Hallo
ich habe bezüglich des Anwärtersonderzuschlages ein paar Fragen und hoffe so um Hilfe.
Ich habe die Möglichkeit am 1.10.2021 die Ausbildung zur Obersekretärin im Justizvollzug in Baden-Württemberg zu beginnen. Ich mache dies um dann in die Krankenabteilung der
jva zu kommen.
Ich habe schon eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin habe ,die ich im April 2020 abgeschlossen habe. Ich bin 29 Jahre und war vor der Ausbildung erwerbstätig.
Nun meine Frage: habe ich Anspruch auf diesen Anwärtersonderzuschlag? In der Vorraussetzungen steht das man mindestens 2 Jahre nach der Ausbildung erwebstätig sein muss ? Dies wäre bei mir erst am 1.4.2022 der Fall. Hätte ich dann , auch wenn ich schon Vorbereitungsdienst bin die Möglichkeit den Anwärtersonderzuschlag ab 1.4.2022 zu bekommen?
Vorab schonmal vielen Dank für die Hilfe.
Anwärtersonderzuschlag
Moderator: Moderatoren