Hallo.
Gegen mich wurde im Februar 2020 ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Im März diesen Jahres wurde die Disziplinarklage auf Zurückstufung erhoben. Meine Beweisantragsfrist endete am 31.03.2021. Seit dem ist es still geworden; ganze 4,5 Monat warte ich jetzt schon und mit jedem Tag wird es mehr zur Qual.
Gibt es für die Disziplinarklage auch ein Beschleunigungsgebot?
Beschleunigungsgebot Disziplinarklage?
Moderator: Moderatoren
Re: Beschleunigungsgebot Disziplinarklage?
Eine Antwort findet man mit Google direkt im ersten Treffer:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ve ... %C3%A4nder.
Es wird also darauf ankommen, wie klar der Tatbestand ist, ob Du "geständig" bist oder weitere Ermittlungen hinzu traten, weil da mehr als initial festgestellt im Argen liegt.
Rein pro forma sei darauf hingewiesen, dass es zuletzt einige Fälle gab, wo der Dienstherr Zurückstufung wollte, im Ergebnis aber eine Entfernung aus dem Dienst geurteilt wurde. Insofern sollte man hier gründlich reflektieren, was da schief gelaufen ist, damit zu einem derart scharfen Schwer gegriffen wurde.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ve ... %C3%A4nder.
Es wird also darauf ankommen, wie klar der Tatbestand ist, ob Du "geständig" bist oder weitere Ermittlungen hinzu traten, weil da mehr als initial festgestellt im Argen liegt.
Rein pro forma sei darauf hingewiesen, dass es zuletzt einige Fälle gab, wo der Dienstherr Zurückstufung wollte, im Ergebnis aber eine Entfernung aus dem Dienst geurteilt wurde. Insofern sollte man hier gründlich reflektieren, was da schief gelaufen ist, damit zu einem derart scharfen Schwer gegriffen wurde.