Abgeltung Urlaubsanspruch
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 653
- Registriert: 10.07.2008 13:35
- Behörde:
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Nein, der Anspruch entsteht mit dem Ausscheiden, also ohne Antrag. Die Zahlung sollten Sie also erhalten, ohne etwas zutun zu müssen und zwar meistens mit dem ersten Zahltag nach dem Eintritt des Ruhestandes. Ich würde dann nachfragen, wenn ich vier Wochen nach dem Ausscheiden noch keine Mitteilung über die veranlasste Zahlung erhalten hätte.
-
- Beiträge: 653
- Registriert: 10.07.2008 13:35
- Behörde:
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Sie irren sich! Wenn der Anspruch automatisch entsteht, dann "muss" er nicht beantragt werden. Dann ist er von Amts wegen zu erfüllen!
Für den (wohl eher seltenen) Fall, dass man es mit einem ahnungslosen Deppen zu tun hat, wie Sie das beschrieben haben, passt ja auch meine Empfehlung, nachzufragen, wenn vier Wochen nach dem Ausscheiden noch keine Mitteilung über die veranlasste Zahlung vorliegt.
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 07.05.2017 13:44
- Behörde:
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Hallo zusammen,
Ich bin seit 01.06.22 aus Altersgünden pensioniert(Hessen). Auch nach dem zweiten Erhalt der Ruhestandsbezüge war von von meinen LAK-Stunden und restlichen Urlaubstagen keine finanzielle Abgeltung zu spüren.
Ein Telefonat mit der Verwaltung meiner ehemaligen Behörde heute ergab, sie hätten gerne einen Antrag für die finanzielle Abgeltung der beiden Posten.
Wollte hier nur mal meine Erfahrung loswerden, muss ja auch nicht überall so sein.
Grüße Bergwanderer
Ich bin seit 01.06.22 aus Altersgünden pensioniert(Hessen). Auch nach dem zweiten Erhalt der Ruhestandsbezüge war von von meinen LAK-Stunden und restlichen Urlaubstagen keine finanzielle Abgeltung zu spüren.
Ein Telefonat mit der Verwaltung meiner ehemaligen Behörde heute ergab, sie hätten gerne einen Antrag für die finanzielle Abgeltung der beiden Posten.
Wollte hier nur mal meine Erfahrung loswerden, muss ja auch nicht überall so sein.
Grüße Bergwanderer
-
- Beiträge: 726
- Registriert: 07.03.2015 11:05
- Behörde:
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
@Bergwanderer
Meine Erfahrung war auch, dass die Urlaubsabgeltung nicht automatisch berechnet wurde, erst auf Nachfrage (ohne Antrag) und mit deutlichem Zeitabstand zur Pensionierung wurde das erledigt. Es empfiehlt sich also, aufmerksam zu sein. Ein Antrag ist für dich hoffentlich keine große Mühe; der Behörde sollte - so finde ich - dennoch deutlich gemacht werden, dass Verhalten und Auskunft nicht korrekt sind. Vielleicht hilft es später anderen.
Meine Erfahrung war auch, dass die Urlaubsabgeltung nicht automatisch berechnet wurde, erst auf Nachfrage (ohne Antrag) und mit deutlichem Zeitabstand zur Pensionierung wurde das erledigt. Es empfiehlt sich also, aufmerksam zu sein. Ein Antrag ist für dich hoffentlich keine große Mühe; der Behörde sollte - so finde ich - dennoch deutlich gemacht werden, dass Verhalten und Auskunft nicht korrekt sind. Vielleicht hilft es später anderen.
-
- Beiträge: 171
- Registriert: 02.11.2020 12:18
- Behörde:
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Ich bin noch nicht pensioniert, hatte aber meine Personalabt. gefragt und die sagte mir, dass die Urlaubsabgeltung von Amtswegen ohne Antrag meinerseits automatisch erfolgen würde, wenn man wegen DU in den Ruhestand versetzt werde....mal schauen was am Ende wirklich herauskommt
-
- Moderator
- Beiträge: 3918
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
So ist es.Allium hat geschrieben: ↑07.07.2022 14:11 Ich bin noch nicht pensioniert, hatte aber meine Personalabt. gefragt und die sagte mir, dass die Urlaubsabgeltung von Amtswegen ohne Antrag meinerseits automatisch erfolgen würde, wenn man wegen DU in den Ruhestand versetzt werde....mal schauen was am Ende wirklich herauskommt