Hallo hoern66,
lass Dich nicht beirren...
Schau Dir mal ein aktuelles Urteil über den Sinn/Unsinn von DU-Untersuchungen an - hier bei proT-in:
https://www.prot-in.de/viewtopic.php?p=10166#p10166
Jetzt mal was zu Deiner kommenden sozialmedizinischen Untersuchung. Wenn der Dienstherr in seiner neuen Aufforderung wirklich das geschrieben hat: "arbeitsmedizinisches Gutachten wirft Fragen der Dienstfähigkeit auf", dann kann er keine neue sozialmedizinische Untersuchung beauftragen. Wenn Fragen bestehen, dann kann er den ursprünglich beauftragten Arzt, ich vermute mal das war der BAD, um eine weitere Stellungnahme bitten.
Fakt ist ja, dass der Telekom/Dienstherr das arbeitsmedizinische Gutachten ganz und gar nicht gefallen hat. Jetzt will er einfach so weiter machen und aus der Geschichte eine sozialmedizinische Untersuchung - also DU-Verfahren mit dem Ziel der Zurruhesetzung - stricken. Das geht so nicht...
Entweder suchst Du dir schnell einen Fachanwalt, denn mittlerweile kann man gegen die Aufforderung zur Dienstunfähigkeits- bzw. sozialmedizinische Untersuchung Widerspruch und Klage einreichen (war nicht immer so und auch die VG´s urteilen in dieser Angelegenheit vermehrt für die Beamten), dann kannst Du auch in die Eilentscheidung und Klage gehen. Eine Eilentscheidung für Dich setzt die aufschiebende Wirkung Deines Widerspruchs wieder in Kraft !
Und ich habe Dir ja schon was zu geschrieben - Pipapo, Dienstunfall und Siggi09 - bilde Dir selber Deine Meinung.
Alleine schon nur den Mist den Pipapo geschrieben hat,
"Der Arzt wird sich deine Befunde durchlesen und zum selben Ergebnis kommen. Dann sucht der Dienstherr eine Einsatzmöglichkeit mit deinen Einschränkungen, wird keine finden und dich in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzen."
zeigt wo bei ihm der Weg lang läuft und er Dir nicht helfen will sondern nur Vermutungen und sowas von sinnlosem Zeug schreibt, dass man/frau fasst schon anfangen muss zu schreien.
Ich sage Dir mal wie es auch weiter laufen kann/wird, wenn Du keine Einwände/Widerspruch einlegst. Auch wenn Du zum BAD nochmals müsstest, wird sich der Arzt die Unterlagen genau anschauen und prüfen, denn dort sitzen sehr gute Ärzte die oftmals sehr viel Verständnis für die Situation des Betroffenen haben. Und wenn er zum gleichen Ergebnis kommt, heißt dass Du dienstfähig bist - das ist ganz ganz wichtig, muss der Dienstherr einen geeigneten Arbeitsplatz für Dich suchen. Und das kann dauern und dauern...
Und wenn Du dienstfähig bist, kann der Dienstherr Dich von mir aus in den Ruhestand versetzen. Dann lehnst Du dich zurück und legst Widerspruch ein, dann geht es ins Eilverfahren und dann zur Klage. Das kann dauern und dauern, aber am Ende wirst Du die Klage gewinnen und bekommt Deinen Gehalt nachgezahlt...
Ich gehe aber mal davon aus, dass wenn man sich die aktuellen Urteile ansieht und dem Dienstherrn mal auf die Finger schaut, jedes VG Deiner Klage recht geben wird - siehe Verwendung vor Versorgung und Gesetzliche Suchpflicht !!!
Also nicht verrückt machen lassen von einigen Wenigen hier, auch wenn sie mal geballt auf Dich "einhauen". Das zeigt doch nur, dass sie jetzt wieder aus Ihren Löchern kommen und versuchen mal wieder hier die Betroffenen zu verunsichern !