Bundesbeamter und hess. Beamtin - Fragen zu Familienzuschlag, Kindergeld und Beihilfe

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Jahoh
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Bundesbeamter und hess. Beamtin - Fragen zu Familienzuschlag, Kindergeld und Beihilfe

Beitrag von Jahoh »

Hallo,

unser Fall ist relativ kompliziert, weswegen es wirklich super wäre, wenn sich hier jemand auskennt und uns weiterhelfen kann. :)
Folgende Situation:
- Mein Lebensgefährte ist Bundesbeamter (pensioniert, 60% der Bezüge)
- Ich bin hessische Landesbeamtin (aktuell in Mutterschutz und beziehe danach 10 Monate Elterngeld, bekomme also keine
Dienstbezüge)
- Wir sind nicht verheiratet und haben im Juli 2021 Nachwuchs bekommen (1. Kind)
- Wir würden für unseren Sohn gerne Beihilfe über meinen Lebensgefährten beantragen, weil unser Kind dort zu 80% abgesichert
wäre, während er über mich als hessische Beamtin nur zu 55% abgesichert wäre über die Beihilfe.
- Da ich jetzt ca. 1 Jahr lang Elterngeld bekomme und daher keine Dienstbezüge (bzw. nur im Mutterschutz), würde mein Partner
gerne den kinderbezogenen Familienzuschlag beantragen.

Soweit ist das alles relativ klar, jetzt kommen aber die offenen Fragen:
- Muss mein Lebensgefährte auch das Kindergeld beantragen, wenn er den Familienzuschlag bekommen möchte? UND sind der
Familienzuschlag und das Kindergeld auch an die Beihilfe gekoppelt? Es ist also dann auf Dauer so festgelegt, dass mein
Lebensgefährte Kindergeld und Familienzuschlag erhält, weil unser Sohn über seinen Beihilfeanspruch „mitversichert“ ist?
- Diese Frage ist bei uns nämlich durchaus wichtig, denn mein Partner bekommt nur ca. 60% Ruhebezüge und dementsprechend
ist der Kinderzuschlag auch relativ gering.
- Wenn ich allerdings in zwei oder drei Jahren wieder 80% (oder irgendwann auch mal wieder 100%) arbeite, dann wäre es ja
sinnvoll, dass wir den Bezug des Familienzuschlags ändern und ich ihn dannbekomme.
Prinzipiell (meinte die Frau von der Besoldungsstelle eben) sei dieser Wechsel wohl kein Problem, ABER uns stellt sich die Frage, ob wir unser Sohn dann trotzdem weiterhin beihilfetechnisch bei meinem Lebensgefährten „mitversichert“ wäre oder ob wir das dann auf mich umstellen müssten!?
Eine Umstellung wäre nämlich durchaus ein Problem, denn dann müssten wir seine private Krankenversicherung aufstocken, weil Kinder hess. Beamter und Bundesbeamter ja unterschiedlich hoch abgedeckt sind.
Es wäre wirklich toll, wenn uns hier jemand weiterhelfen könnte, denn es ist aktuell äußerst schwierig, jemanden von der Beihilfestelle ans Telefon zu bekommen, der uns das beantworten kann.

Viele Grüße
Torquemada
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Re: Bundesbeamter und hess. Beamtin - Fragen zu Familienzuschlag, Kindergeld und Beihilfe

Beitrag von Torquemada »

Jahoh hat geschrieben: 17. Aug 2021, 17:28
- Diese Frage ist bei uns nämlich durchaus wichtig, denn mein Partner bekommt nur ca. 60% Ruhebezüge und dementsprechend
ist der Kinderzuschlag auch relativ gering.
Das ist nicht richtig.
Jahoh
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Re: Bundesbeamter und hess. Beamtin - Fragen zu Familienzuschlag, Kindergeld und Beihilfe

Beitrag von Jahoh »

Hallo, doch, ich habe extra noch einmal nachgesehen und es ist so, wie ich es geschrieben habe. Er bekommt 60%, da er frühpensioniert ist. Das mag bei normaler Pensionierung vielleicht anders sein..da kenne ich mich leider nicht aus...
Pipapo
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Re: Bundesbeamter und hess. Beamtin - Fragen zu Familienzuschlag, Kindergeld und Beihilfe

Beitrag von Pipapo »

Jahoh hat geschrieben: 17. Aug 2021, 19:56 Hallo, doch, ich habe extra noch einmal nachgesehen und es ist so, wie ich es geschrieben habe. Er bekommt 60%, da er frühpensioniert ist. Das mag bei normaler Pensionierung vielleicht anders sein..da kenne ich mich leider nicht aus...
Aberder Kinderzuschlag wird voll gezahlt. Nicht nur 60%.
Torquemada
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Re: Bundesbeamter und hess. Beamtin - Fragen zu Familienzuschlag, Kindergeld und Beihilfe

Beitrag von Torquemada »

Pipapo hat geschrieben: 17. Aug 2021, 20:06
Jahoh hat geschrieben: 17. Aug 2021, 19:56 Hallo, doch, ich habe extra noch einmal nachgesehen und es ist so, wie ich es geschrieben habe. Er bekommt 60%, da er frühpensioniert ist. Das mag bei normaler Pensionierung vielleicht anders sein..da kenne ich mich leider nicht aus...
Aber der Kinderzuschlag wird voll gezahlt. Nicht nur 60%.
Genau.
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