Guten Abend!
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Nach Erhalt des Schreibens, dass beabsichtigt ist, mich in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen, habe ich ja einen Monat Zeit mich dazu zu äußern. Tu ich das nicht, dann bin ich damit einverstanden.
Meine etwas, möglicherweise etwas eigenartig anmutende Frage ist, ob ich auch mitteilen kann, dass ich keine Einwendungen vorbringen werde, so dass der Vorgang beschleunigt wird.
Auf Eure Antworten bin ich gespannt!
Grüße
Peter
Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
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Re: Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
Bis zum DDU Beginn bekommt man die vollen Bezüge..danach ist das Konto beschleunigt leer
Warum sollte man etwas mitteilen ..kommt alles von allein.
Umso später = gleich mehr Kohle fürs Nichtstun.
War das jetzt eine ernsthafte Frage ?
Warum sollte man etwas mitteilen ..kommt alles von allein.
Umso später = gleich mehr Kohle fürs Nichtstun.
War das jetzt eine ernsthafte Frage ?
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Re: Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
Ausserdem ist der ganze Vorgang gesetzlich vorgegeben..z.B. 1 Monat Einspruchtsfrist
nach Änkündigung der Versetzung in den Ruhestand.
Da lässt sich nichts beschleunigen...
nach Änkündigung der Versetzung in den Ruhestand.
Da lässt sich nichts beschleunigen...
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Re: Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
Benutze die Suche des Forums, du findest diverse Threads zu der Thematik. Hier viewtopic.php?f=2&t=11170&sid=a6374f3a8 ... eb4b743265 einer, der ganz aktuell ist.