Arbeitszeitverteilung bei Teildienstfähigkeit
Verfasst: 16. Mai 2021, 22:04
Ich habe eine Frage zur Verteilung der festgelegten Arbeitszeit. Sollte der Amtsarzt eine Stundenzahl festlegen, sagen wir mal 24 Stunden in der Woche (nur als Beispiel) kann der Arbeitgeber dann verlangen dass man z.Bsp. 4,5 Std. werktäglich arbeitet? Oder kann man z.Bsp. durchsetzten dass man 3 Tage zu je 8 Std. arbeitet. Wer legt das fest? Hat man als Erkrankter ein Mitspracherecht? Es ist ja immer die Rede von einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden damit man überhaupt Teildienstfähig ist.