BrB: Beamte auf Lebenszeit - Ernennung verschoben trotz bekannter Schwangerschaft?
Verfasst: 27. Aug 2021, 09:39
Guten Tag,
uns drängt sich die Frage auf, ob bei meiner Lebensgefährtin (Lehrerin/Beamtin auf Probe), die seit dem 16.08.2021 bereits zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt werden könnte, da seither alle Voraussetzungen erfüllt sind, die aktuelle Verschiebung dieses Ernennungstermins rechtens ist.
Meine Frau hat sich hinsichtlich des Ernennungstermins zur BaL immer wieder bei der für sie zuständigen Angestellten beim Schulamt (Brandenburg) erkundigt, insbesondere auf Verweis auf ihre Schwangerschaft und den berechneten Entbindungstermin im Sept 2021, auch verbunden mit den zunehmenden körperlichen Beschwerden. Zuletzt wurde ihr am 23.08. auf Nachfrage mitgeteilt, dass von einer Ernennung am 31.08. ausgegangen wird.
Heute, am 27.08., erhielt sie von der Vertreterin ihrer Personalfrau per E-Mail eine Absage des Ernennungstermin mit der Begründung, dass ihre zuständige Personalfrau erkrankt ist. Auf telefonische Nachfrage ergänzte die Vertreterin, dass sie sehr viel Arbeit zu bewältigen hätte, zu mehreren anderen Beamten auf Probe bereits für deren Ernennungstermin zum BaL notwendige Unterlagen vorbereitet wurden und dies für meine Frau wohl nicht der Fall wäre - das heißt die Vertreterin muss/müsste sich erst einmal sämtliche Unterlagen jetzt zusammensuchen und vorbereiten. Daher könne kein neuer Termin gegenwärtig genannt werden.
Ich erinnere mich dunkel, dass der Dienstherr eine Fürsorgepflicht besitzt und demnach auch Ernennungen "schnellstmöglich" durchführen muss.
Es ist lange bekannt. Und nun sieht es so aus, als ob sich das Schulamt zurücklehnt und abwartet, bis meine Frau entbunden hat, weil dann begründet werden könnte, dass es deswegen erst nach mehreren Monaten zur Verbeamtung auf Lebenszeit kommt.
-> Hat meine Frau hier irgendwelche Handlungsmöglichkeiten oder kann nur per E-Mail nochmals darum gebeten werden?
uns drängt sich die Frage auf, ob bei meiner Lebensgefährtin (Lehrerin/Beamtin auf Probe), die seit dem 16.08.2021 bereits zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt werden könnte, da seither alle Voraussetzungen erfüllt sind, die aktuelle Verschiebung dieses Ernennungstermins rechtens ist.
Meine Frau hat sich hinsichtlich des Ernennungstermins zur BaL immer wieder bei der für sie zuständigen Angestellten beim Schulamt (Brandenburg) erkundigt, insbesondere auf Verweis auf ihre Schwangerschaft und den berechneten Entbindungstermin im Sept 2021, auch verbunden mit den zunehmenden körperlichen Beschwerden. Zuletzt wurde ihr am 23.08. auf Nachfrage mitgeteilt, dass von einer Ernennung am 31.08. ausgegangen wird.
Heute, am 27.08., erhielt sie von der Vertreterin ihrer Personalfrau per E-Mail eine Absage des Ernennungstermin mit der Begründung, dass ihre zuständige Personalfrau erkrankt ist. Auf telefonische Nachfrage ergänzte die Vertreterin, dass sie sehr viel Arbeit zu bewältigen hätte, zu mehreren anderen Beamten auf Probe bereits für deren Ernennungstermin zum BaL notwendige Unterlagen vorbereitet wurden und dies für meine Frau wohl nicht der Fall wäre - das heißt die Vertreterin muss/müsste sich erst einmal sämtliche Unterlagen jetzt zusammensuchen und vorbereiten. Daher könne kein neuer Termin gegenwärtig genannt werden.
Ich erinnere mich dunkel, dass der Dienstherr eine Fürsorgepflicht besitzt und demnach auch Ernennungen "schnellstmöglich" durchführen muss.
Es ist lange bekannt. Und nun sieht es so aus, als ob sich das Schulamt zurücklehnt und abwartet, bis meine Frau entbunden hat, weil dann begründet werden könnte, dass es deswegen erst nach mehreren Monaten zur Verbeamtung auf Lebenszeit kommt.
-> Hat meine Frau hier irgendwelche Handlungsmöglichkeiten oder kann nur per E-Mail nochmals darum gebeten werden?