ich bin seit fast 10 Jahren in DDU.
2014 wurde die letzte Überprüfung auf DDU durchgeführt. Daraufhin habe ich ein Schreiben von der Telekom erhalten:
"unsere aktuelle Überprüfung hinsichtlich lhrer möglichen Reaktivierung gemäß § 46
Bundesbeamtengesetz (BBG) ist abgeschlossen. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung kommt
lhre Reaktivierung aus gesundheitlichen Gründen nicht in Betracht.
Auf Grund lhres Krankheitsbildes steht nunmehr fest, dass eine erneute Berufung in das
Beamtenverhältnis ausgeschlossen ist."
Eigentlich doch klare Worte, oder?
Nun soll ich zur erneuten Untersuchung, weil lt. MA BAnstPT , im Jahr 2014 seitens der Telekom versäumt wurde, die Untersuchung vom Gutachter durchführen zu lassen. Es hat damals lediglich mein Arzt eine Stellungnahme ausgefüllt.
Diese Untersuchung soll nun, nach fast 7 Jahren!!! nachgeholt werden.
Ist das rechtens?
Obwohl ich das Schreiben habe: "Berufung ausgeschlossen"!
Könnt ihr mir da helfen? Ich hatte bereits mit dem MA mehrfach geschrieben, (telefonieren wollen diese Kollegen ja nicht..

Er beruft sich immer auf den §46 BBG....finde ich jetzt nicht, da dieser Paragraph nichts beinhaltet, was sich auf dieses Schreiben bezieht.
Oder sehe ich das falsch?
Über Hilfe oder Gesetzesgrundlagen wäre ich dankbar.
Viele Grüße