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Pflege NRW: Eigenanteil der Pflegekosten

Verfasst: 17. Aug 2021, 16:15
von Boergen
Hallo zusammen,

meine Schwiegermutter (Pensionierte Lehrerin, Landesbeamtin) wird in naher Zukunft in ein Pflegeheim ziehen müssen (Pflegegrad 4).

Bzgl. UVI Kosten (Unterbringen, Verpflegung, Investitionen) ist der Eigenanteil klar definiert.

Im Netz lese ich leider unterschiedliche Auskünfte über den Eigenanteil der Pflegekosten:
  • Laut Auskunft einer Mitarbeiterin der Beihilfe liegt muss der nach Abzug des fixen Pflegegeldes von Beihilfe und Pflegekasse übrig bleibenden Betrages vollständig vom zu Pflegenden übernommen werden.
  • Im Falle meiner Schwiegermutter hieße dies: Ca. 3.000€ Pflegekosten des Heimes abzgl. 1.775€ aus Beihilfe und Pflegekasse = 1.225€ Eigenanteil für die Pflegekosten.
  • Im Netz ist oft davon die Rede, dass dieser Eigenanteil auch noch durch die Beihilfe erstattet wird. (z.B. hier).
Könnte uns jemand ggf. behilflich sein und eine definitivere Aussage hierzu treffen?

Danke und Grüße,
Boergen

Re: Pflege NRW: Eigenanteil der Pflegekosten

Verfasst: 17. Aug 2021, 16:24
von Pipapo
In dem Link steht nichts davon, dass die Beihilfe den Eigenanteil übernimmt. Dort steht, dass die Beihlfe der Kosten übernimmt, die den eigenanteil übersteigen.

Re: Pflege NRW: Eigenanteil der Pflegekosten

Verfasst: 17. Aug 2021, 18:54
von Boergen
Hi Pipapo,

die Frage ist, was der Eigenanteil ist. Denn diese dort zu findende Aussage (zum Land NRW):
bei stationärer Pflege:

übernimmt die Beihilfe 100 % der verbleibenden Kosten für Pflege, Unterkunft / Verpflegung und Investitionskosten nach Anrechnung der Leistungen von Beihilfe und Pflegeversicherung (= Leistungen nach SGB XI) und nach Abzug eines Eigenanteils.
würde keinen Sinn machen, wenn lediglich der übliche 70% Satz des Pflegegeldes von der Beihilfe übernommen würde.

Hast jemand ggf. einen konkreten Fall bzw. ein frei zugängliches Rechenbeispiel für das Land NRW parat? Selbst nach 3 freundlichen(!) Anrufen bei der Beihilfe ist man dort nicht willens, eine 5-Minuten Rechnung mit mir zu erstellen.. :|

Danke und Grüße,
Boergen

Re: Pflege NRW: Eigenanteil der Pflegekosten

Verfasst: 17. Aug 2021, 18:57
von Pipapo
Der Eigenanteil berechnet sich wie folgt:

Beihilfeberechtigter verheiratet: 30 % Eigenanteil des um 650 Euro – bei Empfängern von Versorgungsbezügen um 450 Euro – verminderten Einkommens
Beihilfeberechtigter alleine : 50% Eigenanteil des um 400 Euro verminderten Einkommens
Aus deinem Link.

Re: Pflege NRW: Eigenanteil der Pflegekosten

Verfasst: 17. Aug 2021, 19:43
von Boergen
Das ist der definierte Eigenanteil für die UVI Kosten. Wie schon geschrieben, ist das klar und eindeutig.

Hieße für mich jetzt immer noch, dass dieser Eigenanteil das einzige ist, was an Kosten auf uns zukommt, weil der Rest zu 100% übernommen würde?

Re: Pflege NRW: Eigenanteil der Pflegekosten

Verfasst: 17. Aug 2021, 20:04
von Pipapo
So steht es in dem Link.

Re: Pflege NRW: Eigenanteil der Pflegekosten

Verfasst: 17. Aug 2021, 21:30
von Boergen
Pipapo, bitte nimm es mir nicht übel, aber lesen kann ich selbst. Ich danke Dir trotzdem sehr für Deine Antworten.

Hat jemand evtl. Ahnung von der Materie und kann mir beantworten, ob sich der Sachverhalt wie o.g. darstellt (Pflegekosten, nicht UVI, werden bei Landesbeamten in NRW zu 100% von der Beihilfe übernommen)? Oder bin ich auf dem Holzweg und es gilt auch in NRW die Regel
[Eigenanteil Pflegekosten] = [Heimpflegekosten] - [Gesetzl. Pflegegeld aus Beihilfe und Pflegekasse]?

Danke und Grüße,
Boergen