Erfahrungsstufe wegen vorheriger Tätigkeit außerhalb ÖD, Berlin

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Erfahrungsstufe wegen vorheriger Tätigkeit außerhalb ÖD, Berlin

Beitrag von GFunkt »

FlyLo hat geschrieben: 21. Jul 2021, 12:10 Über die Einstufung wurde jedoch bislang nicht gesprochen. Kann / sollte dies vorher (mit wem?) besprochen werden, damit es keine Überraschungen gibt?
M.E. gibts da nichts zu besprechen, da bei Beamten die Stufe entsprechend den Regelungen im jeweiligen Landesbesoldungsgesetz festzusetzen ist. Wem das nicht passt, kann dann ggf. Rechtsbehelf einlegen oder noch den Klageweg gehen.
FlyLo hat geschrieben: 21. Jul 2021, 12:10 Werden überdies Zeiten, die bei der EInstufung voll Berücksichtigung finden, bei der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit nicht nochmals berücksichtigt?
Das eine hat mit dem anderen absolut nichts zu tun.
FlyLo hat geschrieben: 21. Jul 2021, 12:10 Und wie schaut es mit einer Verkürzung der Probezeit aus? Können diese Zeiten auch dort berücksichtigt werden und wann bzw. mit wem sollte dies besprochen werden?
Eine Verkürzung der Probezeit hängt grundsätzlich nicht allein nur von der Dauer etwaiger vorhergehender Beschäftigungen ab. Auch hier gibt es m.E. nichts zu besprechen. Ob eine Verkürzung der Probezeit erfolgt, obliegt der Entscheidung des Dienstherrn.

Anscheinend unterliegen Sie dem Irrglauben, dass im Beamtenverhältnis irgendwelche Dinge wie in der Privatwirtschaft verhandelbar wären. Für Beamtenverhältnisse ist eigentlich fast alles gesetzlich geregelt.
Antworten