dienstzeit beim Bund wird voll zu den ruhegehaltsfähigen Zeiten gerechnet.

Im Übrigen: Keine Angst vor dem Übergang ins Beamtenleben. Die Personalstellen machen das nicht zum ersten Mal. Das läuft unkompliziert und für dich ohne übermäßigen Aufwand.

Grüße
mm8
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Re: Anerkennung Erfahrungsstufe + Anspruch Pension

Beitrag von mm8 »

Auch dir vielen Dank für die Antwort Siam4.

Mir ging es tatsächlich eher um die Erfahrungsberichte. Ändern kann man es im Endeffekt eh nicht... Nur wenn es Probleme geben sollte, wäre man gerne vorher schon informiert :D
Ich kann mich nur wiederholen zwecks Beratung ect. Wenn man keinen "fähigen" BFD Berater hat, muss man sich alles selbst erarbeiten...und das finde ich eher semigut.
siam4
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Re: Anerkennung Erfahrungsstufe + Anspruch Pension

Beitrag von siam4 »

Da gebe ich dir recht.
Ich hab das auch selbst in die Hand genommen. Da hängt einfach zu viel dran.
Den Typen vom BFD hab ich nur ein mal gesehen und wusste dann eigentlich gleich, dass das mit dem ein Himmelfahrtskommando werden würde.
mm8
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Re: Anerkennung Erfahrungsstufe + Anspruch Pension

Beitrag von mm8 »

siam4 hat geschrieben: 1. Sep 2021, 09:05 Da gebe ich dir recht.
Ich hab das auch selbst in die Hand genommen. Da hängt einfach zu viel dran.
Den Typen vom BFD hab ich nur ein mal gesehen und wusste dann eigentlich gleich, dass das mit dem ein Himmelfahrtskommando werden würde.
Mein alter Berater war super...dann Zuständigkeit gewechselt und es war rum. Bin nur am hinterlaufen wegen Belegen ect.
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Bruce Springsteen
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Re: Anerkennung Erfahrungsstufe + Anspruch Pension

Beitrag von Bruce Springsteen »

Da ich nur mir vertraue, hab ich auch keinem BFD-Berater vertraut. Von gefrusteten A7/A8-Leuten war ich eh bedient.

Wie gesagt, die Anrechnung der Erfahrungsstufen ist "ermessen"-ssache. Also gib alles an, was möglich ist. Im Normalfall sollte man es Dir anrechnen. Deine Personalstelle macht dann auch alles analog mit dem KVBW. Ich hatte nur Probleme mit der Personalnummer, die konnten mir aber nach 2,3 Wochen dann auch helfen. Bleib daher cool, das wird schon. Wie schon von Siam erwähnt, machen die meisten - außer du fängst in einer sehr kleinen Gemeinde an- nicht zum ersten Mal. Ansonsten kannst dich immer hier melden, sind ja ein paar Bundler da. ;)

Guter Ausbildungsabschluss am Arsch.. musste sogar wiederholen dank BGB, was ich nie kapieren werde. ;) Aber ich hab ne Gabe, die unbezahlbar ist.. :D
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