Haushaltshilfe Tätigkeiten von Kasse nicht als Haushaltshilfe anerkannt
Verfasst: 25. Aug 2021, 09:15
Hallo zusammen,
hat jemand von euch Erfahrungen mit einer Haushaltshilfe bzw deren Erstattung durch Post B Beihilfe
Eine Bekannte wurde vor 2 Jahren am Darmkrevs operiert mit dem ganzen Programm von Chemos usw. Dann breiteten sich Tiúmore auf der Leber aus, wieder Operation und Chemo. Im Anschluß daran war der linke Eierstock mit der gleichen Prozedur dran. Zu guter letzt dann eine Totaloperation und eine Durchflutung des gesamten Bauchraumes mit flüssigem Chemozeug - also eine stundenlange Operation.
Sie ist Alleinstehend. Ein Bekannter, der zu dieser Zeit Choronabedingt nicht arbeitete, führte Ihren Hund aus, erledigte ihren Haushalt, fuhr sie zum Arzt und begleitete sie an die frische Luft. Aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes war es ihr gar nicht möglich allein vor die Tür zu gehen. Sogar im Haus musste sie zur Toilette geführt, gewaschen werden. Er pflegte und versorgte sie wirklich aufoperungsvoll - keine Selbstverständlichkeit, auch wenn man ein guter Jugendfreund und menschlich ein toller Mensch ist.
Sie wollte ihn für die geleisteten Stunden wenigstens mit den 11 € pro Stunde, die die Post B/Beihilfe bezahlt entschädigen. Mehr kann sie sich aufgrund ihrer Mindestpension nicht leisten.
Bei den vorangegangen Krebsoperationen wurden alle obigen Tätigkeiten im Zuge der Haushaltshilfeabrechnung von der Kasse/Beihilfe anerkannt.
Bei der letzten großen Operation macht die Kasse nun plötzlich Probleme mit der Erstattung, behauptet Körperpflege, Hundeausführen, Begleitung zum Arzt und Spaziergängen wären nicht die Aufgabe einer Haushaltshilfe und könnten deshalb nicht erstattet werden.
(Körperpflege und Versorgungsleistungen gehörten nicht zu den Tätigkeiten einer Haushaltshilfe)
Ich habe mich schlau gemacht und mich eingelesen. Körperpflege und medizinische Versorgung ( einreiben mit Salben, Medikamente reichen usw, zudem litt sie extrem unter Dauererbrechen,und Kreislaufstörungen) sind tatsächlich nicht die Aufgaben der Haushaltshilfe.
Ich frage mich aber, wie soll ein schwerkranker frisch operierter Mensch diese Aufgaben selbst übernehmen, zum Arzt kommen, ohne Hilfe zur Toilette kommen? Soll sie ihren Hund wochenlang einsperren?
Des weiteren stellt sich mir die Frage, warum hat die Kasse bei den bisherigen Operationen die Leistungen klaglos anerkannt und nun nicht mehr?
Kann jemand hier mit seinen Erfahrungen weiterhelfen, hat jemand Erfahrung wer für diese Kosten zuständig ist. Eine Pflegestufe hat sie nicht. Sie ist allerdings 100% aufgrund Ihres Krebses schwerbeschädigt.
Viele Grüße und Dank im Voraus
hat jemand von euch Erfahrungen mit einer Haushaltshilfe bzw deren Erstattung durch Post B Beihilfe
Eine Bekannte wurde vor 2 Jahren am Darmkrevs operiert mit dem ganzen Programm von Chemos usw. Dann breiteten sich Tiúmore auf der Leber aus, wieder Operation und Chemo. Im Anschluß daran war der linke Eierstock mit der gleichen Prozedur dran. Zu guter letzt dann eine Totaloperation und eine Durchflutung des gesamten Bauchraumes mit flüssigem Chemozeug - also eine stundenlange Operation.
Sie ist Alleinstehend. Ein Bekannter, der zu dieser Zeit Choronabedingt nicht arbeitete, führte Ihren Hund aus, erledigte ihren Haushalt, fuhr sie zum Arzt und begleitete sie an die frische Luft. Aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes war es ihr gar nicht möglich allein vor die Tür zu gehen. Sogar im Haus musste sie zur Toilette geführt, gewaschen werden. Er pflegte und versorgte sie wirklich aufoperungsvoll - keine Selbstverständlichkeit, auch wenn man ein guter Jugendfreund und menschlich ein toller Mensch ist.
Sie wollte ihn für die geleisteten Stunden wenigstens mit den 11 € pro Stunde, die die Post B/Beihilfe bezahlt entschädigen. Mehr kann sie sich aufgrund ihrer Mindestpension nicht leisten.
Bei den vorangegangen Krebsoperationen wurden alle obigen Tätigkeiten im Zuge der Haushaltshilfeabrechnung von der Kasse/Beihilfe anerkannt.
Bei der letzten großen Operation macht die Kasse nun plötzlich Probleme mit der Erstattung, behauptet Körperpflege, Hundeausführen, Begleitung zum Arzt und Spaziergängen wären nicht die Aufgabe einer Haushaltshilfe und könnten deshalb nicht erstattet werden.
(Körperpflege und Versorgungsleistungen gehörten nicht zu den Tätigkeiten einer Haushaltshilfe)
Ich habe mich schlau gemacht und mich eingelesen. Körperpflege und medizinische Versorgung ( einreiben mit Salben, Medikamente reichen usw, zudem litt sie extrem unter Dauererbrechen,und Kreislaufstörungen) sind tatsächlich nicht die Aufgaben der Haushaltshilfe.
Ich frage mich aber, wie soll ein schwerkranker frisch operierter Mensch diese Aufgaben selbst übernehmen, zum Arzt kommen, ohne Hilfe zur Toilette kommen? Soll sie ihren Hund wochenlang einsperren?
Des weiteren stellt sich mir die Frage, warum hat die Kasse bei den bisherigen Operationen die Leistungen klaglos anerkannt und nun nicht mehr?
Kann jemand hier mit seinen Erfahrungen weiterhelfen, hat jemand Erfahrung wer für diese Kosten zuständig ist. Eine Pflegestufe hat sie nicht. Sie ist allerdings 100% aufgrund Ihres Krebses schwerbeschädigt.
Viele Grüße und Dank im Voraus