Hausmeister oder nicht Hausmeister im ÖD

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Gerard
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Hausmeister oder nicht Hausmeister im ÖD

Beitrag von Gerard »

Guten Abend, liebe Forumsmitglieder,

ich bin neu, und wie soll es auch anders sein, gleich ein Anliegen. Anfänglich etwas zu meiner Person. Bin männlich, Ende 40zig, verheiratet, wohne in BW, bin Landesbeamter auf Lebzeit im einfachen Dienst und habe zwei abgeschlossene Berufsausbildungen als Sanitärinstallateur und Elektroniker.

Vor über 20 Jahren bewarb ich mich im öffentlichen Dienst als Elektroniker. Leider war zu dieser Zeit nur eine Hausmeisterstelle frei und man fragte mich, ob ich, bis eine höherwertige Stelle geschaffen werden kann, bereit wäre für diese Übergangszeit diese Hausmeisterstelle in Verbindung als Sanitärinstallateur zu belegen, aber dennoch bereit wäre, meine Kenntnisse als Elektroniker schon von Anfang zur Verfügung zu stellen, das ich dann auch tat.

Nun ich will es kurz machen, diese in Aussicht gestellte höherwertige Stelle ist bis heute nicht realisiert worden! Meine Tätigkeit als Elektroniker dagegen wurde aber im Lauf der Jahre immer umfangreicher, was dazu führte, dass ich von den üblichen Hausmeistertätigkeiten immer mehr entbunden und seit nunmehr 10 Jahren ausschließlich in den Fachbereichen Medientechnik und Elektronik tätig bin.

Vor ein paar Jahren wurde mir von meiner Dienststelle offeriert, dass ich zumindest auf eine Facharbeiterstelle gewechselt wurde. Weitere Umstände ließen auch durchaus den Schluss zu, dass dies auch so war. Jetzt aber stellte sich heraus, dass ich nach wie vor auf einer Hausmeisterstelle sitze. Dennoch wird weiterhin von mir erwartet, dass ich meine Tätigkeiten in den Fachbereichen Medientechnik und Elektronik wie bisher weiter ausübe.

Im Hinblick auf diesen Sachverhalt fühle ich mich nun getäuscht und habe dazu auch ein paar Fragen:

Kann man dies von mir auf Grund eines so genannten Gewohnheitsrecht auf einer bzw. auf beiden Seiten verlangen?

Kann man mich auf Grund meines jahrelangen Arbeitsprofils einfach wieder zu Hausmeistertätigkeiten heranziehen?

Wie sieht es mit der mir entgangenen Vergütung hinsichtlich meiner höherwertigen Tätigkeit in den vergangenen Jahren aus?

Wie könnten die rechtlichen Konsequenzen oder Möglichkeiten im Allgemeinen sein?

Für eine rege Teilnahme bedanke ich mich schon mal im voraus!

Viele Grüße

Gerard