M.E. gibts da nichts zu besprechen, da bei Beamten die Stufe entsprechend den Regelungen im jeweiligen Landesbesoldungsgesetz festzusetzen ist. Wem das nicht passt, kann dann ggf. Rechtsbehelf einlegen oder noch den Klageweg gehen.
Das eine hat mit dem anderen absolut nichts zu tun.
Eine Verkürzung der Probezeit hängt grundsätzlich nicht allein nur von der Dauer etwaiger vorhergehender Beschäftigungen ab. Auch hier gibt es m.E. nichts zu besprechen. Ob eine Verkürzung der Probezeit erfolgt, obliegt der Entscheidung des Dienstherrn.
Anscheinend unterliegen Sie dem Irrglauben, dass im Beamtenverhältnis irgendwelche Dinge wie in der Privatwirtschaft verhandelbar wären. Für Beamtenverhältnisse ist eigentlich fast alles gesetzlich geregelt.