Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

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KölnerBub
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

Beitrag von KölnerBub »

Hallo,
Du wirst in den Ruhestand versetzt zum Ende des Monats in dem Du den Zurruhesetzungsbescheid bekommst - ab dem 1. des Folgemonats befindest Du dich im Ruhestand. Wenn aber das DU-Verfahrung noch nicht begonnen hat bzw. gerade erst begonnen hat, kann es sich noch mehrere Monate hinziehen...

Du könntest Dir jetzt selber alles ausrechnen, was Du bei einer DU bekommst. Am sichersten ist es aber, wenn Du bei deinem Dienstherrn eine Anfrage einer Auskunft erstellst, wo Du eine genaue Berechnung bekommst - und das zum Zeitpunkt des Antrages.
Das ist meiner Meinung nach die sicherste Variante und Du bekommst gesicherte und verbindliche Zahlen geliefert...!
Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

Beitrag von Dienstunfall_L »

LisaLisa hat geschrieben: 7. Jun 2021, 11:19 Meine Frage ist: In meiner jetzigen Besoldungsstufe A15 bin ich seit 4,5 Jahren (ruhegehaltfähige Zeiten, faktisch mehr wegen Teilzeit). Wird dann die A15 mit der jeweiligen Erfahrungsstufe als Grundgehalt genommen oder bräuchte ich 5 Jahre in A15?
Hier § 5 https://www.gesetze-im-internet.de/beam ... 50976.html
Absatz (3) und (4)
Wie kommst du auf 5 statt 2 Jahre?
Wenn du 2 Jahre (ohne Krankheit) das A15 Amt ausgeübt hast, müsste laut Gesetz auf der Basis von A15 gerechnet werden - soweit ich das Gesetz richtig lese, ich bin kein Jurist.
Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Bist du seit mehr als 5 Jahren verbeamtet?
Warst mehr als 2 Jahre (ohne Krankheit) im Amt mit A 15?

Zusätzliches siehe PN.
Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

Beitrag von Dienstunfall_L »

LisaLisa hat geschrieben: 7. Jun 2021, 17:43 Hab keine PN erhalten?
Das tut mir leid, ich kann es nicht erklären, hatte ich neulich schon einmal, dass eine PN nicht rausging.
Ich versuche es morgen (?) erneut.
Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

Beitrag von Dienstunfall_L »

LisaLisa hat geschrieben: 7. Jun 2021, 21:38So eine Unterstützung ist echt hilfreich in so einer Situation.
Da wäre doch schön, wenn ich wüsste, ob jetzt was angekommen ist.
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Herr Löhlein
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

Beitrag von Herr Löhlein »

hier ist ein guter Rechner, der auch Pensionsansprüche bei Dienstunfähigkeit und evtl. Mindespension berechnet.

https://n-heydorn.de/pensionsrechner.html
______________________________________

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Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Die Teilnahme deinerseits am BEM ist freiwillig.
Du musst keine Prognose einreichen. Du könntest schreiben, dass aktuell eine Teilnahme krankheitsbedingt nicht möglich ist, dass du aber Interesse hast, wenn der Gesundheitszustand dies ermöglicht. (Mache von deinem Schreiben eine Kopie.)
Es ist möglich, dass der Amtsarzt dich danach gar nicht fragt.
Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Du streichst das durch, was du nicht ankreuzt, und schreibst deinen Text hin.
Du kannst auch noch Angaben machen, welche Interessensvertretungen du einbeziehen willst, z.B. SchwBV, Frauenbeauftragte, PR, ...
Denk daran, dir das zu kopieren.
Doro
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

Beitrag von Doro »

Hallo Lisa,

ich bin derzeit in genau derselben Situation! Auch mit freiwilliger Teilzeit Krankheitstage lange vermieden, nun einige Monate krank und Einladung zum BEM. Mein Facharzt hat noch nicht erlebt, dass ein BEM während Dienstunfähigkeit mit unbekanntem Ende stattfindet und riet beim Fachanwalt nachzufragen, ob dies zulässig ist. Aber nachdem es bei dir auch der Fall ist, nehme ich an, dass es zulässig ist.
Ich wäre sehr dankbar, wenn du berichtest, ob du das BEM abgelehnt hast und wie es z.B mit Amtsarzt weitergeht.

LG Doro
Doro
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

Beitrag von Doro »

Ich bin immer wieder neu 4 Wochen krank geschrieben worden, aber laut Arzt ist derzeit unbekannt, wann ich wieder gesund bin. Danke für deinen Hinweis zum Arbeitsrecht. Ich habe heute Zusage für Erstberatung von meiner Rechtsschutzversicherung bekommen und werde mir noch Rat von einem Anwalt für Beamtenrecht einholen, was mir mein Arzt empfohlen hat.
Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

Beitrag von Dienstunfall_L »

LisaLisa hat geschrieben: 24. Jul 2021, 21:01Aber wenn der AG Dir kein BEM anbietet, kannst Du eine DU arbeitsrechtlich anfechten. Deswegen sichern die sich ab.
Für AG trifft das zu.
Erstens habt ihr aber keinen AG, sondern einen Dienstherrn, zweitens wurde euch die BEM doch angeboten.
Die Teilnahme an der BEM ist weder für AN noch für Beamte verpflichtend (jedoch in vielen Fällen sinnvoll). Eine angebotene, aber wegen des Gesundheitszustands nicht durchgeführte BEM hat keine Folgen für euch.
LisaLisa hat geschrieben: 24. Jul 2021, 21:01Eine Bekannte meinte, ich solle es machen. Das käme sonst vielleicht nicht gut beim Amtsarzt.
Auch beim Amtsarzt hat das keine Auswirkung, das ist meine Erfahrung. Solange der Gesundheitszustand so unklar ist, macht eine BEM keinen Sinn, solange nicht absehbar ist, welche Unterstützung erforderlich sein wird oder sinnvoll wäre. Mein Amtsarzt jedenfalls sah keinen Sinn in einer Teilnahme.
LisaLisa hat geschrieben: 24. Jul 2021, 21:01 und kann darlegen, dass ich wirklich schon sehr viel über lange Zeit gemacht habe, um meine Gesundheit wieder herzustellen.
Das ist gut und zu empfehlen, denn das Bemühen um Wiederherstellung der Dienstfähigkeit gehört zu den Beamtenpflichten.
Doro
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

Beitrag von Doro »

Hallo Lisa,

wie gewünscht hier eine kurze Zusammenfassung:
• Dienstherr ist laut Rechtsprechung auch bei Beamten verpflichtet ein BEM anzubieten. Ein BEM ist aber keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand wegen dauernde Dienstunfähigkeit. Ist das BEM erfolglos, ist dass ein Anlass Beamte zur Untersuchung beim Amtsarzt aufzufordern.
(BVerwG, Urteil v. 5.6.2014)

• Der Facharzt, der die AU ausstellt und die Untersuchungsergebnisse kennt, sollte gut beurteilen können, ob und wann ein Arbeitsversuch oder Wiedereingliederung möglich und sinnvoll ist. Wenn er dies auf Nachfrage verneint, wird er das auch später gegenüber dem Amtsarzt bestätigen.
• Der Amtsarzt kann evtl. auch eine zeitlich befristete Frühpensionierung vorschlagen

Will man Dienstunfähigkeit aus finanziellen Gründen hinauszögern, könnte man auch gegen den Rat seines Arztes eine Eingliederung versuchen.
Ob das der Gesundheit gut tut, muss man individuell abwägen.
Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Doro hat geschrieben: 7. Aug 2021, 15:13 • Der Amtsarzt kann evtl. auch eine zeitlich befristete Frühpensionierung vorschlagen

Will man Dienstunfähigkeit aus finanziellen Gründen hinauszögern, könnte man auch gegen den Rat seines Arztes eine Eingliederung versuchen.
Ob das der Gesundheit gut tut, muss man individuell abwägen.
1. Es gibt keine zeitlich befristete Zurruhesetzung. Der Amtsarzt schlägt in seiner Stellungnahme vor, wann eine Wiedervorstellung sinnvoll ist. Bei dieser kann die Reaktivierung geprüft werden. Auch der Beamte selber kann eine Untersuchung zwecks Reaktivierung beantragen.

2. Eine aufgenommene Wiedereingliederung kann, wenn sie gesundheitlich schadet, auch abgebrochen werden.
Doro
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Re: Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

Beitrag von Doro »

Danke Dienstunfall_L,

du kennst dich sehr gut aus! Jetzt wo du es sagst, erinnere ich mich, dass der Anwalt das mit Reaktivierung auch so erklärt hat. Ich habe das für mich rechtlich falsch als befristete Zurruhesetzung interpretiert.
Natürlich kann man abbrechen, wenn es der Gesundheit schadet. Aber manchmal merkt man das zu spät, habe ich bei einem psychisch erkrankten Kollegen selbst erlebt.
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