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Hallo Community User von Beamtentalk, habe mal ne Frage habe am 25 März ein schreiben erhalten worin ich benachrichtig wurde das ich dienstuntauglich bin im Sinne des § 36 Abs.3 HBG und ich 4 Wochen Zeit habe eine Stellungnahme dazu schriftlich der Behörde vorzutragen aus meiner Sicht nur geplänkel,bin Dienstfähig nur bei einer anderen Behörde, das hat nicht geklappt warum auch immer, sie bitten darum dieser Vorgehensweise zuzustimmen, mach ich.Die Frist endet am 25 April, danach wird die Zurruhestandversetzung auf den Weg gebracht, so jetzt meine Fragen,das dauert ja in Corona Zeiten mit der Berechnung der Pension, 4-8 Wochen denke ich, wird solange mein Gehalt weiter bezahlt bis die Berechnung abgeschlossen ist ?
Auch habe ich noch Urlaub von 3 Jahren die zur Vergütung ausstehen laut EuGH stehen mir mindestens 6 Wochen Vergütung zu weiss da jemand genaueres ?
wie ist das eingentlich mit dem Zeitguthaben Konto wo die Stunden angesammelt werden wird doch jede Woche eine gut geschrieben die man dann als Erholungsurlaub nehmen kann bzw wenn die Zeit gekommen ist vorzeitig aufhören kann, hat sich ja auch schon bei mir 2 Monate angesammelt, kann ich ja nicht nehmen weil Krank und dann sofort Pension.
Für eine dezidierte brauchbare Antwort wäre ich sehr dankbar und verbleibe mit besten Grüßen Euer Tobi
Auch habe ich noch Urlaub von 3 Jahren die zur Vergütung ausstehen laut EuGH stehen mir mindestens 6 Wochen Vergütung zu weiss da jemand genaueres ?
wie ist das eingentlich mit dem Zeitguthaben Konto wo die Stunden angesammelt werden wird doch jede Woche eine gut geschrieben die man dann als Erholungsurlaub nehmen kann bzw wenn die Zeit gekommen ist vorzeitig aufhören kann, hat sich ja auch schon bei mir 2 Monate angesammelt, kann ich ja nicht nehmen weil Krank und dann sofort Pension.
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Re: Pension
Ich verstehe nicht: Geplänkel? Du bist dienstfähig? Du bist krank?Tobi-666- hat geschrieben: ↑26.03.2021 19:07 ... habe am 25 März ein schreiben erhalten worin ich benachrichtig wurde das ich dienstuntauglich bin im Sinne des § 36 Abs.3 HBG und ... aus meiner Sicht nur geplänkel,bin Dienstfähig nur bei einer anderen Behörde, das hat nicht geklappt warum auch immer, sie bitten darum dieser Vorgehensweise zuzustimmen, mach ich. ...
wie ist das eingentlich mit dem Zeitguthaben Konto wo die Stunden angesammelt werden wird doch jede Woche eine gut geschrieben die man dann als Erholungsurlaub nehmen kann bzw wenn die Zeit gekommen ist vorzeitig aufhören kann, hat sich ja auch schon bei mir 2 Monate angesammelt, kann ich ja nicht nehmen weil Krank und dann sofort Pension.
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Re: Pension
Bin ab 01.05. DU
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Re: Pension
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Re: Pension
Du bist laut amtsärztlicher Stellungnahme (D)DU auf dem früheren Posten, aber anderswo evtl. dienstfähig - schriebst du.
Hast du einen Anwalt aufgesucht zur Beratung?
Ob ausreichend nach einer Stelle gesucht wurde, die du ausfüllen kannst, lässt sich prüfen.
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Re: Pension
Die richtige Abkürzung ist DU und nicht DDU. DU steht für Dienstunfähigkeit oder dienstunfähig, so wie die Nennung des § 44 BBG Dienstunfähigkeit
Einfach mal den § 44 Abs. 1 BBG vergleichen - hilfreich ist auch der Link:
https://dejure.org/gesetze/BBG/44.html
Die Dienstunfähigkeit nach § 44 ist immer dauernd, es gibt keine Befristung von Beginn an, die Dienstunfähigkteit ist immer auf Dauer angelegt.
Was es gibt ist die Teildienstfähigkeit, ist aber wieder ein anderes Thema.
Daher ist das zweite D von Torquemada nicht richtig, da sich die Dauerhaftigkeit schon aus der Definition des Begriff Dienstunfähig ergibt - entweder ist man dienstunfähig oder nicht - eine Befristung von Beginn an der Feststellung gibt es nicht. Hilfreich ist auch dieser Link:
https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... ierung.htm
Einen schönen Abend
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Re: Pension
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... eSupport=1 Siehe bei den Gründen Nr. 10
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Re: Pension
Den Link kann man nicht öffnenTorquemada hat geschrieben: ↑29.03.2021 20:37 https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... eSupport=1 Siehe bei den Gründen Nr. 10
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Re: Pension
Jetzt gefunden - aber das ist doch genau was ich geschrieben habe. Außerdem ist das nicht ein GesetzestextTorquemada hat geschrieben: ↑29.03.2021 20:37 https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... eSupport=1 Siehe bei den Gründen Nr. 10
sondern ein Gerichtsbeschluss. Und da steht immer wieder dauernd dienstunfähig - es steht nichts von DDU.
Eine Dienstunfähigkeit ist immer dauernd, es gibt noch weiterhin die begrenzte Dienstunfähigkeit und darauf
wird im den Beschluss auch hingewiesen.
Ergo heißt es DU und nicht DDU !
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Re: Pension
Hallo GFunkt,
sind wir hier in Absurdistan ?
Der § 96 BBG hat nicht nichts mir der Dienstunfähigkeit und der dann evtl. folgenden Zurruhesetzunbg zu tun. Bei DU nach § 44 BBG kann eine Versetzung in den in den Ruhestand erfolgen !
§ 96 BBG wird angewendet, wenn man krank/arbeitsunfähig ist und mit dem Satz 2 ist die Krankmeldung vom Arzt gemeint.
@ EgonKrenz
Wenn Du die Diskussion hier verfolgt und wenn dein Vorschreiber aber jetzt versucht mit § 96 BBG eine vorübergehende DU zu begründen, finde ich das schon sehr merkwürdig. Man muss schon die Feinheiten beachten, gerade wenn die DU als Mittel zum Zwecks vom DH verwendet wird um so die älteren Beamten loszuwerden.
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Re: Pension
Ich habe keine vorübergehende DU begründet bzw. begründen wollen. Das ist Ihre Sicht der Dinge. Mein Satz bezog sich allein nur darauf, dass Sie geschrieben haben, eine Dienstunfähigkeit sei immer dauernd, es gebe noch weiterhin die begrenzte Dienstunfähigkeit. Zugegeben ist Ihr von mir zitierter Satz aus dem Zusammenhang gerissen.KölnerBub hat geschrieben: ↑31.03.2021 13:44Hallo GFunkt,
sind wir hier in Absurdistan ?
Der § 96 BBG hat nicht nichts mir der Dienstunfähigkeit und der dann evtl. folgenden Zurruhesetzunbg zu tun. Bei DU nach § 44 BBG kann eine Versetzung in den in den Ruhestand erfolgen !
§ 96 BBG wird angewendet, wenn man krank/arbeitsunfähig ist und mit dem Satz 2 ist die Krankmeldung vom Arzt gemeint.
@ EgonKrenz
Wenn Du die Diskussion hier verfolgt und wenn dein Vorschreiber aber jetzt versucht mit § 96 BBG eine vorübergehende DU zu begründen, finde ich das schon sehr merkwürdig. Man muss schon die Feinheiten beachten, gerade wenn die DU als Mittel zum Zwecks vom DH verwendet wird um so die älteren Beamten loszuwerden.
Ansonsten schließe ich mich noch
an. Das wars jetzt in diesem Thread von mir, sonst geht die Korinthenkackerei noch weiter.
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Re: Pension
1.Bis DDU Beginn krankschreiben lassen (AU Bescheinigung) Ich nehm mal an Beginn ist 01.06.2021
2.Urlaubsabgeltung macht die Diensstelle nach einiger Zeit automatisch
3.Das Zeitkonto kann wenn du krankgeschrieben bist nicht abgewickelt werden..und kommt
hoffentlich dann zur Auszahlung.
4.Bezüge laufen voll weiter bis DDU Beginn
5.Vor DDU Beginn bekommst Du noch eine Menge Post mit Fragen zur "Zurruhesetzung"
Ich weiss nicht wie alt Du bist aber DDU heisst weniger Geld..Berechnung der Versorgungsbezüge
bei Dienstunfähigkeit gemacht ?
Nochmal genau überlegen ob man das auch wirklich will.
2.Urlaubsabgeltung macht die Diensstelle nach einiger Zeit automatisch
3.Das Zeitkonto kann wenn du krankgeschrieben bist nicht abgewickelt werden..und kommt
hoffentlich dann zur Auszahlung.
4.Bezüge laufen voll weiter bis DDU Beginn
5.Vor DDU Beginn bekommst Du noch eine Menge Post mit Fragen zur "Zurruhesetzung"
Ich weiss nicht wie alt Du bist aber DDU heisst weniger Geld..Berechnung der Versorgungsbezüge
bei Dienstunfähigkeit gemacht ?
Nochmal genau überlegen ob man das auch wirklich will.
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Re: Pension
Hallo Herm,
ich bin dienstunfähig im Sinne des §36 Abs.3HBG.Mein Dienstherr (Präsident)teilt mit das er das einverständnis des Ministeriums hat mich in den Ruhestand zu versetzen, und ich 4 Wochen Zeit habe mich dazu zu äussern ob ich der Ruhestandversetzung zustimme,es wurde geschrieben das sich HE weit keine Erprobung oder Einsatzmöglichkeit findet bzw ergeben hat.In einen anderen Pasus gibt er wieder, dass ich uneingeschränkt Dienstfähig sei,allerding nur bei einer anderen Behörde so wurde das auch festgestellt beim AA. Denke mal das da eine Nachweispflicht vom Dienstherren besteht bzgl Landesweite abfrage, aber was bringt mir das,würde gerne weiter Dienst machen aber das schreiben lässt sowas nicht zu denke ich. War beim RAe, der sagte man kann da schon intervenieren bzw,Juristisch vorgehen, aber ich bin jetzt 59 und hab kein Bock von einer ecke in die andere geschoben zu werden.Wenn ich wüsste das ichvor Gericht, gewinne würde ich juristisch dagegen vorgehen, aber das steht 50:50 das ich als gewinner rausgehe.
Gruß Tobi
ich bin dienstunfähig im Sinne des §36 Abs.3HBG.Mein Dienstherr (Präsident)teilt mit das er das einverständnis des Ministeriums hat mich in den Ruhestand zu versetzen, und ich 4 Wochen Zeit habe mich dazu zu äussern ob ich der Ruhestandversetzung zustimme,es wurde geschrieben das sich HE weit keine Erprobung oder Einsatzmöglichkeit findet bzw ergeben hat.In einen anderen Pasus gibt er wieder, dass ich uneingeschränkt Dienstfähig sei,allerding nur bei einer anderen Behörde so wurde das auch festgestellt beim AA. Denke mal das da eine Nachweispflicht vom Dienstherren besteht bzgl Landesweite abfrage, aber was bringt mir das,würde gerne weiter Dienst machen aber das schreiben lässt sowas nicht zu denke ich. War beim RAe, der sagte man kann da schon intervenieren bzw,Juristisch vorgehen, aber ich bin jetzt 59 und hab kein Bock von einer ecke in die andere geschoben zu werden.Wenn ich wüsste das ichvor Gericht, gewinne würde ich juristisch dagegen vorgehen, aber das steht 50:50 das ich als gewinner rausgehe.
Gruß Tobi
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Re: Pension
Wenn du Einwände vorbringst, verschiebt sich vielleicht noch ein wenig das Datum der Zurruhesetzung.Tobi-666- hat geschrieben: ↑31.03.2021 19:08 Hallo Herm,
ich bin dienstunfähig im Sinne des §36 Abs.3HBG.Mein Dienstherr (Präsident)teilt mit das er das einverständnis des Ministeriums hat mich in den Ruhestand zu versetzen, und ich 4 Wochen Zeit habe mich dazu zu äussern ob ich der Ruhestandversetzung zustimme,es wurde geschrieben das sich HE weit keine Erprobung oder Einsatzmöglichkeit findet bzw ergeben hat.In einen anderen Pasus gibt er wieder, dass ich uneingeschränkt Dienstfähig sei,allerding nur bei einer anderen Behörde so wurde das auch festgestellt beim AA. Denke mal das da eine Nachweispflicht vom Dienstherren besteht bzgl Landesweite abfrage, aber was bringt mir das,würde gerne weiter Dienst machen aber das schreiben lässt sowas nicht zu denke ich. War beim RAe, der sagte man kann da schon intervenieren bzw,Juristisch vorgehen, aber ich bin jetzt 59 und hab kein Bock von einer ecke in die andere geschoben zu werden.Wenn ich wüsste das ichvor Gericht, gewinne würde ich juristisch dagegen vorgehen, aber das steht 50:50 das ich als gewinner rausgehe.
Gruß Tobi
Schwerbehindertenvertretung müsste dich entsprechend beraten haben (oder warst das nicht du mit SchwB?).
Gegen die Zurruhesetzung kannst du mit RA vorgehen, wenn sie erfolgt ist; erster Schritt ist Akteneinsicht. Stellt der RA bei AE fest, dass nicht umfassend nach anderen Stellen gesucht wurde, dann stehen die Chancen gut. Andernfalls beendest du die Angelegenheit.
Ohne Rechtsschutz kostet es ein paar Hunderter.