ich bin Volljurist (also Befähigung zum hD) und arbeite zur Zeit im Rechtsamt einer größeren Kommune auf einer E13-Stelle als Mutterschaftsvertretung. Leider kehrt die Stelleninhaberin in ein wenigen Wochen wieder zurück und mein Vertrag dort läuft aus, ich habe aber von derselben Stadtverwaltung ein Angebot zum anschließenden Einstieg in den gD auf einer A12-Stelle als Abteilungsleiter, laut meinem Chef mit Perspektive auf baldige Rückkehr ins Rechtsamt auf eine A14-Stelle.
Das müsste doch bedeuten für mich (1 Jahr Berufserfahrung in der Verwaltung), dass ich mit A9 Stufe 2 einsteige und erstmal 3 Jahre Probezeit rum kriegen muss, bis ich auf A10 aufsteigen kann oder Stufenaufstiege bekomme?
Idealerweise kommt es vorher zum internen Wechsel auf die nächste frei werdende Stelle im Rechtsamt, aber wenn das entgegen der Ankündigung von meinem Chef doch nicht passiert in den nächsten 1-2 Jahren, müsste ich mich doch extern wieder bewerben. Daher würde mich interessieren, ob die Tätigkeit im gD einer externen Bewerbung auf eine A13-Stelle in einer anderen Kommune, Ministerium o.ä. im Wege steht? Sei es beamtenrechtlich oder aus anderen Gründen? Muss ich dann den Stufenaufstieg mitmachen, oder kann ich direkt von A9 oder A10 auf A13 eingestellt werden?
Danke schon mal für die Hilfe!
