BEM und stufenweise Wiedereingliederung

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KölnerBub
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BEM und stufenweise Wiedereingliederung

Beitrag von KölnerBub »

Hallo ins Forum,
eigentlich sollte bei mir wegen Krankheit und Fehltagen von ca. 15 Wochen ein BEM durchgeführt werden, ggf. auch eine stufenweise Wiedereingliederung. Hat jemand Erfahrungen mit der Beantragung und Durchführung solcher Maßnahmen bei der T und wie sollte man sich dabei verhalten in diesem Falle ?

Danke vorab
Siggi09
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung

Beitrag von Siggi09 »

Während des BEM ist man weiter krank geschrieben. Das Verfahren gilt als abgebrochen, wenn man sich während der Maßnahme "krank meldet" (ist man ja formell ja sowieso) und nicht am Arbeitsplatz erscheint. Länge, Dauer, etc. pp. kann alles mit dem Teamleiter frei vereinbart werden. Man muss auch keine BEM Maßnahme machen und kann auch gleich wieder voll einsteigen (dann ist man natürlich nicht mehr krank geschrieben). Ob es Sinn macht, die Arbeit wieder (im Status krank) stufenweise aufzunehmen muss man mit sich selbst ausmachen.
Salvator
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung

Beitrag von Salvator »

Siggi 09 hat das schon gut beschrieben. ;)
Die stufenweise Wiedereingliederung wird auch als "Hamburger Modell" bezeichnet. Die Ausgestaltung des BEM ist i.d.R. mit dem Betroffenen, dem BAD und der jeweiligen Führungskraft zu vereinbaren.
D.h.: Die Zeit am Arbeitsplatz ist lediglich ein Arbeitsversuch, der z.B. mit wenigen Stunden pro Tag oder Woche startet. Je nach den individuellen gesundheitlichen Einschränkungen kann in der BEM-Phase die Zeit des Arbeitsversuchs entweder erhöht oder ggf. verringert werden.
Natürlich besteht immer die Möglichkeit das BEM abzubrechen.
Ich kann das BEM-Verfahren nur empfehlen, da es im Grunde keine echten Nachteile birgt und bereits manche Beamten vor einer vorzeitigen DDU bewahrt hat.
Salve!
ER04-20
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung

Beitrag von ER04-20 »

Hallo,
Ich möchte den Beiträgen, aus eigener Erfahrung, noch folgendes hinzufügen.
1. Bitte den Betriebsrat mitbeteiligen. Die haben meisten jemand der mit BEM Verfahren sich gut auskennt.
2. Will man den bisherigen Arbeitsplatz weiterhin machen? Das ist ein wichtiger Punkt. Bei mir war ein sogenannter Moderator eingeschaltet worden, der sowohl die Interessen des Arbeitgebers und des Mitarbeiters berücksichtigt.
Konkret: Der Moderator hat meinen Vorgesetzten gefragt, ob ich noch für diesen Arbeitsplatz überhaupt geeignet bin. Und dann kann der Vorgesetzte durchaus sagen: Nein.
3. In meinem Fall hatte ich aber mich schon mit meinem Vorgesetzten verständigt und er sagte - ja, er kann wieder diesen Arbeitsplatz ausfüllen. Hintergrund: In meinem Betrieb war definitiv Überhang und der Weg in meinen geplanten ER vorbestimmt.
Bitte auch darauf achten.
ER04-20
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung

Beitrag von ER04-20 »

Habe ich oben vergessen zu erwähnen. Der Moderator war vom B.A.D.
KölnerBub
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung

Beitrag von KölnerBub »

Hallo ER04-20,
ich habe von Kollegen/innen aber schon gehört, dass der Fallmanager bzw. Moderator nicht im Sinne des Betroffenen gehandelt hat sondern die Interessen der T umsetzen wollte. Jeder kann aber auch eigene Vorschläge für einen Fallmanager machen, z. B. einen Rechtsanwalt oder qualifizierte Personen, die für sowas ausgebildet sind.

Die Antworten helfen mir aber bei meiner ursprünglichen Frage. Muss der Dienstherr nicht von sich aus ein BEM initiieren und nach Prozessvorgabe anstoßen. BR oder anderen Personenkreise werden doch automatisch immer beteiligt - oder ?
Siggi09
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung

Beitrag von Siggi09 »

KölnerBub hat geschrieben: 2. Jul 2021, 14:23 Muss der Dienstherr nicht von sich aus ein BEM initiieren und nach Prozessvorgabe anstoßen. BR oder anderen Personenkreise werden doch automatisch immer beteiligt - oder ?
Nein, man kann auch einfach wieder voll einsteigen, wenn man keinen "gelben Zettel" mehr hat. Es gibt kein verpflichtendes BEM. Wenn man es wünscht, wird i.d.R. das Hamburger Modell als bewährtes Verfahren angewendet. Der Arbeitgeber hat den Vorteil, dass er zumindest zeitweise trotz Krankschreibung Arbeitsleistung erhält. Insofern hat er ein Interesse dies dem MA anzubieten und wird es deshalb i.d.R. auch nicht ablehnen. Ob andere Personenkreise hinzugezogen werden obliegt dem MA, und kann u.U. sinnvoll sein wenn z.B. ein DDU Verfahren "droht".
AndyO
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung

Beitrag von AndyO »

Salvator hat geschrieben: 1. Jul 2021, 20:52 Ich kann das BEM-Verfahren nur empfehlen, da es im Grunde keine echten Nachteile birgt und bereits manche Beamten vor einer vorzeitigen DDU bewahrt hat.
Bei dem BEM werden die gesundheitlichen Karten offengelegt. Ich habe Fälle bei der DTAG erlebt, wo der Arbeitgeber die Arbeit gezielt gegen die gesundheitlichen Bedürfnisse ausrichtete. So wurde eine sehbehinderte Kollegin dazu verdonnert, Excel-Tabellen anzugleichen. 1 Jahr später hatte Sie 20% mehr GdB wegen ihrer Augen. Bei normalen Arbeitgebern mag ein guter Wille hinter dem BEM stehen, bei der DTAG ist das nur vorgespielt.
KölnerBub
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung

Beitrag von KölnerBub »

Siggi09 hat geschrieben: 2. Jul 2021, 23:47
KölnerBub hat geschrieben: 2. Jul 2021, 14:23 Muss der Dienstherr nicht von sich aus ein BEM initiieren und nach Prozessvorgabe anstoßen. BR oder anderen Personenkreise werden doch automatisch immer beteiligt - oder ?
Nein, man kann auch einfach wieder voll einsteigen, wenn man keinen "gelben Zettel" mehr hat. Es gibt kein verpflichtendes BEM. Wenn man es wünscht, wird i.d.R. das Hamburger Modell als bewährtes Verfahren angewendet. Der Arbeitgeber hat den Vorteil, dass er zumindest zeitweise trotz Krankschreibung Arbeitsleistung erhält. Insofern hat er ein Interesse dies dem MA anzubieten und wird es deshalb i.d.R. auch nicht ablehnen. Ob andere Personenkreise hinzugezogen werden obliegt dem MA, und kann u.U. sinnvoll sein wenn z.B. ein DDU Verfahren "droht".
Hallo Siggi09,
ein BEM muss meines Wissens vom AG/DH angeboten werden wenn gewisse Fehlzeiten vorliegen. Bin mir nur nicht sicher, ob das nur für Schwerbehinderte gilt oder auch "normale" Mitarbeiter...
Daher ist Deine Info falsch, dass es kein verpflichtendes BEM gibt...
Siggi09
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung

Beitrag von Siggi09 »

OK, präziser: Nicht verpflichtend für Dich:

"Nach § 167 Absatz 2 SGB IX) soll ein Betriebliches Eingliederungsmanagement in Betracht kommen, wenn ein Arbeitnehmer oder Beamter in den vergangenen zwölf Monaten insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Auf die Art der Erkrankung(en) kommt es nicht an.
Der / die Betroffene soll umfassend über das BEM informiert werden.
Er / sie hat keine Mitwirkungspflicht, kann sich also für oder gegen die Wiedereingliederungsmaßnahme entscheiden.
Die Maßnahme wird nur betrieben (und sie macht nur Sinn), wenn der / die Betroffene freiwillig mitwirkt.
Es wird dann ein Eingliederungsplan erstellt.
"

https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/df026.htm
KölnerBub
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung

Beitrag von KölnerBub »

Hallo Siggi09,

irgendwas hast Du nicht verstanden.
Habe ich irgendwo geschrieben, dass ich kein BEM will. Und wenn ich kein BEM wöllte, warum soll ich denn hier einen Beitrag schreiben und nach der Mithilfe aus dem Forum fragen ???

Ich will ja gerade ein BEM-Verfahren haben, es ist aber keines angeboten worden. Soweit ich jetzt informiert bin und recherchiert habe, muss ein BEM vom AG/DH verpflichtend angeboten werden, für den AN/Beamten ist die Teilnahme an einem BEM freiwillg !
Pipapo
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung

Beitrag von Pipapo »

Na, dann wende dich doch einfach an deinen Chef und sag, dass du ein BEM willst.
Siggi09
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung

Beitrag von Siggi09 »

KölnerBub hat geschrieben: 4. Jul 2021, 15:14 Soweit ich jetzt informiert bin und recherchiert habe, muss ein BEM vom AG/DH verpflichtend angeboten werden,
Du sollst auch verpflichtend keine roten Ampeln überfahren, machst es vielleicht jedoch dennoch gelegentlich (und versehentlich). Die Rechtsgrundlage zum BEM entnimmst Du freundlicher Weise aus dem Link, den ich zur Quelle des Zitates beigefügt habe. Da steht dann auch, dass ein nicht durchgeführtes BEM keine Auswirkung auf ein DDU Verfahren hat. Insofern ist die Missachtung des SGB wohl ziemlich folgenlos für den AG/DH.

Wenn Du ein BEM willst, wende Dich wie ich bereits schrieb, an Deinen Teamleiter und wenn der nicht reagiert an dessen Vorturner, bzw. den Betriebsrat. Ansonsten warte einfach auf Godot.

Mal nebenbei gefragt: Woher soll der AG/DH wissen, wann er Dir ein BEM anbieten soll, wenn es doch in erster Linie davon abhängt, ob Du überhaupt eines willst? Also etwas "Mitarbeit" in Form eines netten Hinweises an den "Chef" ist wohl nicht zu viel verlangt und wie ein Telefon funktioniert sollte "uns" ja auch geläufig sein.
KölnerBub
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung

Beitrag von KölnerBub »

Hallo Siggi09,

ich sehe Du hast wirklich keine Ahnung.
Die Rechtsgrundlage ist das SGB hier der § 167 und genauer gesagt der Absatz 2 in diesem Paragraph. Dieser Absatz 2 ist keine Kann- oder Sollvorgabe sondern eine Mussvorgabe. Nach einer Krankenzeit von 6 Wochen innerhalb eines Jahres ist ein BEM durchzuführen bzw. dem Betroffenen anzubieten !
Und sehr wohl kann eine Nichtdurchführung eines BEM gerade für den AG/DH Auswirkungen haben, denn wenn der Betroffene nachweisen kann dass mit der Durchführung eines BEM die Dienstunfähigkeit hätte vermieden werden können, sieht es schlecht für den AG/DH aus - darüber können wir uns aber streiten, denn das ist ja Zukunftsmusik und hier nicht mein Problem !

Der zweite Punkt mit dem Hinweis, woher der DH/AG wissen will, wann er ein BEM anbieten soll, ist jetzt nicht Dein Ernst - oder ???
In den Personalsystem bekommt der Teamleiter vermutlich einen Hinweis, so ähnlich wie wenn zu viele Überstunden oder Minusstunden auflaufen. Das hat mir ein Teamleiter schon mal vor Jahren mitgeteilt und heute sind die Personalsysteme noch weiter und es kann alles ausgewertet werden.
Dazu hat der Betriebsrat ein Recht darauf, dass ihm die Listen vorgelegt werden, ob Betroffene über die 6 Wochen Krankheit gekommen sind und ob tatsächlich dann auch den Betroffenen alle ein BEM angeboten wurde.
Du bist auch ein wenig naiv, denn die Wenigsten wissen doch ob und wann ein BEM durchgeführt werden soll und die gesetzliche Regelung ist so, dass der AG/DH einen darauf aufmerksam machen MUSS und nicht der Betroffene darum betteln soll !!!

Diese Hinweis zeigen mir aber wieder, dass hier wenig Ahnung vorhanden ist - dann sollte man lieber keine Antworten geben, damit ist nämlich vielen anderen geholfen !!!
Pipapo
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung

Beitrag von Pipapo »

Wenn du eh alles besser weißt, warum fragst du dann überhaupt?
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