Hallo zusammen!
Nachdem ich beim BAD die Untersuchung zur Prüfung der dauernden Dienstunfähigkeit gem. der beamtenrechtlichen Regelungen hatte, stellt sich für mich folgende Frage:
BAD Ergebnis Richtung DTAG: "Derzeit besteht aufgrund der..............kein Lesitungsvermögen weder für voll-, halb- noch unterhalbschichtige Tätigkeiten.
Aufgrund laufender Therapiemaßnahmen ist derzeit keine abschließende Prognose möglich.
Eine erneute Begutachtung sollte in drei Monaten erfolgen."
Die drei Monate laufen Ende Januar 2022 ab und dann muss ich wohl beim BAD wieder vorstellig werden.
Wie sollte ich mich weiterhin taktisch aufstellen - mit den bestehenden, gesundheitlichen Beschwerden-, mit dem Ziel in die DU eingestuft zu werden und nicht in eine DDU zu rutschen? Möchte einfach noch Zeit gewinnen. Stichwort o. g.: ....derzeit keine abschließende Prognose seitens des BAD möglich.
Gruß
7up
Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Servus!
Möchte an mein letztes Schreiben hier mal anknüpfen mit folgender Verständnisfrage:
Habe von der 2-ten Untersuchung zur Nachprüfung derdauernder Dienstunfähigkeit beim BAD, das Untesuchungsergebnis mit folgnden Aussagen bekommen:
"1. Mit der Wiederherstellung einer mindestens halbscvhichtigen Dienstfähigkeit ist im beamtenrechtlich relevanten Zeitraum von 6 Monaten nicht zu rechnen.
2. Nach ablauf von 24 Monaten wird eine Reaktivierungsprüfung empfohlen."
Dieses Gutachten wurde der DTAG vorgelegt. Nun frage ich mich mit welchen Konsequenzen habe ich jetzt zu rechnen? Bin ich für die nächsten 24 Monate
dienstunfähig bei vollen Bezügen, oder zu aktuell erreichten Versorgungsbezüge?
Kann mich die DTAG jetzt aufgrund des Gutachtens in DDU schicken, dann greift meine Pensionsanspruch? Wenn ja, kann ich mich dagegen wehren?
Bin derzeit einwenig überfordert mit der Situation, weil ich nicht weiß mit welchen Konsquenzen ich jetzt zu rechnen habe.
Zusatzanmerkung: Mein behandelnder Arzt wird mich permanent weitehin krankschreiben.
Hoffe auf konstruktive Antworten. Vielen Dank.
Grüße aus dem verschneiten Süden
Möchte an mein letztes Schreiben hier mal anknüpfen mit folgender Verständnisfrage:
Habe von der 2-ten Untersuchung zur Nachprüfung derdauernder Dienstunfähigkeit beim BAD, das Untesuchungsergebnis mit folgnden Aussagen bekommen:
"1. Mit der Wiederherstellung einer mindestens halbscvhichtigen Dienstfähigkeit ist im beamtenrechtlich relevanten Zeitraum von 6 Monaten nicht zu rechnen.
2. Nach ablauf von 24 Monaten wird eine Reaktivierungsprüfung empfohlen."
Dieses Gutachten wurde der DTAG vorgelegt. Nun frage ich mich mit welchen Konsequenzen habe ich jetzt zu rechnen? Bin ich für die nächsten 24 Monate
dienstunfähig bei vollen Bezügen, oder zu aktuell erreichten Versorgungsbezüge?
Kann mich die DTAG jetzt aufgrund des Gutachtens in DDU schicken, dann greift meine Pensionsanspruch? Wenn ja, kann ich mich dagegen wehren?
Bin derzeit einwenig überfordert mit der Situation, weil ich nicht weiß mit welchen Konsquenzen ich jetzt zu rechnen habe.
Zusatzanmerkung: Mein behandelnder Arzt wird mich permanent weitehin krankschreiben.
Hoffe auf konstruktive Antworten. Vielen Dank.
Grüße aus dem verschneiten Süden
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Nach dem Gutachten wirst du demnächst die Ankündigung zur Zurruhesetzung erhalten. Zu der kannst du innerhalb eines Monat Einwende erheben. Wenn denen nicht stattgegeben wird, dann wirst du in den Ruhestand versetzt. Dagegen kannst du Widerspruch einlegen und wenn der nicht erfolgreich ist, dann kannst du klagen.
PS: Übrigens stellst du deine Fragen im falschen Thread. Hier geht es lt. Titel um Reaktivierung, nicht um Zurruhesetzung.
PS: Übrigens stellst du deine Fragen im falschen Thread. Hier geht es lt. Titel um Reaktivierung, nicht um Zurruhesetzung.
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Re: Reaktivierungsuntersuchung, folgen danach weitere Untersuchungen?
Wenn du einen GdB hast, informiere baldmöglichst deine SchwB Vertretung. Die muss dann auch gefragt werden und kann Einwände erheben, ebenso übr. die Personalvertretung.