Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKKModerator: Moderatoren
Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKKIch lag im April im Krankenhaus und es wurde u.a.ein Corona-Test gemacht.
Dieser wurde mir dann mit 228,75 in Rechnung gestellt,die KK erstattete aber nur 118,14 mit der Begründung: Zugelassene Krankenhäuser erhalten ein Zusatzentgelt für Corona-Testungen.Die in dieser Rechnung enthaltene Corona-Testung ist somit abgegolten.Präventive Testungen vor der Aufnahme in Krankenhäuser können mit dem bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingerichteten Fonds abgerechnet werden. Die Leistungen nach den Gebührennummern GOÄ xy erstatten wir daher nicht. Wie seht ihr das? ich habe jetzt erstmal den gekürzten Betrag überwiesen,denke aber dass das KH die gesamte Summe haben will... Die Hoffnung stirbt zuletzt... /b]
Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKKAus meiner Sicht hat die Krankenkasse recht und das Krankenhaus will hier doppelt abkassieren.
Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKKJa,ich sehe das auch so... Die Hoffnung stirbt zuletzt... /b]
Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKKIch hatte ein ähnliches Problem mit meiner PKV, diese hat so geantwortet. Vielleicht hilft es.
![]() Bei mir hat die Klinik auch versucht doppelt abzurechnen und lässt sich mit der Rechnungskorrektur sehr viel Zeit.
Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKKDu hast das schon richtig gemacht. Einfach mit kurzer Begründung nur das bezahlen was dir erstattet worden ist. Sollte das Krankenhaus nicht locker lassen müssen sie dich verklagen. Dann müssen sie ja vor Gericht begründen warum sie im Recht sind. Was ihnen wohl sehr schwer fallen würde. Der Beitrag von Ozymandias sollte dir da eine beruhigende Stütze sein. Vielleicht kommt dann sowas lapidares wie "Wir verzichten auf den restlichen Betrag sehen uns aber weiter im Recht" Was soll man auch von einer Gesellschaft/System halten das mit der Krankheit seine Bevölkerung Profit machen will.
Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKKEs ist eine Riesensauerei mit der Pandemie noch Geschäfte zu machen. Ich warte jetzt ab was sich tun wird und danke Dir und auch Ozymandias und halte euch auf dem Laufenden.... Grüssle PT Die Hoffnung stirbt zuletzt... /b]
Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKKIch hatte eine Rechnung von der Klinik wo die 52,50 Euro korrekt berechnet wurden und eine Rechung über ca. 160 Euro für den Test von einem anderen Rechnungsersteller.
Schau mal hier: https://www.pbeakk.de/fileadmin/redakte ... onaFAQ.pdf Vorsorglicher Corona-Test bei Aufnahme in ambulante, teil- oder vollstationären Einrichtungen: Die Kosten werden vom Leistungserbringer direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet. Sollten Sie eine Rechnung erhalten, geben Sie diese bitte an den Leistungserbringer zurück. Ich glaube da herrscht momentan überall absolutes Chaos mit den Tests und wie sie zu bezahlen sind.
Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKKDabei handelt es sich jedoch um eine Klinik die die allgemeinen Krankenhausleistungen nicht direkt mit der PBeaKK abrechnet?
Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKKSorry ich bin nicht bei PBeaKK, kenne mich mit dieser auch nicht aus. Ich schreibe hier nur weil ich ein ähnliches Problem habe.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/21835 ... Behandlung Die Abrechnungsstellen der Ärzte erstellen offensichtlich falsche Abrechnungen und schaden damit die Versicherten und die jeweiligen Versicherer. Grenzt meiner Meinung nach fast an Abrechnungsbetrug. Präventive Test werden von den Abrechnungsstellen fälschlicherweise nicht von den symptombezogenen Tests getrennt. Für letztere gibt es mehr als 52,50 Euro.
Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKKMeine zuständige Landesärztekammer:
Die Landesärztekammer wäre also die richtige Ansprechstelle, wenn die Rechnung nicht korrigiert wird.
Re: Corona-Testung im KH,Leistungserstattung der PBeaKKUpdate von heute:
Sehr geehrte Frau XY Sie haben uns darüber informiert, dass die Versicherung eine Erstattung des Corona-Tests abgelehnt hat. Frau Dr. XY möchte diese gebührenrechtliche Auseinandersetzung nicht zu Ihren Lasten austragen und hat uns daher gebeten, den Restbetrag von 110,61 EUR – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – zu stornieren. Die Rechnung gilt damit als ausgeglichen. Die Hoffnung stirbt zuletzt... /b]
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