Hallo zusammen,
ich bin neu im ÖD und frage mich, was es mit den 5 Jahren im ÖD auf sich hat. Hat man ab dann Ruhegehaltsansprüche oder Rentenansprüche? Gilt das nur, wenn man 5 Jahre auf Lebenszeit verbeamtet ist/war? Zählt die Zeit der Verbeamtung auf Probe auch mit? Auch die Zeit aus eventuellen Angestellten-Vorzeiten?
Danke für eure Antworten!
Was hat es mit den 5 Jahren im ÖD auf sich?
Moderator: Moderatoren
Re: Was hat es mit den 5 Jahren im ÖD auf sich?
Der Anspruch auf ein Ruhegehalt setzt in der Regel eine versorgungsrechtliche Wartezeit von 5 Jahren voraus (§ 32 BeamtStG und entsprechendes Landesrecht).
Ruhegehaltsansprüche, da man als Beamter in der Rentenversicherung wie eigentlich allgemein bekannt sein sollte versicherungsfrei ist.
Nein, ja und vielleicht. Es kommt auf das jeweilige Landesrecht an. Sehen Sie darin nach. Für Bundesbeamte wäre es § 4 BeamtVG.
Re: Was hat es mit den 5 Jahren im ÖD auf sich?
Hier wird für die Beamten erklärt wie das läuft:B2D2S hat geschrieben: ↑2. Aug 2021, 00:13 Hallo zusammen,
ich bin neu im ÖD und frage mich, was es mit den 5 Jahren im ÖD auf sich hat. Hat man ab dann Ruhegehaltsansprüche oder Rentenansprüche? Gilt das nur, wenn man 5 Jahre auf Lebenszeit verbeamtet ist/war? Zählt die Zeit der Verbeamtung auf Probe auch mit? Auch die Zeit aus eventuellen Angestellten-Vorzeiten?
Danke für eure Antworten!
https://www.dbb.de/rechtssprechung/vers ... lzeit.html
https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/8.html
Also ab erster Urkunde laufen die 5 Jahre, Teilzeitjahre werden voll gezählt.