Du hast geschrieben, das Fach-Gutachten (das der AA beauftragt hat) liegt dir vor.
Bestätigt es die eingereichten Arztberichte, Befunde und Prognosen?
Hast du auch die Fragen, die der AA an den FachGutachter gestellt hat?
Hast du auch die Fragen, die von der Behörde an den AA gestellt wurden?
Der AA erhält immer einen Auftrag. Es kann sein, dass der Auftrag nicht das zulässt, worauf es dir ankommt. Es kann aber auch sein, dass der AA in seiner Stellungnahme die an ihn gestellten Fragen nicht ausreichend beantwortet hat. Um das herauszufinden, brauchst du also auch den Auftrag an den AA und den Auftrag des AA an den FachGutachter.
Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme
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Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme
Hast du schon eine Kopie von dem Gutachten (in dem irrelevante Stellen geschwärzt sind) an die Personalstelle geschickt? Vielleicht wäre es auch sinnvoll, die Kopie über ein Schreiben von deinem Anwalt einzusenden.
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Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme
Deine Behörde hat den AA beauftrag und darf dessen Ausführungen nicht lesen? Hab ich noch nie gehört.
Das Gutachten der Universitätsklinik geht die Dienststelle nichts an, das bekommt nur der AA und der erstellt daraus, aus den Einschätzungen Deines Arztes und seinen eigenen Untersuchungen einen Bericht und der ist eigentlich recht umfangreich und ausführlich.
Kämpfe weiter für Deine Interessen und suche, wenn möglich nach "Leidensgenossen". Der Austausch untereinander hilft wirklich ungemein.
Das Gutachten der Universitätsklinik geht die Dienststelle nichts an, das bekommt nur der AA und der erstellt daraus, aus den Einschätzungen Deines Arztes und seinen eigenen Untersuchungen einen Bericht und der ist eigentlich recht umfangreich und ausführlich.
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Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme
Von meinem privatfacharzt ist eigentlich keine Auskuft eingeholt worden. Nur das was ich im Gespräch gegenüber dem AA mitgeteilt habe sowie die Diagnosen der AU lagen vor.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑04.08.2021 18:59 Du hast geschrieben, das Fach-Gutachten (das der AA beauftragt hat) liegt dir vor.
Bestätigt es die eingereichten Arztberichte, Befunde und Prognosen?
Hast du auch die Fragen, die der AA an den FachGutachter gestellt hat?
Hast du auch die Fragen, die von der Behörde an den AA gestellt wurden?
Der AA erhält immer einen Auftrag. Es kann sein, dass der Auftrag nicht das zulässt, worauf es dir ankommt. Es kann aber auch sein, dass der AA in seiner Stellungnahme die an ihn gestellten Fragen nicht ausreichend beantwortet hat. Um das herauszufinden, brauchst du also auch den Auftrag an den AA und den Auftrag des AA an den FachGutachter.
Die Fragen die der AA dem FachGutachter gestellt hat liegen mir nicht vor.
Selbes gilt denke ich für die Fragen der Behörde an den AA. EIGENTLICH soll ja der Untersuchungsgrund in der Untersuchungsweisung zu finden sein - ausschließlich. Er hat mir aber beispielsweise beim zweiten Termin mitgeteilt, dass ihm da etwas Auszugsweise vorliegt. Ich hatte dann das Original vollständig dabei. Die Behörde hat wohl zusätzlich zur Untersuchungsweisung noch "für den AA ergänzend" irgendein geschwurbel mitgeschickt. Zeigen wollte er mir das nicht. Akteneinsicht wird beantragt aber diesen Zusatz wird er sicher vorher rausnehmen.
Nein, davon wurde mir auch durch den AA und auch durch meinen Anwalt abgeraten.
beelzebub hat geschrieben: ↑04.08.2021 19:32 Deine Behörde hat den AA beauftrag und darf dessen Ausführungen nicht lesen? Hab ich noch nie gehört.
Das Gutachten der Universitätsklinik geht die Dienststelle nichts an, das bekommt nur der AA und der erstellt daraus, aus den Einschätzungen Deines Arztes und seinen eigenen Untersuchungen einen Bericht und der ist eigentlich recht umfangreich und ausführlich.
Kämpfe weiter für Deine Interessen und suche, wenn möglich nach "Leidensgenossen". Der Austausch untereinander hilft wirklich ungemein.
So wurde es mir gesagt, es klingt absurd scheint aber so zu sein. Die Behörde beauftragt den AA aufgrund einer Norm zur Untersuchung mit Ziel X. In meinem Fall Dienstfähigkeitsüberprüfung.
AA ist kein psych Fach AA schickt mich zum Gutachter, redet mit mir selbst auch einige Stunden. Sagt mir selbst er kann dazu aber keine Feststellungen erheben. Er kann sich nur auf die Feststellungen des FachGutachters und ggf. meines Privatarztes beziehen oder stützen. Letztere hat er aber gar nicht angefragt. Auch nicht bis jetzt, die zweite Untersuchung ist ja nicht abgeschlossen es gab nur eine vorläufige "positive" Prognose der Dienstfähigkeit.
Das Gutachten des AA ist insgesamt 7 Seiten lang. Über Vorerkrankungen der Mutter bis hin zu Sehstärken hin zu schlau klingenden Aussagen ist alles dabei. Den beschriebenen belastenden Zustand im Zusammenhang mit dem Dienstort hat er weggelassen.
Der Austausch hier hilft mir auch ehrlich gesagt sehr. Auch zu sehen, dass ich nicht die einzige oder der einzige mit solchen Problemen bin ist erleichternd. Ich wurde sogar um Hilfe gebeten von jemandem der gerade in den Anfängen des Prozesses steckt. Eine verrückte Welt. Warum machen wir uns gegenseitig das Leben so schwer. Behörden = Selbstbehinderungsvereine auf Gegenseitigkeitsbasis.
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Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme
Ich verstehe nicht, warum der Bericht deines Privatfacharztes nicht eingereicht oder eingeholt wurde.
Du kannst diesen beim AA selber einreichen.
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Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme
Danke, ich werde den AA mal darauf ansprechen und dann ggf. beim "normalFA" nachfragen.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑05.08.2021 06:13 Ich verstehe nicht, warum der Bericht deines Privatfacharztes nicht eingereicht oder eingeholt wurde.
Du kannst diesen beim AA selber einreichen.
ja tut mir leid, kommt nicht mehr vor.Torquemada hat geschrieben: ↑05.08.2021 09:25
Spare dir bitte diese sachlich falsche Verallgemeinerung. - mod
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Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme
Nicht persönlich nachfragen sondern schriftlich.
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Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme
Schriftlich ist immer das Beste, da tun sich im Nachhinein keine spontanen Erinnerungslücken auf...
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Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme
So Zwischenstand.
Termin zum Dienstantritt laut Weisung ist heute verstrichen. Behörde hat laut positiver Prognose des AA zum Ende der AU zum Antritt gewiesen. Eine neue privatFA AU wurde vom AA bestätigt woraufhin der Weisungsermin hinfällig war.
Behörde wundert sich weil der AA sagt Prognose diensttauglich aber zwei Wochen später oder so einen Attest genehmigt der ihre Weisung "aufhebt"
Termin zum Dienstantritt laut Weisung ist heute verstrichen. Behörde hat laut positiver Prognose des AA zum Ende der AU zum Antritt gewiesen. Eine neue privatFA AU wurde vom AA bestätigt woraufhin der Weisungsermin hinfällig war.
Behörde wundert sich weil der AA sagt Prognose diensttauglich aber zwei Wochen später oder so einen Attest genehmigt der ihre Weisung "aufhebt"