Konsequenzen / Verfahrensablauf bei Nichtverlängerung einer Weiterbeurlaubung

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7up
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Re: Konsequenzen / Verfahrensablauf bei Nichtverlängerung einer Weiterbeurlaubung

Beitrag von 7up »

Das liest sich gut. Krankenakten liegen bei mir prall gefüllt vor. Trotz dessen habe ich selten einen gelben Zettel dem Arbeitgber vorgelegt. Im nachhinein betrachte viel zu selten.

Bin bereits seit Jahren gesundheitlich stark angeschlagen und habe inzwischen den "Luxus" (Ironie), dass meine beiden behandelnden Fachärzte unabhängig voneinander mich sofort dauerkrank schreiben würden. Brauche eben nur "jetzt" zu sagen.

Leider habe ich diese Situation meinem derzeitgen Arbeitgeber zu dem ich beurlaubt wurde zu verdanken. Dem will ich es nicht zu leicht machen mich nach kurzer Ausfallzeit von nur 3 Monaten los zu werden.

Jetzt überlege ich nur, ob die Streckung der o. g. drei Monaten möglich ist. Arbeitsrechtlich bin ich trotz einer Beurlaubung, die noch 3 Jahre geht im Angestelltenverhältnis tätig. Hiernach wären bis 18 Monate durchgehende Krankmeldung möglich. Das Beamtengesetz dürfte nicht greifen.

Die Vereinbarungen zwischen der DTAG und meinem jetzigen Arbeitgeber in Fällen von Dauerkrankheit kenne ich nicht. Die gibt es aber lt. einer zuverlässiger Quelle.

Alternative Vorghensweise wärenzunächst die 3 Monate Krankheit, BAD, Reha, Rückkehr zum alten Arbeitgber, wiederholte Dauererkrankung mit dem Ziel bis Ende 2021 die Situation zu strecken.

Hört sich natürlich nach einem Vorsatz an. Ist es auch. Denn Mobbing erfolgt ebenfalls mit Vorsatz......

Servus aus dem verregenten Bayern
AndyO
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Re: Konsequenzen / Verfahrensablauf bei Nichtverlängerung einer Weiterbeurlaubung

Beitrag von AndyO »

7up hat geschrieben: 27.05.2021 07:21 Alternative Vorghensweise wäre zunächst die 3 Monate Krankheit, BAD, Reha, Rückkehr zum alten Arbeitgber, wiederholte Dauererkrankung mit dem Ziel bis Ende 2021 die Situation zu strecken.

Hört sich natürlich nach einem Vorsatz an. Ist es auch. Denn Mobbing erfolgt ebenfalls mit Vorsatz......
So sind die Vitas bei unserem "tollen" Arbeitgeber. Wenn du 63 bist oder in Kürze wirst, kannst das normal anlaufen lassen. Kannst auch erst mal die 42 Tage (Brutto) Krankschreibung mit Unterbrechung füllen und dem BEM-Prozess (4-6 Wochen) durchlaufen. Dann kommt die Kur. Die warten auch nicht auf dich und solange ist vom Arbeitgeber zu warten. 4 Wochen Kur, 2 Wochen Nachkur, dann weiter Krankschreibungen. Wenn du unseren Laden nur noch 3 Tage im Monat siehst, geht das länger wie ein halbes Jahr. Und sollt dir die Abfertigung zu schnell gehen, holt ein Anwalt auch mindestens ein halbes Jahr raus.