Hallo,
die Beihilfe hat mir eine Vater-Kind-Kur genehmigt.
Ich bin Bundesbeamter und habe nun das Problem, dass mir mitgeteilt wurde, dass ich für die Kur nach §24 SGB V keinen Sonderurlaub beantragen kann. Ich soll diese medizinische Maßnahme aus meinem Erholungsurlaub bestreiten.
Für jeden Arbeitnehmer gilt aber nach § 10 des Bundesurlaubsgesetzes aber eigentlich, dass medizinische Vorsorgen und Rehas mit Lohnfortzahlung einhergehen und eben nicht vom Jahresurlaub abgezogen werden. Wie kann das sein?
Hat jemand als Bundesbeamter/Bundesbeamtin Erfahrung mit Mutter oder Vater Kind Kuren gemacht und hat einen Tipp für mich?
Danke vorab.
Gruß, Michael
Sonderurlaub Vater-Kind-Kur
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Re: Sonderurlaub Vater-Kind-Kur
Es muss eine Maßnahme gem. § 41 SGB V sein. Einfach mal die §§ googeln. Außerdem gibt es den Sonderurlaub gem. § 20 SUrlV.