Die Generaldirektion Zoll hat das schön erklärt: mit Beispielrechnung
Vorrausetzungen
https://www.pic-upload.de/view-36888329 ... n.jpg.html
Auf Antrag Teil 1
https://www.pic-upload.de/view-36888339 ... 1.jpg.html
Auf Antrag und wg Schwerbehinderung
https://www.pic-upload.de/view-36888365 ... 4.jpg.html
Schwerbehinderung (Teil2) und Dienstunfähigkeit Teil1
https://www.pic-upload.de/view-36888369 ... 4.jpg.html
Dienstunfähigkeit Teil2 mit einer schönen Beispielrechnung
https://www.pic-upload.de/view-36888383 ... 4.jpg.html
Da käme ich doch noch in den "Genuss", zwar nicht ohne Abschlag, aber einem geringem.
Zitat am Ende:
Hinweise allgemein:
Bei Eintritt in den Ruhestand vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze fällt die
ruhegehaltfähige Dienstzeit naturgemäß geringer aus und führt – sofern diese unter 40
ruhegehaltfähigen Jahren liegt - zu einem geringeren Ruhegehaltssatz.
Das Mindestruhegehalt nach § 14 Abs. 4 BeamtVG unterliegt nicht den
Versorgungsabschlagsregelungen.
Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern bietet lediglich einen ersten Überblick.
Rechtsansprüche können hieraus nicht hergeleitet werden. Es wird empfohlen, das Merkblatt zu Ihren
Versorgungsunterlagen zu nehmen.
Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom
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