Hallo allerseits,
ich bin Volljurist (also Befähigung zum hD) und arbeite zur Zeit im Rechtsamt einer größeren Kommune auf einer E13-Stelle als Mutterschaftsvertretung. Leider kehrt die Stelleninhaberin in ein wenigen Wochen wieder zurück und mein Vertrag dort läuft aus, ich habe aber von derselben Stadtverwaltung ein Angebot zum anschließenden Einstieg in den gD auf einer A12-Stelle als Abteilungsleiter, laut meinem Chef mit Perspektive auf baldige Rückkehr ins Rechtsamt auf eine A14-Stelle.
Das müsste doch bedeuten für mich (1 Jahr Berufserfahrung in der Verwaltung), dass ich mit A9 Stufe 2 einsteige und erstmal 3 Jahre Probezeit rum kriegen muss, bis ich auf A10 aufsteigen kann oder Stufenaufstiege bekomme?
Idealerweise kommt es vorher zum internen Wechsel auf die nächste frei werdende Stelle im Rechtsamt, aber wenn das entgegen der Ankündigung von meinem Chef doch nicht passiert in den nächsten 1-2 Jahren, müsste ich mich doch extern wieder bewerben. Daher würde mich interessieren, ob die Tätigkeit im gD einer externen Bewerbung auf eine A13-Stelle in einer anderen Kommune, Ministerium o.ä. im Wege steht? Sei es beamtenrechtlich oder aus anderen Gründen? Muss ich dann den Stufenaufstieg mitmachen, oder kann ich direkt von A9 oder A10 auf A13 eingestellt werden?
Danke schon mal für die Hilfe!
Verbeamtung und Aufstieg in den hD
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Re: Verbeamtung und Aufstieg in den hD
Auf die Schnelle: Ich würde davon abraten. Bist Du erst einmal in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes müsste Du entweder eine extern ausgeschriebene Stelle mit Aufstiegsmöglichkeit z.B. nach §24 BLV finden, oder Dich aus dem Dienst entlassen lassen um in der Laufbahn des höheren Dienstes erneut als Beamter auf Probe anzufangen.
Das lohnt sich schon finanziell nicht, dann lieber schauen ob die Stelle als Abteilungsleiter evtl. auch mit E12 bewertet ist und Tarifbeschäftigter bleiben bis die Ernennung in der gewünschten Laufbahn erfolgen kann...
Das lohnt sich schon finanziell nicht, dann lieber schauen ob die Stelle als Abteilungsleiter evtl. auch mit E12 bewertet ist und Tarifbeschäftigter bleiben bis die Ernennung in der gewünschten Laufbahn erfolgen kann...
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Re: Verbeamtung und Aufstieg in den hD
Die Voraussetzungen von § 17 LBV sagen aber nichts davon, dass durch den Antritt einer gD-Stelle plötzlich etwas anderes gilt..BalBund hat geschrieben: ↑13. Jul 2021, 17:46 Auf die Schnelle: Ich würde davon abraten. Bist Du erst einmal in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes müsste Du entweder eine extern ausgeschriebene Stelle mit Aufstiegsmöglichkeit z.B. nach §24 BLV finden, oder Dich aus dem Dienst entlassen lassen um in der Laufbahn des höheren Dienstes erneut als Beamter auf Probe anzufangen.
Das lohnt sich schon finanziell nicht, dann lieber schauen ob die Stelle als Abteilungsleiter evtl. auch mit E12 bewertet ist und Tarifbeschäftigter bleiben bis die Ernennung in der gewünschten Laufbahn erfolgen kann...
"(5) Für die Zulassung zu den Laufbahnen des höheren Dienstes sind mindestens zu fordern
1.
als Bildungsvoraussetzung
a)
ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder
b)
ein gleichwertiger Abschluss und
2.
als sonstige Voraussetzung
a)
ein mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder
b)
eine inhaltlich dem Vorbereitungsdienst entsprechende Ausbildung und eine inhaltlich der Laufbahnprüfung entsprechende Prüfung oder
c)
eine hauptberufliche Tätigkeit."
Die Befähigung zum hD habe ich ja nach wie vor, und wenn es eine intern oder auch ganz normal extern ausgeschriebene Stelle gibt auf die ich wechseln könnte, dann ergibt sich nach erstmaliger Lektüre der LBV jetzt für mich nicht, warum ich dann "im gD feststecken" sollte.
§24 LBV sieht mir auf den ersten Blick stark so aus, als gelte das für Bewerber, die die Voraussetzungen des §17 gerade nicht erfüllen, also die nur eine Berufsausbildung oder Hochschulstudium, nicht aber ein Referendariat oder Laufbahnprüfung haben...
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Re: Verbeamtung und Aufstieg in den hD
Kann ich eigentlich so einfach intern bei der gleichen Behörde vom gehobenen Dienst auf eine neue Stelle im höheren Dienst mich bewerben und dann die Stufen überspringen? Also z.B. von A9 auf A13h? Was ist denn da die entsprechende Regelung? Es geht um Rheinland-Pfalz, da finde ich aber auf die Schnelle nur § 27 LbVO, wo nichts dazu steht.